NACHZÄHLUNG ERGIBT NEUES GESAMTERGEBNIS
Die Nachzählung der Stichfrage zum Wahlmodus des Grossen Rats im
Kanton Graubünden hat ein neues Gesamtergebnis hervorgebracht: Mit 24
Stimmen Unterschied haben sich die Stimmberechtigten für das bisherige
Majorz-Wahlsystem entschieden. Am 18. Mai 2003 hatte die Auszählung der
Gemeinderesultate noch einen Vorsprung von 12 Stimmen zu Gunsten des
neuen "Bündner Modells" hervorgebracht.
Die von der Bündner Regierung am 3. Juni 2003 angeordnete
Nachzählung hat ergeben, dass für das bisherige Majorz-Wahlsystem 20'482
Stimmen (+ 53 Stimmen im Vergleich zum amtlich publizieren Resultat vom
22. Mai) und für das neue "Bündner Modell" 20'458 Stimmen (+ 17 Stimmen)
eingegangen sind. 3852 Stimmzettel enthalten gemäss Ergebnis der
Nachzählung keine eindeutige Antwort für eines der beiden Wahlmodelle.
Bei 77 Gemeinden wurden die Ergebnisse bei der Stichfrage korrigiert. In
59 Gemeinden sind die Änderungen relevant für das vorliegende, neue
Gesamtergebnis.
Diese Änderungen gehen hauptsächlich auf folgende Gründe zurück:
- gültige Stimmzettel wurden von den Gemeinden fälschlicherweise als
ungültige oder leere Stimmzettel angesehen;
- Stimmen zur Stichfrage wurden von den Gemeinden falsch erfasst
("Bündner Modell" statt Majorz-Wahlverfahren und umgekehrt).
Die Standeskanzlei hat in der vergangenen Woche mit einem Aufgebot
von rund 40 Personen aus der gesamten Verwaltung die Stichfrage zur
Totalrevision der Kantonsverfassung mit Variantenabstimmung zum
Wahlmodus des Grossen Rats neu ausgezählt. Insgesamt wurden 47'719
Stimmzettel überprüft. Das neue amtliche Ergebnis der Stichfrage zur
Totalrevision der Kantonsverfassung mit Variantenabstimmung zum
Wahlmodus des Grossen Rats wird am kommenden Donnerstag im
Kantonsamtsblatt publiziert (www.kantonsamtsblatt.ch / Amtliche
Publikationen).
Die Regierung beabsichtigt, bei der nächsten Revision des kantonalen
Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte eine Bestimmung
einzubringen, die bei knappen Abstimmungsergebnissen eine Nachzählung
von Amtes wegen vorsieht.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden