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Unter dem Vorsitz von Grossrätin Antoinette Picenoni, St. Moritz, und im Beisein von Regierungsrat Klaus Huber, Vorsteher des Departements des Innern und der Volkswirtschaft, hat eine grossrätliche Vorberatungs-Kommission die Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die obligatorische Arbeitslosen-Versicherung und die Insolvenzentschädigung und die Totalrevision der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosen-Versicherung und die Insolvenzentschädigung beraten. Die Kommission hat einstimmig beschlossen, auf die Vorlage einzutreten und empfiehlt dem Grossen Rat, diese in der kommenden Januarsession zu behandeln.
Im Sinne des Projekts "Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung" soll auf ein Einführungsgesetz verzichtet und die kantonalen Bestimmungen schlank in einer grossrätlichen Vollziehungsverordnung geregelt werden. Da die vom Bund vorgegebenen Regelungen im Bereich der Arbeitslosen-Versicherung sehr ausführlich und detailliert sind, beschränkt sich der Regelungsbedarf des Kantons in erster Linie auf die Festlegung der Zuständigkeiten.
Die Kommission stellt dem Grossen Rat den Antrag, die kantonalen Bestimmungen im Bereich der Arbeitslosen-Versicherung im Sinn der Botschaft der Regierung mit einer redaktionellen Änderung anzupassen.
Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
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