Unter dem Vorsitz von Grossrätin Antoinette Picenoni, St. Moritz, und
im Beisein von Regierungsrat Klaus Huber, Vorsteher des Departements des
Innern und der Volkswirtschaft, hat eine grossrätliche
Vorberatungs-Kommission die Aufhebung des Einführungsgesetzes zum
Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die obligatorische
Arbeitslosen-Versicherung und die Insolvenzentschädigung und die
Totalrevision der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die
obligatorische Arbeitslosen-Versicherung und die Insolvenzentschädigung
beraten. Die Kommission hat einstimmig beschlossen, auf die Vorlage
einzutreten und empfiehlt dem Grossen Rat, diese in der kommenden
Januarsession zu behandeln.
Im Sinne des Projekts "Verwesentlichung und Flexibilisierung der
Rechtsetzung und Rechtsanwendung" soll auf ein Einführungsgesetz
verzichtet und die kantonalen Bestimmungen schlank in einer
grossrätlichen Vollziehungsverordnung geregelt werden. Da die vom Bund
vorgegebenen Regelungen im Bereich der Arbeitslosen-Versicherung sehr
ausführlich und detailliert sind, beschränkt sich der Regelungsbedarf
des Kantons in erster Linie auf die Festlegung der Zuständigkeiten.
Die Kommission stellt dem Grossen Rat den Antrag, die kantonalen
Bestimmungen im Bereich der Arbeitslosen-Versicherung im Sinn der
Botschaft der Regierung mit einer redaktionellen Änderung anzupassen.
Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission