Die vom Bundesrat am 21. Oktober 2005 erlassenen Massnahmen zur
Verhinderung der Einschleppung der Vogelgrippe in Schweiz laufen am 15.
Dezember 2005 aus. Ab dem 16. Dezember 2005 dürfen Geflügelhalter und
Geflügelhalterinnen ihre Tiere wieder ins Freie lassen. Ab selbem Datum
sind Geflügelausstellungen und ähnliche Anlässe wieder erlaubt.
Dank dem Engagement von professionellen und hobbymässigen
Geflügelhaltenden wurde das Freilandhaltungsverbot ohne grössere
Probleme auch im Kanton Graubünden umgesetzt. Aus der möglichen Gefahr
der Einschleppung des hochansteckenden Virus H5N1 (Vogelgrippe-Virus)
durch Zugvögel wurden in der Schweiz knapp 800 Proben und Tausende in
den Nachbarländer untersucht. Bislang konnte das Vogelgrippe-Virus bei
keinem Zugvogel in Mitteleuropa entdeckt werden. Ab dem 16. Dezember
2005 darf nun das Schweizer Geflügel wieder ins Freie. Auch
Geflügelmärkte und -ausstellungen werden ab dann wieder erlaubt sein.
Die Zugvogel-Untersuchungen werden jedoch bis Januar 2006
weitergeführt. Ein erneutes Freilandhaltungsverbot wäre daraus möglich,
falls dabei ein mit dem Vogelgrippe-Virus infizierter Zugvogel entdeckt
würde. Geflügelhaltende sind dazu angehalten, dies entsprechend zu
berücksichtigen.
Zudem soll im 2006 eine Überwachung auf Vogelgrippe in
Geflügelbetrieben, insbesondere in Freiland-Betrieben, gestartet werden.
Ansprechperson: Dr. Kaspar Jörger, Kantonstierarzt, 081 / 257 24 11
Gremium: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden
Quelle: dt Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Graubünden