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Die bisher nur punktuell und unvollständig geregelten Zuständigkeiten des Strassenverkehrsamtes sind neu formuliert worden. Die Regierung genehmigte die entsprechende Teilrevision der Vollziehungsverordnung zur grossrätlichen Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (RVV zum SVG).

Die Zuständigkeiten des Strassenverkehrsamtes sind in der geltenden kantonalen Ausführungsgesetzgebung zum SVG nur punktuell und unvollständig geregelt. Dem Strassenverkehrsamt sind darin wohl eine Reihe von Befugnissen zugewiesen, sein aktueller Aufgabenkatalog geht jedoch weit darüber hinaus. Deshalb galt es den Kompetenzkatalog des Amtes gesetzgeberisch zu aktualisieren. Dies wurde mit einer Teilrevision der Vollziehungsverordnung zur grossrätlichen Ausführungsverordnung zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr erreicht. Dabei wurden verschiedene Artikel den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Rechnung getragen wurde auch den Grundsätzen der Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung.

Vernehmlassung an den Bund
In ihrer Stellungnahme an das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) zur aktuellen Situation der Fahrenden in der Schweiz hält die Regierung fest, dass im Zusammenhang mit Schweizer Fahrenden keine speziellen Vorkommnisse zu vermelden sind. Im Kanton stehen den Schweizer Fahrenden zwei Standplätze und fünf Durchgangsplätze zur Verfügung, den ausländischen Fahrenden steht ein Durchgangsplatz zur Verfügung. Gesetzliche Bestimmungen oder kantonale Weisungen betreffend die Benützung von Durchgangs- und Standplätzen gibt es nicht. Die Praxis für die Nutzung der Durchgangsplätze hat sich dahingegend etabliert, dass die Durchgangsplätze den Fahrenden von April bis Oktober gegen eine entsprechenden Gebühr zur Benützung zur Verfügung stehen. In den Schulen, in denen Kinder von Fahrenden unterrichtet werden, hat sich die Praxis eingebürgert, dass die Lehrer den Kindern, die mit ihren Eltern auf Fahrt gehen, Aufgaben mitgeben. Die Kinder senden die gelösten Aufgaben den Lehrern zur Korrektur zu. Im Zusammenhang mit ausländischen Fahrenden musste die Polizei in den vergangenen Jahren verschiedentlich im Churer Rheintal und im Misox einschreiten, da die ausländischen Fahrenden sich widerrechtlich auf öffentlichem oder privatem Grund niedergelassen hatten. In diesem Bereich erwartet die Regierung vom Bund angesichts der nationalen Tragweite dieser Thematik ein verstärktes Engagement auf politische Ebene.

Sprachen an der Pädagogischen Fachhochschule (PFH)
Der Kernauftrag der PFH ist die Ausbildung von Lehrkräften für das deutsch-, romanisch- und italienischsprachige Kantonsgebiet. Im Bereich Sprachen verlangen die Rahmenstudienpläne von allen Studierenden obligatorisch den Besuch der Fächer Erstsprache und zweite Kantonssprache. Die Stärkung der Kompetenz in der Erstsprache und die Förderung der Kompetenz in der zweiten Kantonssprache soll ein zentrales Anliegen der Ausbildung an der PFH sein. Die Projektleitung PFH hat sich intensiv mit dieser Problematik auseinandergesetzt und eine vorbereitende Arbeitsgruppe eingesetzt, in der auch die Sprachorganisationen vertreten waren. Diese Arbeitsgruppe hat Kernanliegen für eine mehrsprachige PFH Graubünden definiert und Umsetzungsrichtlinien formuliert. Diese Richtlinien sind von der Regierung auf Antrag der Projektleitung PFH genehmigt worden. Die Richtlinien fordern von der PFH eine Kultur der Mehrsprachigkeit. Unter anderem verlangen sie auch, dass für Italienischsprachige in 50 Prozent der Lehrveranstaltungen Italienisch eingesetzt wird, für Romanischsprachige einen entsprechenden Anteil von 30 Prozent. Sechs von acht vorgesehenen Praktika sollen im Erstsprachgebiet stattfinden, mindestens eines im jeweiligen Zweitsprachgebiet.

Olympia Bob Run St. Moritz-Celerina
Die Gemeinden St. Moritz und Celerina, der Kur- und Verkehrsverein St. Moritz sowie Celerina Tourismus haben Ende 2001 eine einfache Gesellschaft mit folgendem Zweck gegründet: "Die Gesellschaft bezweckt die Förderung der Sportarten Bobsleigh, Skeleton und Rodeln sowie die Durchführung von nationalen und internationalen Anlässen und Veranstaltungen auf der Bobbahn St. Moritz-Celerina." Damit dieses Ziel auch in Zukunft erreicht werden kann, muss die Bobbahn den internationalen Anforderungen angepasst werden. Dazu sind Investitionen von insgesamt 5.7 Millionen Franken in den nächsten vier Jahren notwendig.
Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport hat im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzepts (NASAK), einen einmaligen Investitionsbeitrag von zwei Millionen Franken an die Kosten der baulichen Anpassung und Erweiterung der Bobbahn zugesichert. Die einfache Gesellschaft wird sich mit einem Betrag von 3.25 Millionen Franken beteiligen. Die Gemeindeversammlung von Celerina wird Ende Mai über die Beteiligung entscheiden. Die entsprechende Volksabstimmung findet in St. Moritz am 2. Juni 2002 statt. Die Regierung sichert der einfachen Gesellschaft Olympia Bob Run St. Moritz-Celerina einen Beitrag von 450'000 Franken für den Ausbau der Bobbahn zu. Vorbehalten bleibt die Einräumung der erforderlichen Kredite durch den Grossen Rat sowie durch die Gemeinden St. Moritz und Celerina. Der Betrag wird gestaffelt innerhalb der nächsten vier Jahre überwiesen.

Aus den Gemeinden und Regionen
Die Vereinbarung über den Besuch der Mittelschulen sowie beruflichen und höheren Berufsschulen des Tessins durch Schüler aus dem Moesano wird genehmigt. Die Vereinbarung bewahrt inhaltlich die Hauptzielsetzungen der Vereinbarung von 1994. Sie trägt den in den vergangenen Jahren in Kraft getretenen interkantonalen Vereinbarungen Rechnung. Schliesslich sieht sie um zehn Prozent erhöhte Beitragsleistungen vor, welche der Kanton Graubünden für Jugendliche aus dem Moesano entrichte, die im Kanton Tessin eine vom Geltungsbereich der Vereinbarung erfasste Schule besuchen.
Der Gemeinde Samedan wird die Bewilligung erteilt, ihren Schulbetrieb definitiv als zweisprachige Schule (Romanisch/Deutsch) im Sinne eines Schulversuchs "Förderung der romanisch-deutschen Zweisprachigkeit in der Volksschule und im Kindergarten" zu führen. Auf Grund der positiven Erfahrungen, die sich beim Schulversuch herauskristallisiert haben und nachdem die Richtlinien zur zweisprachigen Führung von Schulen erlassen worden sind, konnte einem entsprechenden Gesuch der Gemeinde Samedan entsprochen werden.
Das Projekt "Forstwerkhof Cazis" der Gemeinde Cazis wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von 450'000 Franken wird ein Kantonsbeitrag von 20% oder höchsten 90'000 Franken zugesichert.

Strassenbauvorhaben
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von knapp 4 Millionen freigegeben (Landerwerb A13, Mesocco Sud-Pian San Giacomo, Provisorische Ausfahrt Benabbia; Belagsarbeiten Julierstrasse, Strassenkorrektion Burvagn-Cunter; Landerwerb Prättigauerstrasse, Umfahrung Saas, Trun-Pagrüeg; Baumeisterarbeiten Rechtsrheinische Oberländerstrasse, Versam-Bergli; Unterhalt Safienstrasse, Egschi-Mura; Baumeisterarbeiten Schanfiggerstrasse, St. Peter-Langwies, Frauentobelbrücke; Bau- und Belagsarbeiten Verbindungsstrasse Ilanz-Schnaus, Strada innerorts).

Tour de Suisse 2002
Die Tour de Suisse gastiert im Jahre 2002 während drei Tagen im Kanton Graubünden mit Etappenziel in Domat/Ems (20. Juni) und Samnaun (21. Juni) sowie Etappenstart in Chur (22. Juni). Den Organisatoren der Tour de Suisse (IMG Suisse SA) wird die Bewilligung erteilt, die gemäss Streckenplan vorgesehene Route im Kanton Graubünden zu befahren. Auf dem Programm stehen an diesen drei Tagen unter anderem die Bewältigung des Luzisteigs, des Flüelapasses sowie des Lukmanierpasses.

Beiträge aus dem Landeslotteriefonds
Aus Mitteln der Interkantonalen Landeslotterie werden für die Herausgabe des Buches "Richard La Nicca - Bilder der Baukunst" durch die Psychiatrischen Dienste Graubünden aus Anlass des Um- und Neubaus der Psychiatrischen Klinik Beverin und für den Kauf der geschnitzten Rosette "Graubünden" von Marco Walli durch die Pro Prättigau insgesamt Beiträge von 35'000 Franken geleistet.
Für den Erwerb der zur Versteigerung gelangenden Objekte aus der Sammlung Margaritha Schreiber-von Albertini wird der Stiftung Rätisches Museum aus dem Landeslotteriefonds ein Betrag von 50'000 Franken zugesichert. Die Objekte sind eine echte Bereicherung der Sammlung des Rätischen Museums und eine ideale Ergänzung zu den bereits vorhandenen Objekten aus der Sammlung Schreiber-von Albertini.
Der Kirchgemeinde Tumegl/Tomils wird ein Beitrag von 142'000 Franken an den Erwerb von zwei Parzellen gewährt für die Erhaltung der Kirchenanlage Sogn Murezi. Die Mittel werden dem Landeslotteriefonds entnommen. Damit kann die Erhaltung einer archäologischen Fundstätte von nationaler Bedeutung gesichert werden.

Dr. Stephan à Porta Stiftung
Aus dem Reinertrag 2001 der Dr. Stephan à Porta Stiftung, Zürich, wird auf folgenden bündnerischen wohltätigen Institutionen ein Beitrag von insgesamt 260'000 Franken verteilt: Arbeitsgemeinschaft La Capriola, Projekt Cosmea, Caritas Schweiz Fachstelle Integration, Verein für familienergänzende Kinderbetreuung, Jugendwerk Rätia, Kinderbetreuung Engadin, Bündner Behindertenverband - Behindertenfahrdienst, Pro Juventute Graubünden - Begleitete Besuchstage, Rotes Kreuz Graubünden - Beratungsstelle für Schuldenfragen.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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