Mit dem neuen Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den
Zivilschutz ändert sich das Tätigkeitsfeld des Zivilschutzes
massgeblich. Im Vordergrund steht nicht mehr der Schutz der
Zivilbevölkerung im Kriegsfall, sondern prioritär die Hilfeleistung im
Krisen- und Katastrophenfall. Zudem wird der Zivilschutz künftig
vermehrt anstelle der Armee Einsätze zu Gunsten der Öffentlichkeit
ausführen.
Da die Armee für den Auf- und Abbau der Infrastrukturen bei
Gross-veranstaltungen künftig kaum noch zur Verfügung steht, soll ein
Teil dieser Aufgaben durch den Zivilschutz übernommen werden. In
Graubünden wird diese Tatsache besonders einschneidende Änderungen im
Aufgabenbereich des Zivilschutzes zur Folge haben. So wird der
Zivilschutz neben Einsätzen an der Expo beispielsweise auch an den
Pferderenntagen in Maienfeld, an der Alpinen Ski WM in St. Moritz und an
anderen Grossveranstaltungen eingesetzt. Bereits in den vergangenen
Jahren leistete der Zivilschutz wertvolle Unterstützung bei solchen
Grossanlässen und im Katastrophenfalle.
Zunehmende Unterstützung der Ersteinsatzmittel
Im Bereich Katastrophenhilfe bleibt der Zivilschutz zwar auch
weiterhin ein Mittel der zweiten Staffel. Ersteinsatzkräfte sind
Polizei, Feuerwehr und Sanität. Um die Langzeiteinsätze dieser Mittel zu
sichern, wird der Zivilschutz in Zukunft Teile seiner Formationen an
diese Organisationen situativ zuweisen. Bereits ab Sommer 2002 werden
vom Zivilschutz Graubünden zwei von acht sogenannte Schnelle
Sanitätszüge und ab 2003 vier Sanitätszüge bereitstehen. Der Zugbestand
umfasst 22 Zivilschutzangehörige und freiwillig zivilschutzleistende
Samariterinnen und Samariter. Sie werden von der Einsatzleitstelle
Sanitätsnotruf 144 alarmiert. Weiter ist die Ausbildung von rund 150
Zivilschutz-Polizei-Pioniere vorgesehen. Diese Zivilschutzangehörige
werden von der Kantonspolizei ausgebildet, ihr unterstellt und für
einfache Polizeiaufgaben wie Verkehrsregelung oder ähnliches eingesetzt;
sie sind unbewaffnet. Je nach Bedarf und Region können zudem einzelne
Elemente einer Zivilschutzkompanie als Piketteinheiten und schnelle
Unterstützungszüge zur Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und den
Technischen Dienste abkommandiert werden.
Erst nach Vorliegen der neuen Rechtsgrundlagen kann dies pro Bezirk
beurteilt werden. Als vorsorgliche Massnahme zur Intervention bei
Ausbruch einer allfälligen Maul- und Klauenseuche wird ein sogenannter
Seuchenzug gebildet. Diese Zivilschutzdienstpflichtigen werden vom
kantonalen Veterinäramt im Jahre 2003 ausgebildet und dem Amt für
Einsätze unterstellt.
Verlängerte Ausbildung
Bereits ab dem kommenden Jahr wird die Rekrutierung der Bündner
Stellungspflichtigen für Armee und Zivilschutz gemeinsam während einer
dreitägigen Aushebung in Mels (SG) durchgeführt. Danach absolvieren die
dem Zivilschutz zugeteilten Dienstpflichtigen neu eine allgemeine Grund-
und Fachausbildung von drei Wochen in Chur. Bis anhin dauerte der
Einführungskurs rund fünf Tage. Der jährliche Wiederholungskurs für
Mannschaftsangehörige dauert 2 bis 5, für das Kader und die Spezialisten
bis zu 10 Tage.
Umsetzung per 1. Januar 2004
Das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz
wurde durch ein Projektteam des Bundes erarbeitet. Die Beratung im
Nationalrat ist in der Herbstsession 2002 und die Inkraftsetzung per 1.
Januar 2004 geplant. Diese Vorlage zwingt den Kanton Graubünden, die
bisherigen 43 Zivilschutzorganisationen (rund 8000
Zivilschutzdienstpflichtige) per 1.1.2004 auf nur noch 12
Zivilschutzkompanien (rund 3000 Zivilschutzdienstpflichtige) zu
reduzieren. Die Kompanien werden, mit Ausnahme der Zivilschutzkompanie
Davos, auf die politischen Bezirke aufgeteilt. Die politische Führung
wird neu der Kantonsregierung obliegen. Die Dienstpflicht verringert
sich um zehn Jahre und ist im Normalfall am Ende des Jahres in dem das
40. Altersjahr erreicht wird beendet.
Gremium: Amt für Zivilschutz und Katastrophenhilfe
Quelle: dt Amt für Zivilschutz und Katastrophenhilfe