In Graubünden sollen erneuerbare Energien künftig verstärkt
gefördert werden. Die Förderprogramme für Solaranlagen,
Holzfeuerungsanlagen und Wärmepumpen werden erweitert. Die Bündner
Regierung hat die entsprechende Botschaft über die Teilrevision des
kantonalen Energiegesetzes und der dazugehörigen Verordnung an den
Grossen Rat verabschiedet. Dieser wird das Geschäft in der
Dezembersession beraten.
Im Grundzug zielt die Teilrevision darauf, die bestehenden
Förderprogramme im Bereich der erneuerbaren Energien zu erweitern. So
werden neu Solaranlagen, welche der Erwärmung des Brauchwassers dienen,
auch losgelöst von einer gleichzeitigen wärmetechnischen Sanierung
finanziell unterstützt. Um aber einen Anreiz für umfassende Sanierungen
zu schaffen, erhöht sich der Förderbeitrag bei einer wärmetechnischen
Gebäudesanierung. Ebenso werden neu auch grössere Holzfeuerungsanlagen
ohne wärmetechnische Sanierung gefördert. Dies gilt für bestehende wie
auch für Neubauten. Neu erhalten zudem nicht nur Anlagen in öffentlichen
Bauten, sondern auch in privaten Bauten eine finanzielle Unterstützung.
Das Gleiche gilt für grössere Wärmepumpen in öffentlichen und privaten
Bauten.
Unverändert beibehalten wird das bestehende Förderprogramm für
wärmetechnische Gebäudesanierungen. Allerdings wird das Verhältnis zu
allfälligen Bundesfördermodellen und nationalen Förderprogrammen neu
geregelt. Eine Kumulation von Beitragszahlungen aus verschiedenen
Förderprogrammen wird in einem begrenzten Umfang möglich.
Mit diesen zusätzlichen Förderprogrammen rechnet der Kanton, dass
sich die Nutzung erneuerbarer Energie von 2.75 Millionen Kilowattstunden
im Jahr 2007 auf 6.50 Millionen Kilowattstunden im Jahr 2011 steigern
wird. Damit liessen sich jährlich rund 650'000 Liter Heizöl einsparen.
Dies entspricht einer jährlichen Kohlendioxidreduktion von rund 1'750
Tonnen pro Jahr.
Sowohl das bestehende als auch das verstärkte Fördersystem wird von
Globalbeiträgen des Bundes profitieren können. Künftig werden für die
Förderung im Bereich erneuerbare Energie zwischen 325'000 Franken (2007)
und 850'000 Franken (2011) zur Verfügung stehen. In diesen Beiträgen
sind die Bundesmittel in der Höhe von rund 30 Prozent enthalten. Dabei
gehen die Berechnungen davon aus, dass die Anzahl Beitragsgesuche von
heute weniger als 10 schrittweise auf bis rund 200 Gesuche pro Jahr
ansteigen wird. Nebst einer bedeutenden energetischen Wirkung zeigt das
neue Förderprogramm durch die Sicherung von Arbeitsplätzen auch eine
positive volkswirtschaftliche Bilanz.
Graubünden passt kantonales Recht an Partnerschaftsgesetz des Bundes
an
Der Kanton Graubünden passt sein kantonales Recht an das
Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher
Paare an. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft an den
Grossen Rat verabschiedet. Dieser wird sich in der Dezembersession mit
der Vorlage befassen.
Am 5. Juni 2005 stimmte das Schweizer Stimmvolk dem Bundesgesetz
über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare
(Partnerschaftsgesetz) zu. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
Im Gesetz werden die Begründung und die Auflösung der eingetragenen
Partnerschaft sowie die Rechte und Pflichten, welche die beiden
Partnerinnen und Partner untereinander haben, geregelt. Im Anhang zum
Partnerschaftsgesetz werden verschiedene Bundesgesetze angepasst, in
denen der neu geschaffene Zivilstand berücksichtigt werden muss.
Dieses Vorgehen des Bundes bedeutet für die Kantone, dass sie keinen
grossen gesetzgeberischen Handlungsspielraum haben, sondern sich bei der
Umsetzung an die bundesrechtlichen Vorgaben halten müssen. Der
Anpassungsbedarf bei der kantonalen Rechtsordnung erstreckt sich auf
Gesetze, grossrätliche Verordnungen und Regierungsverordnungen. In
Graubünden sind insgesamt noch acht Gesetze, vier grossrätliche
Verordnungen und voraussichtlich elf Regierungsverordnungen betroffen.
Anzupassen sind unter anderem das Bürgerrechtsgesetz, das Gesetz über
die politischen Rechte, das Gesetz über die Kantonale Pensionskasse, das
Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, das
Notariatsgesetz, das Gerichtsverfassungsgesetz, die Zivilprozessordnung
sowie das Submissionsgesetz. Bei einigen bereits abgeschlossenen oder
noch laufenden Gesetzgebungsverfahren sind die erforderlichen
Anpassungen bereits berücksichtigt worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden