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Die grossrätliche Vorberatungskommission hat unter dem Präsidium von Grossrat Lorenz Zinsli (Chur) und in Anwesenheit von Regierungspräsident Peter Aliesch sowie Vertretern aus der Verwaltung die Botschaft zum Gesetz über die Spielautomaten und Spielbetriebe beraten. Die grossrätliche Vorberatungskommission liess sich im Casino Arosa über einen bestehenden, gut funktionierenden, innovativen Kursaalbetrieb informieren. Dazu gehörten Orientierungen über das Boulespiel, die Unterscheidung zwischen Glücks- und Geschicklichkeitsspielautomaten, die Neuerungen des Eidgenössischen Spielbankengesetzes, die Sicherheitsmassnahmen in einem Kursaal sowie die Schutzmassnahmen gegen schädliche Auswirkungen des Spielbetriebs.
Die Vorberatungskommission musste dabei zur Kenntnis nehmen, dass die vorgesehene bundesrätliche Verordnung zum eidgenössischen Spielbankengesetz und die Besteuerung des Bundes eine erhebliche Mehrbelastung der Kursäle mit sich bringen wird. Sie befürchtet deshalb, dass der weitere Fortbestand dieser für den Tourismus in unserem Kanton wichtigen Betriebe gefährdet ist und erwartet, dass der Bundesrat seine Versprechungen für den Tourismus einhält und günstige Rahmenbedingungen für Spielbanken in Tourismusgebieten schafft. Die Aufhebung des Spielbankenverbots im Jahr 1993 hatte der Bundesrat unter anderem auch damit begründet, Beispiele im Ausland hätten gezeigt, dass sich Spielbanken zu attraktiven Einrichtungen für den Fremdenverkehr entwickeln. Ihre Zulassung würde die Attraktivität unserer Kurorte zweifellos verbessern, die Stellung des schweizerischen Fremdenverkehrs stärken und positive Impulse zu Gunsten der regionalen Wirtschaft auslösen. Mit den vorgesehenen Besteuerungsansätzen sind nun aber auch bereits bestehende Kursäle, wie diejenigen in Arosa, Davos und St. Moritz, in ihrer Existenz gefährdet. Weitere sollen nach den Absichten des Bundesrats im Kanton Graubünden nicht mehr zugelassen werden. Gemäss den Leitlinien für die Vergabe von Spielbankenkonzessionen zuhanden der Spielbankenkommission plant der Bundesrat, die Zahl der Spielbanken der Kategorie A (Grand Casinos) auf gesamthaft vier bis acht und diejenige der Kategorie B (Kursäle) auf maximal 15 bis 20 zu beschränken. Auf Grund der regionalen Verteilung sollen im Kanton Graubünden kein Grand Casino und lediglich zwei bis drei Kursäle bewilligt werden. Nach Ansicht der Vorberatungskommission hat der Bundesrat mit diesen Vorgaben seine bisherigen Versprechen nicht gehalten. Letztlich wird mit solchen Vorgaben des Bundes nicht nur keine Wirtschaftsförderung betrieben, sondern es werden qualitativ gute, innovative Betriebe, die einen wesentlichen Beitrag für die Attraktivität der Standortgemeinden und des Bündner Tourismus leisten und diverse Arbeitsplätze anbieten, in ihrer Existenz gefährdet. Die Vorberatungskommission fordert deshalb vom Bundesrat, die bisherige Haltung zu überdenken. Sie wird dem Grossen Rat auch vorschlagen, sich mit einer Resolution an den Bundesrat zu wenden.
Mit dem von der Vorberatungskommission behandelten kantonalen Gesetz über die Spielautomaten und Spielbetriebe werden die gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung einer Spielbankenabgabe nach den Bestimmungen des eidgenössischen Spielbankengesetzes geschaffen. Gleichzeitig werden alle kantonalen Bestimmungen zur Spielpolizei, zum Spielbetrieb und zu den Spielautomaten in einem Gesetz zusammengefasst. Weiter wird vorgesehen, Geschicklichkeitsspielautomaten in Kursälen kantonalen Rechts zu bewilligen und den Gemeinden die Kompetenzen zu übertragen, Bestimmungen zu den Spiellokalen mit Unterhaltungsspielautomaten zu erlassen.
Sowohl Eintreten als auch Ausgestaltung der Revision waren in der grossrätlichen Vorberatungskommission weitgehend unbestritten. Anlass zu vertieften Diskussionen gab insbesondere die Frage der Zweckbindung der Spielbankenabgabe für die Standortgemeinden oder für den Tourismus und gemeinnützige Zwecke.
Die Revision ist Folge des 1993 durch das Schweizer Volk aufgehobenen Spielbankenverbots. Das eidgenössische Spielbankengesetz, das am 1. April 2000 in Kraft treten wird, erlaubt Grand Casinos und Kursäle und ermöglicht es dem Bund, von diesen Betrieben eine Spielbankenabgabe zu erheben. Für Kursäle erhebt der Bund die Abgabe in voller Höhe, wenn der Kanton keine entsprechende Abgabe verlangt. Andernfalls wird die Abgabe jedoch um den Betrag der kantonalen Abgabe reduziert. Diese Regelung hat für die Kursäle keine zusätzliche Abgabe oder Belastung zur Folge, sondern bewirkt, dass die Einnahmen zwischen Bund und Kanton aufgeteilt werden.
Der Gesetzesentwurf wird vom Grossen Rat in der Januarsession behandelt. Das Volk wird darüber am 12. Mai 2000 abstimmen.
Gremium: Grossrätliche Vorberatungskommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungskommission
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