Die bisher nur punktuell und unvollständig geregelten
Zuständigkeiten des Strassenverkehrsamtes sind neu formuliert worden.
Die Regierung genehmigte die entsprechende Teilrevision der
Vollziehungsverordnung zur grossrätlichen Ausführungsverordnung zum
Bundesgesetz über den Strassenverkehr (RVV zum SVG).
Die Zuständigkeiten des Strassenverkehrsamtes sind in der geltenden
kantonalen Ausführungsgesetzgebung zum SVG nur punktuell und
unvollständig geregelt. Dem Strassenverkehrsamt sind darin wohl eine
Reihe von Befugnissen zugewiesen, sein aktueller Aufgabenkatalog geht
jedoch weit darüber hinaus. Deshalb galt es den Kompetenzkatalog des
Amtes gesetzgeberisch zu aktualisieren. Dies wurde mit einer
Teilrevision der Vollziehungsverordnung zur grossrätlichen
Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr
erreicht. Dabei wurden verschiedene Artikel den tatsächlichen
Gegebenheiten angepasst. Rechnung getragen wurde auch den Grundsätzen
der Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und
Rechtsanwendung.
Vernehmlassung an den Bund
In ihrer Stellungnahme an das Staatssekretariat für Wirtschaft
(seco) zur aktuellen Situation der Fahrenden in der Schweiz hält die
Regierung fest, dass im Zusammenhang mit Schweizer Fahrenden keine
speziellen Vorkommnisse zu vermelden sind. Im Kanton stehen den
Schweizer Fahrenden zwei Standplätze und fünf Durchgangsplätze zur
Verfügung, den ausländischen Fahrenden steht ein Durchgangsplatz zur
Verfügung. Gesetzliche Bestimmungen oder kantonale Weisungen betreffend
die Benützung von Durchgangs- und Standplätzen gibt es nicht. Die Praxis
für die Nutzung der Durchgangsplätze hat sich dahingegend etabliert,
dass die Durchgangsplätze den Fahrenden von April bis Oktober gegen eine
entsprechenden Gebühr zur Benützung zur Verfügung stehen. In den
Schulen, in denen Kinder von Fahrenden unterrichtet werden, hat sich die
Praxis eingebürgert, dass die Lehrer den Kindern, die mit ihren Eltern
auf Fahrt gehen, Aufgaben mitgeben. Die Kinder senden die gelösten
Aufgaben den Lehrern zur Korrektur zu. Im Zusammenhang mit ausländischen
Fahrenden musste die Polizei in den vergangenen Jahren verschiedentlich
im Churer Rheintal und im Misox einschreiten, da die ausländischen
Fahrenden sich widerrechtlich auf öffentlichem oder privatem Grund
niedergelassen hatten. In diesem Bereich erwartet die Regierung vom Bund
angesichts der nationalen Tragweite dieser Thematik ein verstärktes
Engagement auf politische Ebene.
Sprachen an der Pädagogischen Fachhochschule (PFH)
Der Kernauftrag der PFH ist die Ausbildung von Lehrkräften für das
deutsch-, romanisch- und italienischsprachige Kantonsgebiet. Im Bereich
Sprachen verlangen die Rahmenstudienpläne von allen Studierenden
obligatorisch den Besuch der Fächer Erstsprache und zweite
Kantonssprache. Die Stärkung der Kompetenz in der Erstsprache und die
Förderung der Kompetenz in der zweiten Kantonssprache soll ein zentrales
Anliegen der Ausbildung an der PFH sein. Die Projektleitung PFH hat sich
intensiv mit dieser Problematik auseinandergesetzt und eine
vorbereitende Arbeitsgruppe eingesetzt, in der auch die
Sprachorganisationen vertreten waren. Diese Arbeitsgruppe hat
Kernanliegen für eine mehrsprachige PFH Graubünden definiert und
Umsetzungsrichtlinien formuliert. Diese Richtlinien sind von der
Regierung auf Antrag der Projektleitung PFH genehmigt worden. Die
Richtlinien fordern von der PFH eine Kultur der Mehrsprachigkeit. Unter
anderem verlangen sie auch, dass für Italienischsprachige in 50 Prozent
der Lehrveranstaltungen Italienisch eingesetzt wird, für
Romanischsprachige einen entsprechenden Anteil von 30 Prozent. Sechs von
acht vorgesehenen Praktika sollen im Erstsprachgebiet stattfinden,
mindestens eines im jeweiligen Zweitsprachgebiet.
Olympia Bob Run St. Moritz-Celerina
Die Gemeinden St. Moritz und Celerina, der Kur- und Verkehrsverein
St. Moritz sowie Celerina Tourismus haben Ende 2001 eine einfache
Gesellschaft mit folgendem Zweck gegründet: "Die Gesellschaft bezweckt
die Förderung der Sportarten Bobsleigh, Skeleton und Rodeln sowie die
Durchführung von nationalen und internationalen Anlässen und
Veranstaltungen auf der Bobbahn St. Moritz-Celerina." Damit dieses Ziel
auch in Zukunft erreicht werden kann, muss die Bobbahn den
internationalen Anforderungen angepasst werden. Dazu sind Investitionen
von insgesamt 5.7 Millionen Franken in den nächsten vier Jahren
notwendig.
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
und Sport hat im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzepts (NASAK),
einen einmaligen Investitionsbeitrag von zwei Millionen Franken an die
Kosten der baulichen Anpassung und Erweiterung der Bobbahn zugesichert.
Die einfache Gesellschaft wird sich mit einem Betrag von 3.25 Millionen
Franken beteiligen. Die Gemeindeversammlung von Celerina wird Ende Mai
über die Beteiligung entscheiden. Die entsprechende Volksabstimmung
findet in St. Moritz am 2. Juni 2002 statt. Die Regierung sichert der
einfachen Gesellschaft Olympia Bob Run St. Moritz-Celerina einen Beitrag
von 450'000 Franken für den Ausbau der Bobbahn zu. Vorbehalten bleibt
die Einräumung der erforderlichen Kredite durch den Grossen Rat sowie
durch die Gemeinden St. Moritz und Celerina. Der Betrag wird gestaffelt
innerhalb der nächsten vier Jahre überwiesen.
Aus den Gemeinden und Regionen
Die Vereinbarung über den Besuch der Mittelschulen sowie beruflichen
und höheren Berufsschulen des Tessins durch Schüler aus dem Moesano wird
genehmigt. Die Vereinbarung bewahrt inhaltlich die Hauptzielsetzungen
der Vereinbarung von 1994. Sie trägt den in den vergangenen Jahren in
Kraft getretenen interkantonalen Vereinbarungen Rechnung. Schliesslich
sieht sie um zehn Prozent erhöhte Beitragsleistungen vor, welche der
Kanton Graubünden für Jugendliche aus dem Moesano entrichte, die im
Kanton Tessin eine vom Geltungsbereich der Vereinbarung erfasste Schule
besuchen.
Der Gemeinde Samedan wird die Bewilligung erteilt, ihren
Schulbetrieb definitiv als zweisprachige Schule (Romanisch/Deutsch) im
Sinne eines Schulversuchs "Förderung der romanisch-deutschen
Zweisprachigkeit in der Volksschule und im Kindergarten" zu führen. Auf
Grund der positiven Erfahrungen, die sich beim Schulversuch
herauskristallisiert haben und nachdem die Richtlinien zur
zweisprachigen Führung von Schulen erlassen worden sind, konnte einem
entsprechenden Gesuch der Gemeinde Samedan entsprochen werden.
Das Projekt "Forstwerkhof Cazis" der Gemeinde Cazis wird genehmigt.
An die subventionsberechtigten Kosten von 450'000 Franken wird ein
Kantonsbeitrag von 20% oder höchsten 90'000 Franken zugesichert.
Strassenbauvorhaben
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im
Gesamtbetrag von knapp 4 Millionen freigegeben (Landerwerb A13, Mesocco
Sud-Pian San Giacomo, Provisorische Ausfahrt Benabbia; Belagsarbeiten
Julierstrasse, Strassenkorrektion Burvagn-Cunter; Landerwerb
Prättigauerstrasse, Umfahrung Saas, Trun-Pagrüeg; Baumeisterarbeiten
Rechtsrheinische Oberländerstrasse, Versam-Bergli; Unterhalt
Safienstrasse, Egschi-Mura; Baumeisterarbeiten Schanfiggerstrasse, St.
Peter-Langwies, Frauentobelbrücke; Bau- und Belagsarbeiten
Verbindungsstrasse Ilanz-Schnaus, Strada innerorts).
Tour de Suisse 2002
Die Tour de Suisse gastiert im Jahre 2002 während drei Tagen im
Kanton Graubünden mit Etappenziel in Domat/Ems (20. Juni) und Samnaun
(21. Juni) sowie Etappenstart in Chur (22. Juni). Den Organisatoren der
Tour de Suisse (IMG Suisse SA) wird die Bewilligung erteilt, die gemäss
Streckenplan vorgesehene Route im Kanton Graubünden zu befahren. Auf dem
Programm stehen an diesen drei Tagen unter anderem die Bewältigung des
Luzisteigs, des Flüelapasses sowie des Lukmanierpasses.
Beiträge aus dem Landeslotteriefonds
Aus Mitteln der Interkantonalen Landeslotterie werden für die
Herausgabe des Buches "Richard La Nicca - Bilder der Baukunst" durch die
Psychiatrischen Dienste Graubünden aus Anlass des Um- und Neubaus der
Psychiatrischen Klinik Beverin und für den Kauf der geschnitzten Rosette
"Graubünden" von Marco Walli durch die Pro Prättigau insgesamt Beiträge
von 35'000 Franken geleistet.
Für den Erwerb der zur Versteigerung gelangenden Objekte aus der
Sammlung Margaritha Schreiber-von Albertini wird der Stiftung Rätisches
Museum aus dem Landeslotteriefonds ein Betrag von 50'000 Franken
zugesichert. Die Objekte sind eine echte Bereicherung der Sammlung des
Rätischen Museums und eine ideale Ergänzung zu den bereits vorhandenen
Objekten aus der Sammlung Schreiber-von Albertini.
Der Kirchgemeinde Tumegl/Tomils wird ein Beitrag von 142'000 Franken
an den Erwerb von zwei Parzellen gewährt für die Erhaltung der
Kirchenanlage Sogn Murezi. Die Mittel werden dem Landeslotteriefonds
entnommen. Damit kann die Erhaltung einer archäologischen Fundstätte von
nationaler Bedeutung gesichert werden.
Dr. Stephan à Porta Stiftung
Aus dem Reinertrag 2001 der Dr. Stephan à Porta Stiftung, Zürich,
wird auf folgenden bündnerischen wohltätigen Institutionen ein Beitrag
von insgesamt 260'000 Franken verteilt: Arbeitsgemeinschaft La Capriola,
Projekt Cosmea, Caritas Schweiz Fachstelle Integration, Verein für
familienergänzende Kinderbetreuung, Jugendwerk Rätia, Kinderbetreuung
Engadin, Bündner Behindertenverband - Behindertenfahrdienst, Pro
Juventute Graubünden - Begleitete Besuchstage, Rotes Kreuz Graubünden -
Beratungsstelle für Schuldenfragen.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden