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Die vom Bundesrat am 21. Oktober 2005 erlassenen Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Vogelgrippe in Schweiz laufen am 15. Dezember 2005 aus. Ab dem 16. Dezember 2005 dürfen Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Ab selbem Datum sind Geflügelausstellungen und ähnliche Anlässe wieder erlaubt.

Dank dem Engagement von professionellen und hobbymässigen Geflügelhaltenden wurde das Freilandhaltungsverbot ohne grössere Probleme auch im Kanton Graubünden umgesetzt. Aus der möglichen Gefahr der Einschleppung des hochansteckenden Virus H5N1 (Vogelgrippe-Virus) durch Zugvögel wurden in der Schweiz knapp 800 Proben und Tausende in den Nachbarländer untersucht. Bislang konnte das Vogelgrippe-Virus bei keinem Zugvogel in Mitteleuropa entdeckt werden. Ab dem 16. Dezember 2005 darf nun das Schweizer Geflügel wieder ins Freie. Auch Geflügelmärkte und -ausstellungen werden ab dann wieder erlaubt sein.

Die Zugvogel-Untersuchungen werden jedoch bis Januar 2006 weitergeführt. Ein erneutes Freilandhaltungsverbot wäre daraus möglich, falls dabei ein mit dem Vogelgrippe-Virus infizierter Zugvogel entdeckt würde. Geflügelhaltende sind dazu angehalten, dies entsprechend zu berücksichtigen.

Zudem soll im 2006 eine Überwachung auf Vogelgrippe in Geflügelbetrieben, insbesondere in Freiland-Betrieben, gestartet werden.

Ansprechperson: Dr. Kaspar Jörger, Kantonstierarzt, 081 / 257 24 11

Gremium: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden
Quelle: dt Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden
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