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Die Kommission Unwetterschäden hat zwei Jahre nach den verheerenden Unwetterschäden vom November 2002, die für verschiedene Teile unseres Kantons grosse Verwüstungen und Zerstörungen zur Folge hatten, nochmals Bilanz gezogen. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Räumungs- und Wiederinstandstellungsarbeiten mit einer Gesamtschadenssumme von rund 150 Millionen Franken sehr weit fortgeschritten sind und für etwa 135 Millionen Franken bereits abgerechnet werden konnten.

Schon im Jahr 2003 konnten die als dringend beurteilten Wiederinstandstellungs- und Sicherungsmassnahmen kurz vor Wintereinbruch abgeschlossen werden. Im laufenden Jahr wurden dann die zahlreichen Wiederinstandstellungsprojekte ausgeführt und weitgehend abgerechnet. Die wenige Wochen nach dem Unwetterereignis geschätzte Gesamtschadenssumme von rund 150 Millionen Franken hat sich auch aufgrund der Abrechnungsergebnisse bestätigt.

In dieser Gesamtschadenssumme sind auch die versicherten privaten Gebäude- und Mobiliarschäden sowie die Schäden am Schienennetz der RhB und am Kantonsstrassennetz enthalten. Rund 80 Millionen Franken betreffen Wiederinstandstellungsmassnahmen in 164 Gemeinden. Davon entfallen rund acht Millionen Franken auf Sofortmassnahmen und Wiederinstandstellungsarbeiten im Wasserbau, 35 Millionen Franken auf Meliorationsprojekte, 34 Millionen Franken auf Forstprojekte und die restlichen rund drei Millionen Franken auf die übrigen Gemeindeinfrastrukturen. Von diesen Kosten tragen der Bund und der Kanton rund 60 Millionen Franken. In dieser Übersicht, welche für die Abrechnung der Spendengelder massgebend ist, sind Folgeprojekte im Wasserbau von insgesamt 29 Millionen Franken nicht enthalten.

Betroffene Meliorationswerke praktisch abgerechnet
Das Amt für Landwirtschaft, Strukturverbesserungen und Vermessung hat bereits 32,8 Millionen Franken bzw. 94 Prozent der Gesamtschadenssumme bei 86 von insgesamt 89 Gemeinden definitiv abgerechnet. Auch die verbleibende Schadenssumme von 2,1 Millionen Franken soll noch in diesem Jahr mit den betroffenen Gemeinden abgerechnet werden. Die Meliorationswerke wurden in der Regel vom Bund und Kanton mit 87,3 Prozent subventioniert. Leistungen der Elementarschadenkasse im Umfang von rund 800'000 Franken garantieren, dass der Restkostenanteil der Privatschäden bei diesen Instandstellungsmassnahmen zehn Prozent nicht übersteigt. Zudem wurden über die Elementarschadenkasse 5,5 Millionen Franken für Schäden an Grundstücken und Erschliessungen, an der Umgebung im Bauzonengebiet sowie in allen Gemeinden ohne Gemeinschaftsprojekte abgerechnet.

Forstprojekte bei 148 Gemeinden
Die technischen Massnahmen bei den umfangreichen forstlichen Erschliessungs- und Verbauungsprojekten werden noch im Verlaufe des Monats November 2004 abgeschlossen. Die Abrechnungen sind in vollem Gange. Sofern ein entsprechender Nachtragskredit vom Bundesparlament genehmigt wird, können 80 Prozent der forstlichen Massnahmen bis Ende Jahr mit den 148 betroffenen Gemeinden ebenfalls definitiv abgerechnet werden.

20 Millionen Franken bleiben den Gemeinden
Auch die Restkostenbelastung der Gemeinden für die Wiederinstandstellung entspricht mit rund 20 Millionen Franken der ursprünglichen Einschätzung. Die eingegangenen Spenden erlauben, bei den am stärksten betroffenen Gemeinden die Belastung um 6,2 Millionen Franken zu verringern. Bereits Ende Dezember 2003 war allen Gemeinden ihr mutmasslicher Spendenanspruch mitgeteilt worden. Nach Abzug der Direktspenden von 2,8 Millionen Franken ergab sich noch ein Spendenanspruch von 3,4 Millionen Franken für die Gemeinden. Davon wurden im Dezember 2003 rund drei Millionen Franken als Akontozahlungen ausgerichtet. Der Restanspruch von rund 400'000 Franken kann erst ausbezahlt werden, wenn die definitiven Abrechnungen sämtlicher Gemeinden vorliegen. Dies dürfte bis auf wenige Ausnahmen im ersten Quartal 2005 möglich sein.

Realistischer Planungshorizont
Der Saldo des Kontos Unwetter November 2002 beträgt derzeit 0,97 Millionen Franken. Das Konto enthält die entsprechende Reserve für die definitive Abrechnung mit den Gemeinden und zur allfälligen Restkostendeckung pendenter Umgebungsschäden Privater, die zurzeit wegen der geplanten Verbauungsprojekte (Wuhr- / Bachverbauungen, Dämme usw.) noch nicht ausgeführt werden können.

Insgesamt darf festgehalten werden, dass sowohl die Schadensbeurteilung als auch die Abrechnungen mit dem Zeithorizont der Planung übereinstimmen.

Die zahlreichen Schäden an Land und Infrastrukturen haben viele Gemeinden und Private stark betroffen. Ohne die spürbaren Hilfeleistungen und ohne die landesweiten Solidaritätsbezeugungen wäre eine derart rasche und erfolgreiche Bewältigung der Ereignisse gar nicht denkbar gewesen.

Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
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