Als Gebirgs- und Tourismuskanton ist Graubünden zwar auf eine gute
Infrastruktur für die zivile Luftfahrt angewiesen, es gilt aber ebenso
sehr, die Verantwortung zum Schutz von Natur und Landschaft
wahrzunehmen.
Gegenüber dem Bundesamt für Zivilluftfahrt nimmt die Regierung
Stellung zum Entwurf für einen Sachplan über die Infrastruktur der
Luftfahrt (SIL). Dieser betrifft im Wesentlichen die
Helikopterflugfelder und Gebirgslandeplätze und umfasst eine zeitliche
Perspektive von 10 bis 15 Jahren. Bereits 1993 hat die Regierung im
Rahmen einer kantonalen Studie (Konzept 1993) sowohl die Nutz- wie die
Schutzinteressen berücksichtigt und gewichtet. Das Konzept 1993 stellt
fest, dass Graubünden auf eine gut ausgebaute Luftfahrtinfrastuktur
angewiesen ist. Für den Lebens- und Wirtschaftsraum Graubünden ist es
wichtig, dass auch die Luftfahrt einen Beitrag dazu leistet, die
Wettbewerbsfähigkeit und Marktkompetenz zu halten und auszubauen. Die
Regierung erwartet denn auch, dass der SIL diese Wirkungen entfalten und
damit die Stossrichtung der kantonalen Richtplanung, die derzeit
überarbeitet wird, unterstützen wird. Gleichzeitig zeigt das Konzept
1993 aber auch auf, dass namentlich aus Gründen des Natur- und
Umweltschutzes Einschränkungen im Bereich der Zivilluftfahrt sinnvoll
und nötig sind.
Nein zu Ausweichstellen von Gebirgslandeplätzen
In Bezug auf mehrere Bündner Gebirgslandeplätze werden im SIL
zusätzlich eine oder mehrere Ausweichstellen bezeichnet. Dabei soll es
im Ermessen der Piloten liegen, ob sie den Gebirgslandeplatz oder die
Ausweichstellen anfliegen wollen. Diese Regelung soll laut Darstellung
des Bundes im Interesse des Natur- und Landschaftsschutzes eingeführt
werden. Demgegenüber stellt die Regierung fest, dass genau das Gegenteil
der Fall wäre, würden durch diese Neuerung doch zahlreiche neue Gebiete
für das Heliskiing erschlossen. Die Regierung hat sich bereits im
Konzept 1993 gegen das Ausscheiden neuer Gebirgslandeplätze fürs
Heliskiing ausgesprochen und hält nach wie vor an diesem Grundsatz fest.
Die vorgesehenen Ausweichstellen werden daher abgelehnt. Der einzige
bestehende Gebirgslandeplatz in Graubünden, der fürs Heliskiing
geeignet ist, befindet sich auf der Fuorcla Chamuotsch im Gebiet
Julier/Oberengadin. Er besteht seit 1981 und darf nicht durch weitere
ergänzt werden.
Gutes Netz von Flugplätzen, Heliports und Gebirgslandeplätzen
Zu den einzelnen im SIL erwähnten Regionalflugplätzen, Heliports
und Gebirgslandeplätzen (GLP) äussert sich die Regierung konkret wie
folgt:
- Regionalflugplatz Samedan: Der Flugplatz von Samedan ist der
einzige Regionalflugplatz im Kanton Graubünden. Er ist für die
Tourismusregion Oberengadin von grosser Bedeutung. Weiterbestand und
Ausbau haben aus Sicht des Kantons eine hohe Priorität und werden daher
vollumfänglich unterstützt.
- Neuanlage Heliport Davos: Bereits das Konzept 1993 befürwortet
eine zusätzliche Helikopterbasis in Davos. Bau und Betrieb dieser neuen
Anlage werden klar unterstützt.
- Bestehender Heliport Domat/Ems: Dieser soll spätestens Ende Mai
2003 aufgehoben werden, was die Regierung befürwortet.
- Bestehender Heliport San Vittore: Dieser wichtige Eckpfeiler ist
unbestritten. Demgegenüber soll der Militärflugplatz San Vittore
ersatzlos aufgehoben werden, wobei der Bund der Gemeinde für das
freiwerdende Areal ein faires Verkaufsangebot unterbreiten soll.
- Bestehender Heliport St. Moritz: Der Winterheliport St. Moritz
soll vorderhand beibehalten werden. Eine Neubeurteilung muss allerdings
erfolgen, sobald der Regionalflugplatz Samedan ausgebaut ist. Die
Distanz von Samedan nach St. Moritz beträgt lediglich 7.5 Kilometer.
Zudem liegt der Heliport St. Moritz am Rand eines Landschafts- und
Naturschutzgebiets. Bereits im Konzept 1993 hat sich die Regierung
dafür ausgesprochen, den Heliport St. Moritz mittelfristig aufzuheben.
Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass die Heliswiss AG die
Infrastruktur des Regionalflugplatzes Samedan mitbenutzen darf.
- Neuanlage Heliport Tavanasa: Diesbezüglich ist ein Verfahren
hängig. Die Regierung befürwortet diesen Standort. Sofern der geplante
Heliport aus rechtlichen Gründen nicht in Tavanasa realisiert werden
kann, wäre eine neue Anlage im Raum Ilanz-Disentis vorzusehen.
- Bestehender Heliport Untervaz: Dieser bildet zusammen mit Samedan
und San Vittore einen wichtigen Eckpfeiler der Luftfahrtinfrastruktur
Graubündens und hat daher hohe Priorität.
- Neuanlage Heliport Val Müstair: Diese ist im SIL zwar nicht
aufgeführt, jedoch im Konzept 1993 enthalten. Die Regierung beantragt,
in SIL für den Raum Val Müstair einen zusätzlichen Heliport zu
erstellen.
- Beantragter Heliport Lostallo: Für diese Anlage besteht aus
heutiger Sicht kein Bedarf, entsprechende Begehren der Organizzazione
Regionale della Mesolcina, der Gemeinden Lostallo und Soazza sowie der
Heli Rezia AG können daher nicht unterstützt werden. Die Heli Rezia
operiert derzeit vom ehemaligen Militärflugplatz Ambri aus.
- Beantragter Heliport Thusis: Auch diesen kann die Regierung nicht
unterstützen. Der Gemeinderat von Thusis hat beantragt, einen Heliport
Thusis als Ersatz für jenen in Domat/Ems zu prüfen. Mit den geplanten
Neuanlagen in Davos, in der Surselva und im Val Müstair wird die
Infrastruktur bereits sinnvoll ergänzt und optimiert.
- Die bestehenden GLP's Alp Trida, Arosa, Crap Sogn Gion, Fuorcla
Chamuotsch, Fuorcla Grischa, Vadret dal Corvatsch sollen beibehalten
werden.
- Der bestehender GLP Madrisahorn ist von untergeordneter Bedeutung.
Die Regierung beantragt, dass er nur noch zu Ausbildungs- und
Übungszwecken angeflogen werden darf und sonst mit einem generellen
Verbot für gewerbliche Flüge belegt wird.
- Der bestehende GLP Vadret Pers hat nur einen geringen Stellenwert
und führt zu erheblichen Konflikten mit dem Landschaftsschutz und mit
der Jagdgesetzgebung. Auf Grund dieser Sachlage beantragt die
Regierung, diesen GLP in Übereinstimmung mit dem Konzept 1993 ersatzlos
aufzuheben.
- Der bestehende GLP Vorabgletscher ist bloss 6.5 Kilometer vom GLP
Crap Sogn Gion entfernt und wird hauptsächlich vom Kanton Glarus aus
angeflogen. Für Graubünden ist er von untergeordneter Bedeutung. Der
Standort führt kaum zu Konflikten und kann daher für Helikopterflüge
beibehalten werden. Nicht befürwortet wird jedoch die weitere Benützung
für Flächenflugzeuge.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden