REGIERUNG VERABSCHIEDET DAS KANTONALE
FAMILIENZULAGENGESETZ
Die Regierung unterbreitet das neue kantonale Familienzulagengesetz
KFZG dem Parlament. Die neue Regelung nimmt auf zeitgemässe
Familienbilder Rücksicht und setzt nicht mehr eine Vollzeitbeschäftigung
für den Bezug von vollen Kinderzulagen voraus. Neu ist auch ein
Lastenausgleich zwischen den Familienkassen.
Wer heute allein erziehend und mit einem Pensum unter 50 Prozent
einer regelmässigen Arbeit nachgeht, hat Anspruch auf lediglich einen
Teil der Kinderzulage; Konkubinatspaare oder Familien mit Stiefkindern
beispielsweise gehen heute sogar leer aus. Neu sollen
Teilzeitbeschäftigte bereits mit einem Pensum von 20 Prozent eine volle
Zulage erhalten. Zwei oder mehrere Teilpensen von unter 20 Prozent
können dabei zusammengezählt werden.
"Jedem Kinde eine Zulage" weitgehend erfüllt
Weiter berücksichtigt die neue Gesetzesvorlage auch die
tatsächlichen familiären Verhältnisse. Alle Kinder, für deren Unterhalt
(Pflege und Erziehung beziehungsweise Geldzahlungen) in einem
"wesentlichen Ausmass" gesorgt wird, lösen für die Obhutberechtigten die
Familienzulage aus ("subsidiäre Anknüpfung an den Unterhalt"). Die
Berücksichtigung der tatsächlichen familiären Verhältnisse und die
Abschaffung von Teilzulagen erfüllen zusammen weitestgehend das Anliegen
"jedem Kinde eine Zulage", das von verschiedenen Seiten gefordert wird.
Auch das neue Gesetz kann Härtefälle nicht verhindern. Diese können und
sollen aber praxisnah durch die Fürsorgestellen der Gemeinden betreut
werden. In diesen Situationen sichert das Sozialamt das Existenzminimum.
Der Lastenausgleich zwischen den unterschiedlichen
Familienausgleichskassen soll insbesondere Kassen entlasten, die eine
ungünstige Mitgliederstruktur aufweisen. Diese Kassen mussten bisher
hohe Beitragssätze erheben und konnten per Regel nur die
Mindestleistungen erbringen. Der Lastenausgleich führt insgesamt nicht
zu einer Erhöhung der Beiträge durch Arbeitnehmer und -geber. Die
Beitragssätze und Leistungen aller Kassen gleichen sich hingegen an.
Neue, private Familienkassen dürfen gemäss neuem Gesetz in Graubünden
allerdings nicht mehr errichtet werden.
Selbstständigerwerbende: Weiterhin freiwillig
Die Regierung hat verschiedene Anliegen aus dem
Vernehmlassungsverfahren in der neuen Vorlage berücksichtigt. Sie
verzichtet insbesondere auf die obligatorische Unterstellung aller
Selbstständigerwerbenden. Zudem wird in formeller Sicht auf die
bisherige grossrätliche Vollziehungsverordnung verzichtet.
Finanziell ist die neue Gesetzesgrundlage für den Kanton
kostenneutral. Die Gemeinden beziehungsweise ihre Sozialdienste werden
durch die Ausrichtung der vollen Kinderzulagen bereits ab einem
Arbeitspensum von 20 Prozent finanziell entlastet.
Polizeigesetz: Klare Regelung schafft Vertrauen
Die Regierung hat den Entwurf des neuen Polizeigesetzes in die
Vernehmlassung geschickt. Damit soll der Handlungsspielraum für die
Bündner Polizei klar abgesteckt und das Vertrauen in die Tätigkeit und
das Wirken der Polizei weiter gestärkt werden.
Konkret geht es um Aufgaben und Organisation sowie um die Abgrenzung
der Kompetenzen zwischen Kantons- und Gemeindepolizeien. Weiter wird die
Zusammenarbeit mit anderen Polizeikorps, mit dem Bund und mit privaten
Sicherheitsorganen definiert und so genannte "polizeiliche
Zwangsmassnahmen", inklusive des Schusswaffengebrauchs, auf
Gesetzesstufe normiert. Das Gesetz regelt schliesslich auch Fragen des
Rechtsschutzes von Personen, die von Polizeihandlungen betroffen sind.
Die Vernehmlassung dauert bis Ende September 2003.
Heroingestützte Behandlung hat sich bewährt
Die heroingestützte Behandlung von Drogenabhängigen wird in
Graubünden definitiv eingeführt. Die Regierung will nach Abschluss der
dreijährigen Versuchsphase das Betriebskonzept weiterführen und die 30
Behandlungsplätze in der Neumühle in Chur erhalten. Verantwortlich dafür
sind die Psychiatrischen Dienste Graubünden.
Fachstelle Kindesschutz definitiv weitergeführt
Nach dreijähriger Versuchsphase wird die kantonale Beratungsstelle
für den Kindesschutz definitiv weitergeführt. Die "Fachstelle
Kindesschutz" ist beim Sozialamt Graubünden angesiedelt und mit 160
Stellenprozenten dotiert.
Revidierte Vollziehungsverordnung im Ausländerrecht tritt in Kraft
Per 1. August 2003 tritt die teilrevidierte Vollziehungsverordnung
des Grossen Rats zur Ausländer- und Asylgesetzgebung des Bundes in
Kraft. Die Revision umfasste insbesondere Anpassungen an das
Ausländerrecht des Bundes sowie an die neue Gerichtsorganisation in
Graubünden. Zudem schafft sie die Voraussetzungen dafür, dass sich der
Kanton finanziell an Integrationsprojekte für Ausländerinnen und
Ausländer beteiligen kann.
Obersaxen mit eigenem Pflegeheim
Die Gemeinde Obersaxen kann per 1. September 2003 eine eigene
Pflegegruppe mit sieben Betten eröffnen. Die Regierung hat beschlossen,
die Pflegegruppe des Steinhauser Zentrums Obersaxen auf die "Liste der
Langzeiteinrichtungen" (Pflegeheimliste) aufzunehmen.
Alkoholzehntel verteilt
Die Regierung hat den Alkoholzehntel in Höhe von rund 380'000
Franken für das Rechnungsjahr 2001/2002 verteilt. Das Geld wird 2003 für
Präventivmassnahmen, für Behandlungen und für Forschung sowie Aus- und
Weiterbildung eingesetzt. Gemäss Bundesgesetz über die gebrannten Wasser
ist der Anteil der Kantone am Reinertrag der eidgenössischen
Alkoholverwaltung für die Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen
und Wirkungen sowie für die Bekämpfung des Sucht-, Betäubungsmittel- und
Medikamentenmissbrauchs zu verwenden.
Aus Gemeinden und Regionen
- Die Regierung hat die Bewilligung für den Streckenplan zweier
Fahrrad-Veranstaltungen im Juli resp. August erteilt: Die
"Alpen-Challenge 2003" sowie das "10. Dreiländer-Giro".
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Der Kanton Graubünden beteiligt sich finanziell an zwei
Interreg-Projekte. Beim einen, "Habitalp" genannt, geht es um den Aufbau
einer transnationalen Datenbank für Nationalparks. Die Datenbank basiert
auf Daten des Geografischen Informations-Systems GIS. Das andere
Projekt, "Via Alpina", will durch acht Alpenstaaten eine durchgehende
Wanderroute etablieren. Total hat die Regierung für beide Projekte
160'000 Franken genehmigt.
- Für die Verbauung im Marchtobel bei Saas für den Schutz der Linie
der Rhätischen Bahn hat die Regierung 114'000 Franken genehmigt.
- Nach den guten Erfahrungen im Rahmen der Jungwaldpflegeprojekte
1998-2002 hat die Regierung das gesamtkantonale "Sammelprojekt Waldbau
2003-2007" der 182 öffentlichen und privaten Waldeigentümern in
Graubünden genehmigt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 7,5
Millionen Franken. Rund 1,3 Millionen Franken hat sie für verschiedene
Projekte bereits zugesichert.
- Für den Bau des Forstwerkhofs erhält die Gemeinde Tujetsch einen
kantonalen Beitrag von rund 85'000 Franken.
Rund 64'000 Franken erhält die Gemeinde Valchava für die Sanierung
der Wasserversorgung in den Gebieten Vallatscha und Muglin.
Strassenprojekte
- Für die Hangsicherung der Caselertobelbrücke auf der Schinstrasse
und für Baumeisterarbeiten für die Umfahrung Klosters (Abschnitt
Tschägibach-Drostobel) hat die Regierung rund zwei Millionen Franken
genehmigt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden