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Die Spitalversorgung des Kantons Graubünden wird neu konzipiert. Dazu legt die Regierung dem Grossen Rat eine Botschaft, den Entwurf für eine Teilrevision des Krankenpflegegesetzes und den Entwurf für die Aufhebung einer grossrätlichen Verordnung vor. Die Neukonzeption der Spitalversorgung wird definitiv ohne Spitalschliessungen in den Regionen vollzogen. Die Regierung begründet den entsprechenden Entscheid mit politischen Überlegungen und den topographischen Gegebenheiten im Kanton. Demnach bleiben auch die aus rein betriebswirtschaftlichen Überlegungen primär in Frage zu stellenden Spitäler Ospedale Asilo della Bregaglia in Promontogno, Ospidal Val Müstair in Sta. Maria und Ospedale San Sisto in Poschiavo in Betrieb. Um Wirtschaftlichkeitsüberlegungen trotzdem genügend Rechnung zu tragen, erhöht die Regierung die Flexibilität bei der Festlegung des beitragsberechtigten Angebots der einzelnen Spitäler. Dazu wird die Zahl der Spitaltypen von vier auf zwei reduziert. Konkret wird es in Graubünden damit nur noch Spitäler mit Zentrumsversorgung und Spitäler mit Grundversorgung geben.

Einziger Zentrumsversorger wird das Kantonsspital Graubünden in Chur, das aus der Fusion des Rätischen Kantons- und Regionalspitals Chur und des Kreuzspitals Chur sowie der Einbringung des Kantonalen Frauenspitals Fontana resultiert. Spitäler der Grundversorgung werden das Kreisspital Oberengadin in Samedan, das Spital Davos in Davos, das Regionalspital Surselva in Ilanz, das Krankenhaus Thusis in Thusis, das Ospidal d'Engiadina bassa in Scuol, das Regionalspital Prättigau in Schiers, das Ospedale San Sisto in Poschiavo, das Kreisspital Surses in Savognin, das Ospedale Asilo della Bregaglia in Promontogno und das Ospidal Val Müstair in Sta. Maria. Dies geht aus der Botschaft der Regierung an den Grossen Rat zur Neukonzeption der Spitalversorgung, dem Entwurf für eine Teilrevision des Krankenpflegegesetzes und dem Entwurf für die Aufhebung der dazugehörigen grossrätlichen Vollziehungsverordnung zum Krankenpflegegesetz hervor. Mit den geplanten Massnahmen wird der im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung nicht realisierte Teil der Massnahme 319 der Struktur- und Leistungsüberprüfung des Grossen Rates zur Sanierung des Kantonshaushalts umgesetzt. Dabei geht es um Einsparungen von zwei Millionen Franken pro Jahr.

Notwendig wurde die Neukonzeption der Spitalversorgung durch die Kostensteigerung im Gesundheitswesen generell und im Bereich der Spitäler im Speziellen. Als Gegenmassnahmen drängen sich eine Anpassung der beitragsberechtigten Leistungsangebote der subventionierten Spitäler an die heutigen Gegebenheiten und entsprechende gesetzliche Regelungen auf. Das beitragsberechtigte Angebot der Spitäler wird neu in zwei Gruppen von Fachrichtungen unterteilt. Einerseits in jene Fachrichtungen, bei denen der Kanton Beiträge sowohl für die medizinischen Leistungen als auch für das Bereitschaftswesen des stationären Bereichs gewährt. Andererseits in Fachrichtungen, bei denen der Kanton Beiträge ausschliesslich für die medizinischen Leistungen (Fallbeiträge) gewährt. Da bei den Beiträgen für medizinische Leistungen kaum gespart werden kann, muss der Kanton die Fachrichtungen mit Beitragsberechtigung für das Bereitschaftswesen einschränken. In Zukunft wird es auch keine Kantonsbeiträge an das Bereitschaftswesen der Ambulatorien mehr geben. Ambulatorien sollen, um Hausarztpraxen nicht zu gefährden, kostendeckend geführt und nicht mehr subventioniert werden.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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