In den Primarschulen Graubündens soll ab der 5. Klasse der
obligatorische Englischunterricht als zweite Fremdsprache eingeführt
werden. Zudem soll der Beginn der ersten Fremdsprache (Italienisch,
Romanisch oder Deutsch) um ein Jahr auf die dritte Klasse vorverlegt
werden. Dies sieht der Entwurf der Teilrevision des Gesetzes für die
Volksschulen (Schulgesetz) vor, den die Bündner Regierung für die
Vernehmlassung freigegeben hat.
Schwerpunkt der vorgeschlagenen Teilrevision ist die Einführung des
obligatorischen Englischunterrichts als zweite Fremdsprache in den
Primarschulen und Kleinklassen ab der 5. Klasse. Zudem wird der Beginn
der ersten Fremdsprache für alle Schüler und Schülerinnen in der
Primarschule gegenüber der heutigen Situation um ein Jahr auf die 3.
Klasse vorverlegt. Dies betrifft je nach Sprachregion die Sprachen
Italienisch, Romanisch oder Deutsch. Diese neue Fremdsprachenlösung für
den Kanton Graubünden berücksichtigt einerseits die nationalen
Empfehlungen und Vorgaben. Andererseits beachtet sie die spezifischen
Rahmenbedingungen im Kanton, insbesondere die Dreisprachigkeit. In der
Oktobersession 2004 hatte der Grosse Rat die Regierung beauftragt, die
rechtlichen Anpassungen vorzubereiten, um Englisch auf der Primarstufe
als Pflichtfach einzuführen.
Ausserdem sieht der Vernehmlassungsentwurf vor, kantonale Beiträge
an die Kosten für Schulleitungspersonen von Primar-, Real- und
Sekundarschulen einzuführen. Damit diese Beiträge ausgelöst werden
können, sind Mindestvoraussetzungen bezüglich Anstellung, Ausbildung und
Pflichten zu erfüllen. Diese werden in kantonalen Richtlinien
festgelegt. Der Grund dafür sind die gestiegenen Anforderungen an die
Schule und die Schulleitungen.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Erziehungs-,
Kultur- und Umweltschutzdepartements www.ekud.gr.ch abrufbar. Die
Vernehmlassung dauert bis zum 30. September 2007.
Höhere Kantonsbeiträge für Sicherung von Burgruinen in Graubünden
gesprochen
Die Sicherung von Burgruinen im Kanton Graubünden soll in den
nächsten zehn Jahren mit höheren kantonalen Beiträgen unterstützt
werden. Die Bündner Regierung hat im Rahmen des Projektes "Sicherung von
Burgruinen im Kanton Graubünden" einen Kredit in Höhe von 4'730'000
Franken an die Kosten der Sicherung verschiedener Burgruinen im Kanton
genehmigt. Die Freigabe der Mittel aus dem Landeslotteriefonds an die
einzelnen Objekte wird die Regierung jeweils mit separatem Beschluss auf
der Grundlage eines konkreten Projektes bewilligen. Die Sicherungs- und
Konservierungsmassnahmen bei insgesamt 25 Burgruinen werden in mehreren
Etappen im Verlauf der nächsten zehn Jahre ausgeführt.
Burgruinen gehören im Kanton Graubünden zu den besonders wertvollen
kulturgeschichtlichen Baudenkmälern der profanen Architektur des Hoch-
und Spätmittelalters. Ganz allgemein tragen sie wesentlich zum
einzigartigen Charakter der Kulturlandschaft der Täler bei. Auch im 21.
Jahrhundert sind sie ebenso identitätsstiftend für die einheimische
Kultur wie sie für den Tourismus attraktiv wirken. Was Graubünden
besonders auszeichnet, ist die grosse Anzahl von rund 250 Burganlagen.
Heute befinden sich zahlreiche Ruinen in einem zunehmend gefährdeten
Zustand. In den vergangenen 30 Jahren wurden rund 30 Burg- und
Kirchenruinen mit Beiträgen des Bundes und des Kantons konserviert und
dokumentiert. In der Vergangenheit konnten Burgenrestaurierungen auf die
namhafte Unterstützung durch den Bund zählen. Angesichts der Situation
der Bundesfinanzen und der drastischen Kürzungen der Mittel für die
Denkmalpflege ist die diesbezügliche Budgetsituation äusserst kritisch
geworden. Der Bund hat sich bei einer Vielzahl von
Restaurierungsprojekten aus der Finanzierung vollständig zurückgezogen.
Aus diesem Grund soll der kantonale Subventionsansatz, der
normalerweise 16,8 Prozent beträgt, im Sinne einer Sonderfinanzierung
auf 30 Prozent erhöht werden. Der erhöhte Beitragssatz von 30 Prozent
gilt jedoch nur in Fällen, wo kein Bundesbeitrag geleistet wird. Das
Gesamtvolumen der Kantonsbeiträge in Höhe von 4'730'000 Franken
erscheint bei einer Etappierung der Projekte auf zehn Jahre finanziell
verkraftbar. Die Burganlagen sind relativ gleichmässig über die Regionen
des Kantons verteilt, sodass die Ausrichtung der Beiträge auch
regionalpolitisch gesehen ausgewogen erfolgt.
Totalrevision der Handelsregisterverordnung wird begrüsst
Die Bündner Regierung begrüsst die vom Bund vorgeschlagene
Totalrevision der Handelsregisterverordnung grundsätzlich. So erscheint
es ihr sachlich richtig, die Handelsregisterverordnung systematisch dem
geltenden, von zahlreichen Revisionen geprägten Recht und der gängigen
Praxis anzupassen. Dadurch wird auch die Anwendung vereinfacht, was vor
allem für die Wirtschaft einen Vorteil bedeutet. Ebenfalls erscheint es
sachgerecht, dass an der bewährten Praxis grösstenteils festgehalten
wurde und sich die Neuerungen auf Sachverhalte mit Anpassungsbedarf
beschränken.
In ihrer Vernehmlassung befürwortet die Regierung die vorgesehene
elektronische Führung von Tagesregister und Hauptregister, da dies der
heute geltenden Praxis entspricht. Ebenfalls begrüsst sie, dass die
Führung des Handelsregisteramtes nach wie vor den Kantonen überlassen
bleibt. Ferner hält die Regierung die Einführung einer einzigen
Rekursinstanz, welche eine gerichtliche Behörde sein muss, aus Gründen
der Rechtsstaatlichkeit für geboten. Dies dient ausserdem einem raschen
Verfahren. Kritisiert wird hingegen die zu kurze Frist, um das kantonale
Recht bis zur geplanten Inkraftsetzung der Verordnung per 1. Januar 2008
anzupassen. Daher sollte in der Verordnung eine Übergangsbestimmung für
die Anpassung des kantonalen Rechts eingebaut werden.
Aus Gemeinden und Regionen
- Igis: Der Zonenplan 1:2'000 Revision Tardis 2006 vom 21. Mai 2006
der Gemeinde Igis wird genehmigt.
- Zizers: Der Zonenplan 1:5'000 Teilrevision Industriegebiet Tardis
vom 22. April 2007 der Gemeinde Zizers wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Gewerbliche Berufsschule Chur: Die Regierung hat das Bauprojekt
für die Neueinrichtung eines Fachzimmers Bäcker/Konditoren in der
Gewerblichen Berufsschule Chur genehmigt. An die Kosten wird ein
Baubeitrag von maximal 215'325 Franken in Aussicht gestellt.
- Verband Graubündner Elektro-Installationsfirmen: Der Kanton
leistet zusätzlich zum bereits früher gewährten Kantonsbeitrag von
362'750 Franken an das Bauprojekt für die Erweiterung des
Ausbildungszentrums des Verbandes Graubündner
Elektro-Installationsfirmen VGEI in Chur zur Deckung des ausfallenden
Bundesbeitrages einen Beitrag von maximal 217'650 Franken.
- Institut für Kulturforschung Graubünden: Für den ersten Teil des
Projekts "Sammlung rätoromanischer Volkslieder" (Arbeitstitel) des
Instituts für Kulturforschung Graubünden wird in den Jahren 2007/2008
ein einmaliger Beitrag in der Höhe von maximal 70'000 Franken gewährt.
- Open Airs: Die Open Airs Bündner Festival (vormals Scharans),
Bellaluna, Rheinwald, Trun, Safiental, Val Lumnezia, Chapella und Malans
werden mit Defizitgarantien im Gesamtbetrag von maximal 35'000 Franken
unterstützt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 524'000 Franken für den Bau und die
Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Oberalpstrasse: Sanierung Deckbelag Lärmsanierung Tamins
Personelles
- Urs Flüeler, wohnhaft in Chur, ist zum Amtsleiter-Stellvertreter
der Finanzkontrolle ernannt worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden