Mit diesen Worten beginnt der Entwurf für eine neue
Kantonsverfassung, der zur Zeit in der Vernehmlassung ist. Die
Verfassung geht uns alle an. Die ganze Bevölkerung ist darum eingeladen,
zur neuen Verfassung Stellung zu nehmen.
Eine Verfassung drückt in grundsätzlichen Bestimmungen aus, wie die
Bürgerinnen und Bürger ihren Staat in Bezug auf die öffentlichen
Aufgaben, die Behördenorganisation sowie ihre Rechte und Pflichten
ausgestalten wollen. Die Kantonsverfassung bildet also die Grundlage für
das staatliche Handeln auf allen Ebenen im Kanton. Nur eine Verfassung,
die von einer grossen Mehrheit der Stimmberechtigten akzeptiert und für
gut befunden wird, bildet ein tragfähiges Fundament für unseren Kanton.
Aus diesem Grund sind alle interessierten Personen eingeladen, sich an
der Vernehmlassung über die neue Verfassung zu beteiligen.
Die vorgeschlagene Totalrevision hat das Ziel, ein modernes,
bürgernahes und zukunftsgerichtetes Grundgesetz zu schaffen, das
Bewährtes stärkt und die notwendigen Neuerungen einführt. Angestrebt
werden eine bürgerfreundliche Staatsorganisation, eine effiziente und
wirtschaftliche Zuständigkeitsordnung auf allen staatlichen Ebenen,
demokratische und gleichzeitig sach- und zeitgerechte
Entscheidungsverfahren sowie eine verständliche und klare Sprache.
Die Regierung hofft, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von
den Möglichkeiten zur Mitgestaltung unseres kantonalen Grundgesetzes
Gebrauch machen werden. Die Verfassung muss nämlich ihren Rückhalt im
Volk haben. Sie darf keinesfalls ein rein juristisches Werk sein, das
sich nur an eine kleine Minderheit von Spezialisten richtet. Vielmehr
muss sie die Gemeinsamkeiten innerhalb unseres Kantons erfassen. Dies
ist nur möglich, wenn sich möglichst weite Kreise an der Ausarbeitung
der neuen Kantonsverfassung beteiligen. Gemeinsam soll eine moderne,
bürgernahe und zukunftsgerichtete Verfassung für unseren Kanton
geschaffen werden, die Bewährtes stärkt und nötige Neuerungen einführt.
"Wir, das Volk des Kantons Graubünden, [...] geben uns diese
Verfassung." Nicht erst an der Urne, sondern bereits heute im Rahmen der
Vernehmlassung und der öffentlichen Diskussion, die gleichzeitig
stattfinden soll. Die Verfassungsrevision geht uns alle an; wir sind
alle in einer Form betroffen und angesprochen. Der Entwurf der
Verfassungskommission enthält bedeutsame Neuerungen, die eine breite
Diskussion in der Bevölkerung verdienen. Das Vernehmlassungsverfahren
dauert bis Ende März 2001. Nutzen Sie die Möglichkeiten zur
Meinungsäusserung! Teilen Sie uns Ihre Meinungen und Kommentare zum
Entwurf und den vorgeschlagenen Neuerungen mit. Wir freuen uns auf Ihre
Ideen, Anregungen und Anliegen und danken Ihnen für Ihren Beitrag.
Kontaktperson:
Frank Schuler
Leiter Verfassungssekretariat
Hofgraben 5, 7001 Chur
Tel. 081-257 25 09
Fax 081-257 21 66
E-Mail: kantonsverfassung@jpsd.gr.ch
Bestellungen Verfassungstext und Erläuterungen:
Drucksachen- und Materialzentrale
Planaterrastrasse 16
7001 Chur
Tel. 081-257 22 60
Fax 081-257 21 91
E-Mail: bestellungen@dmz.gr.ch
- Internet-Adresse: www.gr.ch/verfassung
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden