Gegenüber dem Bund nimmt die Bündner Regierung Stellung zum Konzept
Wolf Schweiz. Sie macht mehrere Vorbehalte, die sich insbesondere auf
das Nebeneinander von Mensch und Wolf beziehen.
Die Regierung anerkennt die Bemühungen des Bundes, die Fragen,
welche mit der Zuwanderung des Wolfs zusammenhängen, konzeptionell und
zielgerichtet angehen zu wollen. Sie erklärt sich befriedigt darüber,
dass verschiedene heikle Punkte in der Zwischenzeit geregelt worden sind
(höhere Beiträge bei Schäden von Grossraubtieren und Delegation der
Abschusskompetenz an die Kantone). Positiv wird auch die Absicht des
Bunds gewürdigt, das Wolfkonzept in enger Zusammenarbeit mit den
Kantonen und den massgebenden Interessengruppen weiterzuentwickeln.
Hinsichtlich der Koexistenz von Mensch und Wolf meldet die Regierung
allerdings gewisse Bedenken an. Diese ist nach Ansicht der Regierung
nicht in jedem Fall gewährleistet. Vielmehr ist sie laufend zu
überprüfen und auch kritisch zu hinterfragen.
Bei der Abschussbewilligung vertritt die Regierung die Auffassung,
dass eine flexiblere Lösung anzustreben ist. Dabei soll unterschieden
werden, ob die Nutztierhalter Vorsorgemassnahmen getroffen haben oder
nicht. Im ersten Fall soll die Abschussbewilligung bereits erteilt
werden können, wenn ein Wolf zwischen 25 und 50 Nutztiere gerissen hat.
Werden hingegen keine oder ungenügende schadensverhütende Massnahmen
getroffen, soll am Kriterium "50 Nutztierrisse" festgehalten werden.
Dem Grundsatz "Schadenverhütung vor Schadenvergütung" ist oberste
Priorität einzuräumen. Im Wolfkonzept werden mehrere Massnahmen
aufgezeigt. Der Kanton Graubünden ist interessiert und bereit, sich an
entsprechenden Pilotprojekten zu beteiligen. Zielführende Massnahmen
sind nur möglich, wenn sowohl auf Bundes- wie auf Kantonsebene die Jagd-
und Landwirtschaftsbehörden die Frage der Schadensverhütung gemeinsam
angehen und beim Umsetzen dieser Massnahmen eine sinnvolle
Aufgabenteilung erfolgt.
Weiter weist die Regierung darauf hin, dass sich die Entschädigung
im Schadenfall nicht nur auf den Wert der gerissenen Tiere beschränken
darf, sondern auch der zusätzliche Aufwand sowie allfällige Nebenkosten
den Nutztierhaltern zu vergüten sind. Die Regierung erwartet, dass der
Bund im Rahmen der Landwirtschaftsgesetzgebung zusätzliche Mittel
bereitstellt.
Für die Akzeptanz von Grossraubtieren kommt der
Öffentlichkeitsarbeit eine Schlüsselrolle zu. Entsprechende
Informationskampagnen sind koordiniert auf nationaler, kantonaler und
regionaler Ebene durchzuführen. Neben der breiten Öffentlichkeit sind
als Zielgruppen vor allem die Nutztierhalter und die Jägerschaft
anzusprechen.
Weitere Vernehmlassungen an Expo-Leitung und Bund
In einem Schreiben an das Steuerungskomitee der Expo.02 äussert die
Regierung ihre Enttäuschung darüber, dass die rätoromanische und
italienische Sprache und Kultur an der Schweizerischen Landesausstellung
kaum zu Zug kommen resp. vergessen gingen. Die Präsenz der
rätoromanischen und italienischen Kultur und Sprache ist im Wesentlichen
auf die Kantonaltage beschränkt. Die Kantone Graubünden und Tessin sind
nie über eine vorgesehene Präsenz der Sprachen Rätoromanisch und
Italienisch an der Expo.02 angefragt oder informiert worden. Die
Regierung versteht, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Änderung des
Programms und der Projekte nicht mehr möglich sein wird, bittet aber,
dass der Präsenz der rätoromanischen und italienischen Sprache in
Informationsunterlagen, Prospekten, Hinweisen u.dgl. der Expo.02 höchste
Beachtung geschenkt wird.
Das zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenübereinkommen über
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften
oder Behörden (Madrider Übereinkommen) wird von der Regierung begrüsst.
Es stellt die Binnenkantone und die Grenzkantone in Bezug auf die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit gleich. Das Abkommen ist somit
wichtig für das Programm Interreg III C der Europäischen Union, indem es
eine intensivere Zusammenarbeit zwischen nicht an einander grenzenden
Regionen, z.B. Binnenkantonen und anderen europäischen Regionen
ermöglicht.
Die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im
Ausland muss an die Abkommen mit der EU und die daraus resultierenden
Änderungen des einschlägigen Bundesgesetzes angepasst werden. Die
Regierung ist mit diesem Ansinnen zwar grundsätzlich einverstanden,
weist aber ausdrücklich auf den Mangel hin, dass Ferienwohnungen nach
wie vor eine Fläche von 100 Quadratmetern nicht überschreiten dürfen.
Dies führte dazu, dass die Bündner Tourismusorte sehr gute Gäste
verloren haben, die ihre Traumwohnung nicht in Graubünden, sondern im
Ausland erworben haben. Hier drängen sich nach Ansicht der Regierung
unbedingt Lockerungen auf.
Der Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Förderung von
preisgünstigem Wohnraum berücksichtigt die legitimen Bedürfnisse des
ländlichen Raums und vor allem der Berggebiete nur unzureichend.
Vielmehr ist er ein Agglomerationsmodell, das schwergewichtig
Mietwohnungen unterstützt und Wohneigentum für Haushalte mit geringen
Eigenmitteln aber verhältnismässig hohen Einkommen fördert. Nicht
berücksichtigt wurde im Entwurf die besondere Situation bei der
Wohnungsversorgung im ländlichen Raum mit einem überdurchschnittlich
hohen Eigentumsanteil bei tiefer Vermögens- und Eigentumslage. Damit der
ländliche Raum bei der Wohnraumförderung nicht benachteiligt wird, muss
der Gesetzesentwurf mit griffigen Instrumenten ausgestattet werden, die
es erlauben, preisgünstiges und selbstgenutztes Wohneigentum zu fördern.
Der Gebirgskanton Graubünden fordert, dass das Bundesgesetz über die
Verbesserung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten weitergeführt
resp. seine Ziele ins neue Wohnraumförderungsgesetz integriert werden.
Nur durch diese Fördermassnahmen kann für das Berggebiet generell und im
Bereich der Landwirtschaft eine genügende Unterstützung in der
Wohnungsversorgung sichergestellt werden.
Gegen die vorgesehenen Änderungen der Gewässerschutzverordnung hat
die Regierung keine Einwände, betreffen sie den Kanton Graubünden doch
nicht.
Die geplanten Änderungen der Verordnung des EJPD über
Überwachungssysteme und Glücksspiele werden ausdrücklich unterstützt.
Sie berücksichtigen die bisherigen Erfahrungen, welche vor der Eröffnung
neuer Spielbanken umgesetzt werden sollen.
Gegenüber dem Bundesamt für Verkehr beantragt die Regierung, der
Rothorn und Scalottas AG die Konzession für den Bau einer
Sechsersesselbahn Parpan-Heimberg zu erteilen.
Kultur- und andere Beiträge
Es werden Beiträge und Defizitgarantien im Gesamtbetrag von 59'000
Franken gesprochen für die folgenden Projekte resp. Institutionen:
- Ausstellung "Expos.ch - die Schweiz ausstellen?" im April/Mai 2002
im Churer Rathaus, und
- Forschungsprojekt des Bündner Gleichstellungsbüros "Politische
Partizipation von Frauen auf Gemeindeebene".
Personelles
Reta Bossi Rhyner, geb. 1966, von und in Glarus, wird Oberärztin am
Frauenspital Fontana in Chur. Sie tritt ihre 50-Prozent-Stelle Anfang
2002 an.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden