Die im Kanton Graubünden geschätzten Eigenmietwerte entsprechen den
Marktmietwerten. Diese Schätzungen bewirken für die direkte Bundessteuer eine
Besteuerung des Eigenmietwerts, die über dem Niveau in anderen Kantonen liegt.
Um eine Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen in der Schweiz sicherstellen zu
können, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung einem Antrag der Steuerverwaltung
des Kantons Graubünden um Reduktion der Eigenmietwerte zugestimmt.
Für die Steuerperiode 1999-2000 können die Eigenmietwerte für die direkte
Bundessteuer auf 70 Prozent des Marktmietwerts reduziert werden.
Die Pauschale für den Liegenschaften-Unterhalt von 10 bzw. 20 Prozent wird von
diesem reduzierten Wert berechnet.
Die Neuerung bezieht sich nur auf die direkte Bundessteuer. Der Eigenmietwert für
die Kantons- und Gemeindesteuern ist gemäss den Weisungen in der Wegleitung zu
deklarieren.
Bereits eingereichte Steuererklärungen werden von Amtes wegen korrigiert.
Gremium: Finanz- und Militärdepartement Graubünden
Quelle: dt Steuerverwaltung Graubünden