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Die Bündner Regierung hat das Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz) auf das Schuljahr 2007/2008 in Kraft gesetzt. Die Frist zur Erhebung des fakultativen Referendums ist am 14. März 2007 unbenutzt abgelaufen.
Der Grosse Rat hatte das Stipendiengesetz in der Dezembersession 2006 erlassen. Das Gesetz sieht neu Darlehen für Zweitausbildungen und Weiterbildungen vor. Eine weitere Neuerung ist die Erhöhung der Alterslimite für das Gewähren von Beiträgen von 32 auf 40 Jahre. Ausserdem ist das Bemessungssystem so angepasst worden, dass es effizienter, gerechter und stark vereinfacht wird.
Aufgrund der Totalrevision des Stipendiengesetzes hat die Regierung auch die Anschlussgesetzgebung revidiert. In der neuen regierungsrätlichen Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendienverordnung) werden unter anderem die Schwerpunkte der neuen Stipendiengesetzgebung detailliert geregelt. Die Verordnung tritt ebenfalls auf das Schuljahr 2007/2008 in Kraft.

Rechtliche Vorgaben des Bundes zum Schutz der Persönlichkeit gegen Gewalt, Drohungen und Nachstellungen werden umgesetzt
Der Kanton Graubünden setzt die rechtlichen Vorgaben des Bundes zum Schutz der Persönlichkeit gegen Gewalt, Drohungen und Nachstellungen im Zusammenhang mit der Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches um. Die Regierung hat eine entsprechende Verordnung zur Umsetzung von Artikel 28b des Schweizerischen Zivilgesetzbuches erlassen. Diese tritt auf den 1. Juli 2007 in Kraft.
Im Juni 2006 hatte die Bundesversammlung eine Revision des Zivilgesetzbuches im Bereich der häuslichen Gewalt und des Stalkings verabschiedet. Aufgrund des geltenden kantonalen Rechts besteht für den Kanton Graubünden insgesamt ein geringer Handlungsbedarf, da hinsichtlich der häuslichen Gewalt bereits eine kantonale Regelung im Polizeigesetz besteht. Konkret geht es bei der jetzigen Anpassung noch darum, die Zuständigkeit für Klagen zu bestimmen und für die Intervention im Krisenfall die zuständige Stelle zu bezeichnen. In der neuen Verordnung werden die Bezirksgerichte als richterliche Behörden und für die Intervention im Krisenfall sowie die sofortige Ausweisung die Kantonspolizei als zuständige Stelle bezeichnet. Ausserdem wird die rechtliche Grundlage geschaffen, damit das Amt für Justizvollzug eine Beratungsstelle für Gewalt ausübende Personen betreiben kann.

Polizeiverordnung wird im Bereich der Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen an das Bundesrecht angepasst
Die neuen bundesrechtlichen Polizeikompetenzen im Bereich der Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen werden in Graubünden dem Polizeikommandanten der Kantonspolizei übertragen. Die Bündner Regierung hat die Polizeiverordnung entsprechend an das neue Bundesrecht angepasst. Die Teilrevision tritt auf den 1. Juli 2007 in Kraft.
Am 1. Januar 2007 ist die Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit in Kraft getreten. Unter anderem wurden das Rayonverbot, die Meldeauflage und der Polizeigewahrsam als Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen eingeführt. Diese Massnahmen sind von den Kantonen umzusetzen. Um eine einheitliche Praxis zu gewährleisten, hat die Regierung die Anordnung dieser Massnahmen dem Polizeikommandanten der Kantonspolizei übertragen. Zugleich wird mit der Teilrevision der Polizeiverordnung die Zuständigkeit beim Einholen von Natel-Standortauskünften bei der Notsuche von Vermissten der Kantonspolizei übertragen.

Regierung nimmt zum Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht Stellung
Die Bündner Regierung zieht beim Systementscheid in der Frage der Erschöpfung im Patentrecht das System der internationalen Erschöpfung vor. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung an den Bund ausführt, begrüsst sie sämtliche Bemühungen und Zielsetzungen des Bundesrates zur Belebung des Wettbewerbs und zur Senkung der Preise in der Hochpreisinsel Schweiz. Wichtige Schritte wurden bereits unternommen oder sind in Vorbereitung wie etwa die Verschärfung des Kartellrechts oder die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips.

Aus Gemeinden und Regionen
- Sammelprojekt "Unwetter 2006": Das Sammelprojekt "Unwetter 2006" verschiedener Gemeinden wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von 2'270'000 Franken werden Kantonsbeiträge in der Höhe von maximal 422'700 Franken zugesichert. Das vorliegende Sammelprojekt beinhaltet Wiederinstandstellungsarbeiten an Schutzbauten und Erschliessungsanlagen bei insgesamt über 40 Schadenobjekten.
- Calancatal und Rheinwald: An die Kosten der Beseitigung der Unwetterschäden an landwirtschaftlichen Infrastrukturanlagen und wertvollem Kulturland im Calancatal und im Rheinwald wird unter Vorbehalt der Beitragsleistung des Bundes ein Kantonsbeitrag von 521'640 Franken gesprochen.
- Rossa: Das Einzelprojekt "Unwetter 2006 Rossa" der Gemeinde Rossa wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von 1'320'000 Franken wird ein Kantonsbeitrag von höchstens 330'000 Franken zugesichert.
- Sils i.E./Segl: Das Gesetz über die Gäste- und Tourismustaxen der Gemeinde Sils i.E./Segl vom 19. April 2007 wird genehmigt.
- Seewis i.P.: Das Gesetz über Kurtaxen sowie über die Tourismusförderungsabgabe der Gemeinde Seewis i.P. vom 25. Mai 2007 wird genehmigt.
- Zernez: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Zernez vom 29. November 2006 wird genehmigt.
- Masein - Thusis: Der Gemeindegrenzplan Masein - Thusis wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Musikgesellschaft Suraua: Der Musikgesellschaft Suraua wird für eine Neu-Instrumentierung ein Beitrag von maximal 18'000 Franken zugesprochen.
- Associazione Giardino dei ghiacciai Cavaglia: Das Projekt "Associazione Giardino dei ghiacciai Cavaglia: sito internet" erhält einen Beitrag von maximal 15'000 Franken.
- Verein Lithographie- und Radierwerkstatt Schloss Haldenstein: Der Verein Lithographie- und Radierwerkstatt Schloss Haldenstein erhält für das Jahr 2007 einen Beitrag von 10'000 Franken.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 780'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Engadinerstrasse: Belagsarbeiten Umfahrung Silvaplana
- A13 Nationalstrasse: Elektromechanische Anlagen Tunnel San Bernardino

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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