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Kürzlich befasste sich eine grossrätliche Vorberatungs-Kommission unter dem Vorsitz von Grossrat Jon Domenic Parolini und im Beisein von Regierungsrat Claudio Lardi, Vorsteher des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements, mit dem Entwurf für ein Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (kantonales Umweltschutzgesetz). Die Kommission hat einstimmig beschlossen, auf die Vorlage einzutreten, und empfiehlt dem Grossen Rat, diese zuhanden der Volksabstimmung zu verabschieden.
Das neue kantonale Umweltschutzgesetz dient in erster Linie dazu, den Vollzug des Bundesrechts über den Umweltschutz sicherzustellen. Deshalb enthält das Gesetz zur Hauptsache Regelungen über Zuständigkeiten und Verfahren, insbesondere über die Aufteilung der Vollzugsaufgaben zwischen den Gemeinden und dem Kanton. Dabei soll an der bewährten Kompetenzteilung grundsätzlich festgehalten werden. Komplexe Aufgaben werden wie nach heutiger Praxis vom Kanton vollzogen, während den Gemeinden all jene Aufgaben zugewiesen werden, die sie ebenso gut oder besser als der Kanton lösen können. Die Kommission ist wie die Regierung davon überzeugt, dass diese Aufgabenverteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton eine vernünftige und praktikable Regelung darstellt.
Im Weiteren sollen die Bestimmungen über die Abfallentsorgung in das kantonale Umweltschutzgesetz integriert werden, womit das heute geltende Abfallbewirtschaftungsgesetz und die Abfallverordnung aufgehoben werden können. Rege diskutiert wurden in der Kommission insbesondere die in der Vorlage vorgesehene Pflicht, Abfälle über grössere Distanzen mit der Bahn zu transportieren, wenn dies wirtschaftlich tragbar ist und die Umwelt dadurch weniger belastet wird als durch andere Transportmittel. Die Kommission ist mehrheitlich zum Schluss gelangt, dass diese von der Regierung bevorzugte Lösung im Interesse des Umweltschutzes richtig und sinnvoll ist. Allerdings sollen nach Ansicht der Kommissionsmehrheit im Gegensatz zum Antrag der Regierung nicht nur der Bahntransport des Kehrichts vom Kanton subventioniert werden, sondern auch andere Transportmittel, falls diese die Umwelt nicht stärker belasten als die Bahn.
Mehrheitlich beschlossen wurde schliesslich eine Erhöhung des Kantonsbeitrages an die Sanierung von Altlasten, auf denen zu einem wesentlichen Teil Siedlungsabfälle abgelagert worden sind.
Der Grosse Rat wird sich in der kommenden Märzsession mit der Vorlage befassen. Der Beschluss des Grossen Rats untersteht der Volksabstimmung.

Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission

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