Die Bündner Regierung hat das Gesetz über Ausbildungsbeiträge
(Stipendiengesetz) auf das Schuljahr 2007/2008 in Kraft gesetzt. Die
Frist zur Erhebung des fakultativen Referendums ist am 14. März 2007
unbenutzt abgelaufen.
Der Grosse Rat hatte das Stipendiengesetz in der Dezembersession
2006 erlassen. Das Gesetz sieht neu Darlehen für Zweitausbildungen und
Weiterbildungen vor. Eine weitere Neuerung ist die Erhöhung der
Alterslimite für das Gewähren von Beiträgen von 32 auf 40 Jahre.
Ausserdem ist das Bemessungssystem so angepasst worden, dass es
effizienter, gerechter und stark vereinfacht wird.
Aufgrund der Totalrevision des Stipendiengesetzes hat die Regierung
auch die Anschlussgesetzgebung revidiert. In der neuen
regierungsrätlichen Verordnung zum Gesetz über Ausbildungsbeiträge
(Stipendienverordnung) werden unter anderem die Schwerpunkte der neuen
Stipendiengesetzgebung detailliert geregelt. Die Verordnung tritt
ebenfalls auf das Schuljahr 2007/2008 in Kraft.
Rechtliche Vorgaben des Bundes zum Schutz der Persönlichkeit gegen
Gewalt, Drohungen und Nachstellungen werden umgesetzt
Der Kanton Graubünden setzt die rechtlichen Vorgaben des Bundes zum
Schutz der Persönlichkeit gegen Gewalt, Drohungen und Nachstellungen im
Zusammenhang mit der Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches um.
Die Regierung hat eine entsprechende Verordnung zur Umsetzung von
Artikel 28b des Schweizerischen Zivilgesetzbuches erlassen. Diese tritt
auf den 1. Juli 2007 in Kraft.
Im Juni 2006 hatte die Bundesversammlung eine Revision des
Zivilgesetzbuches im Bereich der häuslichen Gewalt und des Stalkings
verabschiedet. Aufgrund des geltenden kantonalen Rechts besteht für den
Kanton Graubünden insgesamt ein geringer Handlungsbedarf, da
hinsichtlich der häuslichen Gewalt bereits eine kantonale Regelung im
Polizeigesetz besteht. Konkret geht es bei der jetzigen Anpassung noch
darum, die Zuständigkeit für Klagen zu bestimmen und für die
Intervention im Krisenfall die zuständige Stelle zu bezeichnen. In der
neuen Verordnung werden die Bezirksgerichte als richterliche Behörden
und für die Intervention im Krisenfall sowie die sofortige Ausweisung
die Kantonspolizei als zuständige Stelle bezeichnet. Ausserdem wird die
rechtliche Grundlage geschaffen, damit das Amt für Justizvollzug eine
Beratungsstelle für Gewalt ausübende Personen betreiben kann.
Polizeiverordnung wird im Bereich der Massnahmen gegen Gewalt an
Sportveranstaltungen an das Bundesrecht angepasst
Die neuen bundesrechtlichen Polizeikompetenzen im Bereich der
Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen werden in Graubünden dem
Polizeikommandanten der Kantonspolizei übertragen. Die Bündner Regierung
hat die Polizeiverordnung entsprechend an das neue Bundesrecht
angepasst. Die Teilrevision tritt auf den 1. Juli 2007 in Kraft.
Am 1. Januar 2007 ist die Revision des Bundesgesetzes über
Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit in Kraft getreten. Unter
anderem wurden das Rayonverbot, die Meldeauflage und der
Polizeigewahrsam als Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von
Sportveranstaltungen eingeführt. Diese Massnahmen sind von den Kantonen
umzusetzen. Um eine einheitliche Praxis zu gewährleisten, hat die
Regierung die Anordnung dieser Massnahmen dem Polizeikommandanten der
Kantonspolizei übertragen. Zugleich wird mit der Teilrevision der
Polizeiverordnung die Zuständigkeit beim Einholen von
Natel-Standortauskünften bei der Notsuche von Vermissten der
Kantonspolizei übertragen.
Regierung nimmt zum Systementscheid bei der Erschöpfung im
Patentrecht Stellung
Die Bündner Regierung zieht beim Systementscheid in der Frage der
Erschöpfung im Patentrecht das System der internationalen Erschöpfung
vor. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung an den Bund ausführt,
begrüsst sie sämtliche Bemühungen und Zielsetzungen des Bundesrates zur
Belebung des Wettbewerbs und zur Senkung der Preise in der
Hochpreisinsel Schweiz. Wichtige Schritte wurden bereits unternommen
oder sind in Vorbereitung wie etwa die Verschärfung des Kartellrechts
oder die Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips.
Aus Gemeinden und Regionen
- Sammelprojekt "Unwetter 2006": Das Sammelprojekt "Unwetter 2006"
verschiedener Gemeinden wird genehmigt. An die subventionsberechtigten
Kosten von 2'270'000 Franken werden Kantonsbeiträge in der Höhe von
maximal 422'700 Franken zugesichert. Das vorliegende Sammelprojekt
beinhaltet Wiederinstandstellungsarbeiten an Schutzbauten und
Erschliessungsanlagen bei insgesamt über 40 Schadenobjekten.
- Calancatal und Rheinwald: An die Kosten der Beseitigung der
Unwetterschäden an landwirtschaftlichen Infrastrukturanlagen und
wertvollem Kulturland im Calancatal und im Rheinwald wird unter
Vorbehalt der Beitragsleistung des Bundes ein Kantonsbeitrag von
521'640 Franken gesprochen.
- Rossa: Das Einzelprojekt "Unwetter 2006 Rossa" der Gemeinde Rossa
wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von 1'320'000
Franken wird ein Kantonsbeitrag von höchstens 330'000 Franken
zugesichert.
- Sils i.E./Segl: Das Gesetz über die Gäste- und Tourismustaxen der
Gemeinde Sils i.E./Segl vom 19. April 2007 wird genehmigt.
- Seewis i.P.: Das Gesetz über Kurtaxen sowie über die
Tourismusförderungsabgabe der Gemeinde Seewis i.P. vom 25. Mai 2007 wird
genehmigt.
- Zernez: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Zernez vom
29. November 2006 wird genehmigt.
- Masein - Thusis: Der Gemeindegrenzplan Masein - Thusis wird
genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Musikgesellschaft Suraua: Der Musikgesellschaft Suraua wird für
eine Neu-Instrumentierung ein Beitrag von maximal 18'000 Franken
zugesprochen.
- Associazione Giardino dei ghiacciai Cavaglia: Das Projekt
"Associazione Giardino dei ghiacciai Cavaglia: sito internet" erhält
einen Beitrag von maximal 15'000 Franken.
- Verein Lithographie- und Radierwerkstatt Schloss Haldenstein: Der
Verein Lithographie- und Radierwerkstatt Schloss Haldenstein erhält für
das Jahr 2007 einen Beitrag von 10'000 Franken.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 780'000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Engadinerstrasse: Belagsarbeiten Umfahrung Silvaplana
- A13 Nationalstrasse: Elektromechanische Anlagen Tunnel San
Bernardino
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden