Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Mit der Inbetriebnahme des Vereinatunnels im November 1999 gehört der Flüelapass zu den nicht ganzjährig offen gehaltenen Pass-Strassen. Auch in Zukunft wird die Flüelapass-Strasse deshalb vom ersten Wochenende im Januar bis zum 1. Mai für jeglichen Transitverkehr gesperrt bleiben. Für die Übergangszeit, vom 15. November bis erstes Januarwochenende sowie für die Zeit vom 1. Mai bis 31. Mai haben sich der Kanton und der Verein "Pro Flüela" versuchsweise für ein Jahr darauf geeinigt, den Winterdienst und den Strassenunterhalt - ähnlich wie für den Lukmanierpass - der privaten Trägerschaft "Pro Flüela" zu übertragen. An die daraus erwachsenen Kosten leistet der Kanton den Pauschalbetrag von 80'000 Franken.
Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Zeitpunkt der definitiven Wintersperre und der Frühjahrsöffnung regelmässig zu teilweise heftigen Diskussionen Anlass gaben. Darüber hinaus berücksichtigt die Regelung die vom Grossen Rat beschlossenen Sparmassnahmen, indem die Aufwendungen des Kantons für die Offenhaltung während der Übergangszeiten und für die Frühjahrsöffnung erheblich reduziert werden können.

Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
Neuer Artikel