Die Kommission Unwetterschäden hat zwei Jahre nach den verheerenden
Unwetterschäden vom November 2002, die für verschiedene Teile unseres
Kantons grosse Verwüstungen und Zerstörungen zur Folge hatten, nochmals
Bilanz gezogen. Dabei konnte festgestellt werden, dass die Räumungs- und
Wiederinstandstellungsarbeiten mit einer Gesamtschadenssumme von rund
150 Millionen Franken sehr weit fortgeschritten sind und für etwa 135
Millionen Franken bereits abgerechnet werden konnten.
Schon im Jahr 2003 konnten die als dringend beurteilten
Wiederinstandstellungs- und Sicherungsmassnahmen kurz vor Wintereinbruch
abgeschlossen werden. Im laufenden Jahr wurden dann die zahlreichen
Wiederinstandstellungsprojekte ausgeführt und weitgehend abgerechnet.
Die wenige Wochen nach dem Unwetterereignis geschätzte
Gesamtschadenssumme von rund 150 Millionen Franken hat sich auch
aufgrund der Abrechnungsergebnisse bestätigt.
In dieser Gesamtschadenssumme sind auch die versicherten privaten
Gebäude- und Mobiliarschäden sowie die Schäden am Schienennetz der RhB
und am Kantonsstrassennetz enthalten. Rund 80 Millionen Franken
betreffen Wiederinstandstellungsmassnahmen in 164 Gemeinden. Davon
entfallen rund acht Millionen Franken auf Sofortmassnahmen und
Wiederinstandstellungsarbeiten im Wasserbau, 35 Millionen Franken auf
Meliorationsprojekte, 34 Millionen Franken auf Forstprojekte und die
restlichen rund drei Millionen Franken auf die übrigen
Gemeindeinfrastrukturen. Von diesen Kosten tragen der Bund und der
Kanton rund 60 Millionen Franken. In dieser Übersicht, welche für die
Abrechnung der Spendengelder massgebend ist, sind Folgeprojekte im
Wasserbau von insgesamt 29 Millionen Franken nicht enthalten.
Betroffene Meliorationswerke praktisch abgerechnet
Das Amt für Landwirtschaft, Strukturverbesserungen und Vermessung
hat bereits 32,8 Millionen Franken bzw. 94 Prozent der
Gesamtschadenssumme bei 86 von insgesamt 89 Gemeinden definitiv
abgerechnet. Auch die verbleibende Schadenssumme von 2,1 Millionen
Franken soll noch in diesem Jahr mit den betroffenen Gemeinden
abgerechnet werden. Die Meliorationswerke wurden in der Regel vom Bund
und Kanton mit 87,3 Prozent subventioniert. Leistungen der
Elementarschadenkasse im Umfang von rund 800'000 Franken garantieren,
dass der Restkostenanteil der Privatschäden bei diesen
Instandstellungsmassnahmen zehn Prozent nicht übersteigt. Zudem wurden
über die Elementarschadenkasse 5,5 Millionen Franken für Schäden an
Grundstücken und Erschliessungen, an der Umgebung im Bauzonengebiet
sowie in allen Gemeinden ohne Gemeinschaftsprojekte abgerechnet.
Forstprojekte bei 148 Gemeinden
Die technischen Massnahmen bei den umfangreichen forstlichen
Erschliessungs- und Verbauungsprojekten werden noch im Verlaufe des
Monats November 2004 abgeschlossen. Die Abrechnungen sind in vollem
Gange. Sofern ein entsprechender Nachtragskredit vom Bundesparlament
genehmigt wird, können 80 Prozent der forstlichen Massnahmen bis Ende
Jahr mit den 148 betroffenen Gemeinden ebenfalls definitiv abgerechnet
werden.
20 Millionen Franken bleiben den Gemeinden
Auch die Restkostenbelastung der Gemeinden für die
Wiederinstandstellung entspricht mit rund 20 Millionen Franken der
ursprünglichen Einschätzung. Die eingegangenen Spenden erlauben, bei den
am stärksten betroffenen Gemeinden die Belastung um 6,2 Millionen
Franken zu verringern. Bereits Ende Dezember 2003 war allen Gemeinden
ihr mutmasslicher Spendenanspruch mitgeteilt worden. Nach Abzug der
Direktspenden von 2,8 Millionen Franken ergab sich noch ein
Spendenanspruch von 3,4 Millionen Franken für die Gemeinden. Davon
wurden im Dezember 2003 rund drei Millionen Franken als Akontozahlungen
ausgerichtet. Der Restanspruch von rund 400'000 Franken kann erst
ausbezahlt werden, wenn die definitiven Abrechnungen sämtlicher
Gemeinden vorliegen. Dies dürfte bis auf wenige Ausnahmen im ersten
Quartal 2005 möglich sein.
Realistischer Planungshorizont
Der Saldo des Kontos Unwetter November 2002 beträgt derzeit 0,97
Millionen Franken. Das Konto enthält die entsprechende Reserve für die
definitive Abrechnung mit den Gemeinden und zur allfälligen
Restkostendeckung pendenter Umgebungsschäden Privater, die zurzeit wegen
der geplanten Verbauungsprojekte (Wuhr- / Bachverbauungen, Dämme usw.)
noch nicht ausgeführt werden können.
Insgesamt darf festgehalten werden, dass sowohl die
Schadensbeurteilung als auch die Abrechnungen mit dem Zeithorizont der
Planung übereinstimmen.
Die zahlreichen Schäden an Land und Infrastrukturen haben viele
Gemeinden und Private stark betroffen. Ohne die spürbaren
Hilfeleistungen und ohne die landesweiten Solidaritätsbezeugungen wäre
eine derart rasche und erfolgreiche Bewältigung der Ereignisse gar nicht
denkbar gewesen.
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement