In Graubünden sollen der innerkantonale Finanzausgleich und die
Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden neu geregelt werden. Die
Bündner Regierung hat den Startschuss für das umfassende
Strukturreformprojekt "Neuregelung des Finanzausgleichs und der
Aufgabenteilung im Kanton Graubünden (FAG II)" gegeben. Die Neuerungen
sollen Anfang 2010 in Kraft treten.
Wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen sowie
strategische Weichenstellungen in der Bundes- und Kantonspolitik
erzeugen einen unverkennbaren Reformdruck auf die föderalistischen
Strukturen. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) bedingt, dass auch der
innerkantonale Finanzausgleich an ein NFA-konformes System anzupassen
ist. Reformbedarf ergibt sich auch aufgrund der unsicheren Finanzierung
des direkten Finanzausgleichs, unter anderem als Folge der beschlossenen
kantonalen Steuergesetzrevision. Ferner sieht der
Entwicklungsschwerpunkt (ES) 23 im Regierungsprogramm für die Jahre
2005-2008 eine umfassende Strukturreform vor, welche alle Elemente des
Finanzausgleichs im weiteren Sinne beinhaltet. Dazu gehören die
Aufgabenteilung, der Finanzausgleich im engeren Sinn und die
Gemeindestrukturen. Die Regierung hat nun den offiziellen Startschuss
für das umfassende Vorhaben "Neuregelung des Finanzausgleichs und der
Aufgabenteilung im Kanton Graubünden (FAG II)" gegeben. Die Neuerungen
sollen am 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Heutiges System genügt nicht mehr
Mit dem Ausbau der Wasserkraft wuchsen Mitte des letzten
Jahrhunderts die Unterschiede der Gemeinden in der finanziellen
Leistungskraft. Im Jahr 1957 wurde in Erkenntnis der notwendigen
Solidarität innerhalb eines föderalistischen Systems der Finanzausgleich
im Kanton Graubünden geschaffen. Seit nunmehr fünfzig Jahren blieben die
Mechanismen zur Finanzierung des Finanzausgleichsfonds, ungeachtet der
unterschiedlichen wirtschaftlichen Entwicklung innerhalb des Kantons, im
Wesentlichen gleich. Die heutige schmale Finanzierung vor allem auf der
Basis der Wasserzinsen und des Steuersubstrats juristischer Personen
kann zudem kaum mehr als solidarisch bezeichnet werden. Handlungsbedarf
besteht auch aus der Tatsache heraus, dass das Gefälle zwischen den
ärmeren und den reicheren Gemeinden besonders ausgeprägt ist und weiter
zunimmt.
Im Laufe der Jahrzehnte haben sich sowohl die Anforderungen an die
Aufgabenerfüllung als auch deren Umfang wesentlich erhöht. Die Aufgaben
werden vor allem im Verbund von Kanton und Gemeinden (inkl. Verbände,
Kreise, Bezirke) erfüllt. Dabei sind die Funktionen von Kanton und
Gemeinden nicht überall klar abgegrenzt. Das heutige, historisch
gewachsene System vermag weder in Bezug auf die Aufgabenteilung noch in
Bezug auf den Finanzausgleich den gestellten Anforderungen an Effizienz
und Transparenz zu genügen.
Die Instrumente des FAG II
Die Instrumente der Föderalismusreform innerhalb des Kantons sind
dieselben wie jene der NFA zwischen Bund und Kanton. Der FAG II ist
somit nichts anderes als eine Art Bündner NFA. Zu den Instrumenten
gehören der neue Finanzausgleich, die Reorganisation der Aufgabenteilung
und die Gemeindereform.
Neuer direkter Finanzausgleich
Die ziel- und sachgerechte Umsetzung der NFA auf kantonaler Ebene
bedingt, dass der innerkantonale Finanzausgleich dahingehend überprüft
wird, ob er mit der Konzeption des neuen bundesstaatlichen
Finanzausgleichs übereinstimmt. Nicht NFA-konform ist dabei die
Abstufung der kantonalen Subventionen nach der Finanzkraft der Gemeinden
des indirekten Finanzausgleichs. Dies gilt auch für die
aufwandabhängigen Beiträge an öffentliche Werke, welche eine Komponente
des geltenden direkten Finanzausgleichs bilden. Ziel der Neukonzeption
des innerkantonalen Finanzausgleichs ist daher eine weitgehende
Annäherung an das NFA-System. Der neue Finanzausgleich soll aus den
beiden Komponenten Ressourcen- und Belastungsausgleich bestehen und auf
eine gesunde finanzielle Basis gestellt werden. Dazu ist auch die
Finanzierung des direkten Finanzausgleichs, unter anderem als Folge der
beschlossenen Revision des kantonalen Steuergesetzes, neu zu regeln.
Insbesondere soll die Abschöpfungsbasis für den Ausgleich der Ressourcen
erweitert werden. Neben den Steuern der juristischen Personen und den
Wasserzinsen sollen auch die Steuern der natürlichen Personen einbezogen
werden.
Reorganisation der Aufgabenteilung
Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden beeinflusst
zusammen mit den vorhandenen territorialen Strukturen Umfang und
Ausgestaltung des innerkantonalen Finanzausgleichs. Graubünden gehört zu
jenen Kantonen, welche umfangreiche Aufgaben mit den Gemeinden teilen.
Weil der überwiegende Teil der Verbundaufgaben im Rahmen der
überkommunalen beziehungsweise regionalen Zusammenarbeit gelöst wird,
sind die Verflechtungen noch komplexer. Unterschiedliche Entwicklungen
und Wachstumsraten einzelner Ausgabepositionen erhöhen den
Entflechtungsbedarf zusätzlich. Die Überprüfung der geltenden
Aufgabenorganisation ist deshalb ein integraler Bestandteil des
Gesamtprojekts. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob einzelne
Verbundaufgaben in Zukunft in die alleinige Kompetenz des Kantons
beziehungsweise der Gemeinden überführt werden sollen. Bei den
verbleibenden Verbundaufgaben sollen neue Formen der Zusammenarbeit
entwickelt werden.
Gemeindereform
Eng mit dem direkten Finanzausgleich und der Aufgabenzuteilung
verknüpft sind die territorialen Strukturen. Der Kanton Graubünden
verfügt wegen seiner heterogenen Gemeindestrukturen über relativ
ungünstige Voraussetzungen, um die Aufgabenteilung zwischen Kanton und
Gemeinden sowie den innerkantonalen Finanzausgleich effizient
auszugestalten. Deshalb ist die Reform der territorialen Strukturen auch
ein fester Bestandteil des Projekts FAG II. Dazu sollen die
Fusionsprozesse der Gemeinden weiterhin intensiv begleitet sowie die
Förder- und Anreizmechanismen effizient eingesetzt werden.
Strategieanpassungen werden jedoch ebenfalls in die Überlegungen
einbezogen und laufend geprüft.
Information der Gemeinden
Die Gemeinden werden laufend über die einzelnen Schritte und die
Ergebnisse der Projektarbeit orientiert und frühzeitig in das
Vernehmlassungsverfahren einbezogen. Neben schriftlichen Mitteilungen
sind auch regionale Informationsveranstaltungen geplant. Anregungen und
Fragen im Zusammenhang mit dem Projekt können an das Departement für
Finanzen und Gemeinden (DFG) oder an das Amt für Gemeinden (AfG)
gerichtet werden.
Gremium: Departement für Finanzen und Gemeinden
Quelle: dt Departement für Finanzen und Gemeinden