von Regierungsrat Klaus Huber, Vorsteher des Departements des Innern
und der Volkswirtschaft Graubünden
Landwirtschaftsgesetz
Die neue Agrarpolitik (AP 2002) - mit dem neuen
Landwirtschaftsgesetz des Bundes - bringt eine starke Liberalisierung
mit mehr Markt und weniger Staat. Der Kern der neuen Agrarpolitik
besteht darin, dass der Staat für gute Rahmenbedingungen sorgt und
Direktzahlungen gewährt, aber nicht mehr in die Produktion und den Markt
eingreift.
In diesem Zusammenhang ist auch das kantonale Landwirtschaftsgesetz
zu revidieren. Für die Tierzucht sind neu die Tierzuchtorganisationen
verantwortlich, weshalb kantonale Regelungen entfallen. Die Pflicht,
alles Rindvieh obligatorisch zu versichern, wird aufgehoben. Um auch auf
freiwilliger Basis eine zweckmässige Viehversicherung zu ermöglichen,
beschloss der Grosse Rat (in der Viehwirtschaftsverordnung), die
Fusionen von kommunalen zu regionalen Viehversicherungen während einer
Übergangszeit von fünf Jahren zu unterstützen.
Bisher ist der Selbsthilfe-Fonds für den Rindviehabsatz ein Fonds
des Kantons. Er wird je zur Hälfte von den Landwirten und dem Kanton
finanziert. Im Zuge der Liberalisierung soll der Selbsthilfefonds neu
durch den Bündner Bauernverband beschlossen und geführt werden und nicht
mehr durch den Kanton. Damit die Berufsorganisation jedoch einen
Selbsthilfefonds für den Viehabsatz führen und zur Finanzierung alle
Landwirte erfassen kann, ist eine kantonale Rechtsgrundlage
erforderlich.
Gesetz über das Berg- und Schneesportwesen
Die Sicherheit der Gäste ist Leitlinie des neuen Gesetzes. Wer in
Graubünden als Bergführerin, Bergführer oder als Lehrperson im
Schneesport (z.B. Ski, Snowboard und Langlauf) tätig sein will, braucht
dazu eine anerkannte Ausbildung. Die Durchführung dieser Ausbildung soll
nach Möglichkeit schweizerischen Fachverbänden übertragen werden, welche
eine hohe Qualität gewährleisten. Die bisherigen Bündner Patente werden
selbstverständlich auch in Zukunft anerkannt. Personen, welche eine
unter das Gesetz fallende Tätigkeit ausüben, müssen eine
Haftpflicht-Versicherung abschliessen. Damit auf neue Aktivitäten und
Trendsportarten (z.B. Canyoning) reagiert werden kann, legt die
Regierung fest, welche Ausbildung in welchem Gelände (z.B. gesichertes
Pistengebiet oder Variantenabfahrten) erforderlich ist. Im Sinne der
Tourismusförderung kann der Kanton die Aus- und Weiterbildung finanziell
unterstützen. Sowohl die Bergführer- und Skisportkommission als auch die
entsprechenden Berufsverbände unterstützen die Vorlage.
Gemeindegesetz
Die Teilrevision des Gemeindegesetzes lässt sich vom Gedanken
leiten, den Gemeinden überall dort, wo dies sachgerecht ist, noch
vermehrt Handlungs-Spielräume zu gewähren. Der Kanton soll künftig die
Gemeinden nur dort an Vorschriften binden, wo es sinnvoll und notwendig
ist, eine kantonal einheitliche Regelung zu haben. Den Gemeinden wird
damit noch verstärkt die Möglichkeit gegeben, sich nach ihren
Bedürfnissen und Verhältnissen zu organisieren. Sie erhalten mit anderen
Worten im Vergleich zu heute grössere Freiheiten und mehr Flexibilität
beim Erfüllen ihrer vielfältigen Aufgaben. So ist es z.B. künftig
grundsätzlich jeder Gemeinde, und nicht wie heute bloss den "grösseren",
freigestellt zu entscheiden, ob sie ein Gemeindeparlament einführen
will. Im Bereiche der Boden- und Bauland-Politik wird für entsprechende
Massnahmen im Interesse raschen und flexiblen Handelns der
Gemeindevorstand und nicht mehr die Gemeindeversammlung oder die
Urnenabstimmung als zuständig erklärt. Im Weiteren wird die
Entscheidungsfreiheit der Gemeinden mit einem Gemeinderat zusätzlich
gestärkt, indem kommunale Erlasse auf Gesetzesstufe neu nicht mehr
zwingend dem obligatorischen Referendum unterstehen sollen. In Abwägung
aller Umstände des Einzelfalls soll es dem Entscheid der Gemeinde
überlassen bleiben, ob sie einen Gesetzeserlass dem obligatorischen oder
bloss dem fakultativen Referendum unterstellen will. Schliesslich
erhalten die Gemeinden bei der interkommunalen Zusammenarbeit mit der
gemeinsamen Anstalt eine neue mögliche Rechtsform zur Verfügung
gestellt. Keine grundsätzlichen Änderungen hingegen erfahren die
Abschnitte über die Bürgergemeinde und über die Oberaufsicht über die
Gemeinden.
Gremium: Departement des Innern und der Volkswirtschaft Graubünden
Quelle: dt Regierungsrat Klaus Huber