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Gegenüber dem Bund nimmt die Bündner Regierung Stellung zum Konzept Wolf Schweiz. Sie macht mehrere Vorbehalte, die sich insbesondere auf das Nebeneinander von Mensch und Wolf beziehen.
Die Regierung anerkennt die Bemühungen des Bundes, die Fragen, welche mit der Zuwanderung des Wolfs zusammenhängen, konzeptionell und zielgerichtet angehen zu wollen. Sie erklärt sich befriedigt darüber, dass verschiedene heikle Punkte in der Zwischenzeit geregelt worden sind (höhere Beiträge bei Schäden von Grossraubtieren und Delegation der Abschusskompetenz an die Kantone). Positiv wird auch die Absicht des Bunds gewürdigt, das Wolfkonzept in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und den massgebenden Interessengruppen weiterzuentwickeln.
Hinsichtlich der Koexistenz von Mensch und Wolf meldet die Regierung allerdings gewisse Bedenken an. Diese ist nach Ansicht der Regierung nicht in jedem Fall gewährleistet. Vielmehr ist sie laufend zu überprüfen und auch kritisch zu hinterfragen.
Bei der Abschussbewilligung vertritt die Regierung die Auffassung, dass eine flexiblere Lösung anzustreben ist. Dabei soll unterschieden werden, ob die Nutztierhalter Vorsorgemassnahmen getroffen haben oder nicht. Im ersten Fall soll die Abschussbewilligung bereits erteilt werden können, wenn ein Wolf zwischen 25 und 50 Nutztiere gerissen hat. Werden hingegen keine oder ungenügende schadensverhütende Massnahmen getroffen, soll am Kriterium "50 Nutztierrisse" festgehalten werden.
Dem Grundsatz "Schadenverhütung vor Schadenvergütung" ist oberste Priorität einzuräumen. Im Wolfkonzept werden mehrere Massnahmen aufgezeigt. Der Kanton Graubünden ist interessiert und bereit, sich an entsprechenden Pilotprojekten zu beteiligen. Zielführende Massnahmen sind nur möglich, wenn sowohl auf Bundes- wie auf Kantonsebene die Jagd- und Landwirtschaftsbehörden die Frage der Schadensverhütung gemeinsam angehen und beim Umsetzen dieser Massnahmen eine sinnvolle Aufgabenteilung erfolgt.
Weiter weist die Regierung darauf hin, dass sich die Entschädigung im Schadenfall nicht nur auf den Wert der gerissenen Tiere beschränken darf, sondern auch der zusätzliche Aufwand sowie allfällige Nebenkosten den Nutztierhaltern zu vergüten sind. Die Regierung erwartet, dass der Bund im Rahmen der Landwirtschaftsgesetzgebung zusätzliche Mittel bereitstellt.
Für die Akzeptanz von Grossraubtieren kommt der Öffentlichkeitsarbeit eine Schlüsselrolle zu. Entsprechende Informationskampagnen sind koordiniert auf nationaler, kantonaler und regionaler Ebene durchzuführen. Neben der breiten Öffentlichkeit sind als Zielgruppen vor allem die Nutztierhalter und die Jägerschaft anzusprechen.

Weitere Vernehmlassungen an Expo-Leitung und Bund
In einem Schreiben an das Steuerungskomitee der Expo.02 äussert die Regierung ihre Enttäuschung darüber, dass die rätoromanische und italienische Sprache und Kultur an der Schweizerischen Landesausstellung kaum zu Zug kommen resp. vergessen gingen. Die Präsenz der rätoromanischen und italienischen Kultur und Sprache ist im Wesentlichen auf die Kantonaltage beschränkt. Die Kantone Graubünden und Tessin sind nie über eine vorgesehene Präsenz der Sprachen Rätoromanisch und Italienisch an der Expo.02 angefragt oder informiert worden. Die Regierung versteht, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Änderung des Programms und der Projekte nicht mehr möglich sein wird, bittet aber, dass der Präsenz der rätoromanischen und italienischen Sprache in Informationsunterlagen, Prospekten, Hinweisen u.dgl. der Expo.02 höchste Beachtung geschenkt wird.
Das zweite Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden (Madrider Übereinkommen) wird von der Regierung begrüsst. Es stellt die Binnenkantone und die Grenzkantone in Bezug auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gleich. Das Abkommen ist somit wichtig für das Programm Interreg III C der Europäischen Union, indem es eine intensivere Zusammenarbeit zwischen nicht an einander grenzenden Regionen, z.B. Binnenkantonen und anderen europäischen Regionen ermöglicht.
Die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland muss an die Abkommen mit der EU und die daraus resultierenden Änderungen des einschlägigen Bundesgesetzes angepasst werden. Die Regierung ist mit diesem Ansinnen zwar grundsätzlich einverstanden, weist aber ausdrücklich auf den Mangel hin, dass Ferienwohnungen nach wie vor eine Fläche von 100 Quadratmetern nicht überschreiten dürfen. Dies führte dazu, dass die Bündner Tourismusorte sehr gute Gäste verloren haben, die ihre Traumwohnung nicht in Graubünden, sondern im Ausland erworben haben. Hier drängen sich nach Ansicht der Regierung unbedingt Lockerungen auf.
Der Entwurf für ein neues Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum berücksichtigt die legitimen Bedürfnisse des ländlichen Raums und vor allem der Berggebiete nur unzureichend. Vielmehr ist er ein Agglomerationsmodell, das schwergewichtig Mietwohnungen unterstützt und Wohneigentum für Haushalte mit geringen Eigenmitteln aber verhältnismässig hohen Einkommen fördert. Nicht berücksichtigt wurde im Entwurf die besondere Situation bei der Wohnungsversorgung im ländlichen Raum mit einem überdurchschnittlich hohen Eigentumsanteil bei tiefer Vermögens- und Eigentumslage. Damit der ländliche Raum bei der Wohnraumförderung nicht benachteiligt wird, muss der Gesetzesentwurf mit griffigen Instrumenten ausgestattet werden, die es erlauben, preisgünstiges und selbstgenutztes Wohneigentum zu fördern. Der Gebirgskanton Graubünden fordert, dass das Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten weitergeführt resp. seine Ziele ins neue Wohnraumförderungsgesetz integriert werden. Nur durch diese Fördermassnahmen kann für das Berggebiet generell und im Bereich der Landwirtschaft eine genügende Unterstützung in der Wohnungsversorgung sichergestellt werden.
Gegen die vorgesehenen Änderungen der Gewässerschutzverordnung hat die Regierung keine Einwände, betreffen sie den Kanton Graubünden doch nicht.
Die geplanten Änderungen der Verordnung des EJPD über Überwachungssysteme und Glücksspiele werden ausdrücklich unterstützt. Sie berücksichtigen die bisherigen Erfahrungen, welche vor der Eröffnung neuer Spielbanken umgesetzt werden sollen.
Gegenüber dem Bundesamt für Verkehr beantragt die Regierung, der Rothorn und Scalottas AG die Konzession für den Bau einer Sechsersesselbahn Parpan-Heimberg zu erteilen.

Kultur- und andere Beiträge
Es werden Beiträge und Defizitgarantien im Gesamtbetrag von 59'000 Franken gesprochen für die folgenden Projekte resp. Institutionen:
- Ausstellung "Expos.ch - die Schweiz ausstellen?" im April/Mai 2002 im Churer Rathaus, und
- Forschungsprojekt des Bündner Gleichstellungsbüros "Politische Partizipation von Frauen auf Gemeindeebene".

Personelles
Reta Bossi Rhyner, geb. 1966, von und in Glarus, wird Oberärztin am Frauenspital Fontana in Chur. Sie tritt ihre 50-Prozent-Stelle Anfang 2002 an.
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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