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In den Primarschulen Graubündens soll ab der 5. Klasse der obligatorische Englischunterricht als zweite Fremdsprache eingeführt werden. Zudem soll der Beginn der ersten Fremdsprache (Italienisch, Romanisch oder Deutsch) um ein Jahr auf die dritte Klasse vorverlegt werden. Dies sieht der Entwurf der Teilrevision des Gesetzes für die Volksschulen (Schulgesetz) vor, den die Bündner Regierung für die Vernehmlassung freigegeben hat.
Schwerpunkt der vorgeschlagenen Teilrevision ist die Einführung des obligatorischen Englischunterrichts als zweite Fremdsprache in den Primarschulen und Kleinklassen ab der 5. Klasse. Zudem wird der Beginn der ersten Fremdsprache für alle Schüler und Schülerinnen in der Primarschule gegenüber der heutigen Situation um ein Jahr auf die 3. Klasse vorverlegt. Dies betrifft je nach Sprachregion die Sprachen Italienisch, Romanisch oder Deutsch. Diese neue Fremdsprachenlösung für den Kanton Graubünden berücksichtigt einerseits die nationalen Empfehlungen und Vorgaben. Andererseits beachtet sie die spezifischen Rahmenbedingungen im Kanton, insbesondere die Dreisprachigkeit. In der Oktobersession 2004 hatte der Grosse Rat die Regierung beauftragt, die rechtlichen Anpassungen vorzubereiten, um Englisch auf der Primarstufe als Pflichtfach einzuführen.
Ausserdem sieht der Vernehmlassungsentwurf vor, kantonale Beiträge an die Kosten für Schulleitungspersonen von Primar-, Real- und Sekundarschulen einzuführen. Damit diese Beiträge ausgelöst werden können, sind Mindestvoraussetzungen bezüglich Anstellung, Ausbildung und Pflichten zu erfüllen. Diese werden in kantonalen Richtlinien festgelegt. Der Grund dafür sind die gestiegenen Anforderungen an die Schule und die Schulleitungen.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartements www.ekud.gr.ch abrufbar. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. September 2007.

Höhere Kantonsbeiträge für Sicherung von Burgruinen in Graubünden gesprochen
Die Sicherung von Burgruinen im Kanton Graubünden soll in den nächsten zehn Jahren mit höheren kantonalen Beiträgen unterstützt werden. Die Bündner Regierung hat im Rahmen des Projektes "Sicherung von Burgruinen im Kanton Graubünden" einen Kredit in Höhe von 4'730'000 Franken an die Kosten der Sicherung verschiedener Burgruinen im Kanton genehmigt. Die Freigabe der Mittel aus dem Landeslotteriefonds an die einzelnen Objekte wird die Regierung jeweils mit separatem Beschluss auf der Grundlage eines konkreten Projektes bewilligen. Die Sicherungs- und Konservierungsmassnahmen bei insgesamt 25 Burgruinen werden in mehreren Etappen im Verlauf der nächsten zehn Jahre ausgeführt.
Burgruinen gehören im Kanton Graubünden zu den besonders wertvollen kulturgeschichtlichen Baudenkmälern der profanen Architektur des Hoch- und Spätmittelalters. Ganz allgemein tragen sie wesentlich zum einzigartigen Charakter der Kulturlandschaft der Täler bei. Auch im 21. Jahrhundert sind sie ebenso identitätsstiftend für die einheimische Kultur wie sie für den Tourismus attraktiv wirken. Was Graubünden besonders auszeichnet, ist die grosse Anzahl von rund 250 Burganlagen.
Heute befinden sich zahlreiche Ruinen in einem zunehmend gefährdeten Zustand. In den vergangenen 30 Jahren wurden rund 30 Burg- und Kirchenruinen mit Beiträgen des Bundes und des Kantons konserviert und dokumentiert. In der Vergangenheit konnten Burgenrestaurierungen auf die namhafte Unterstützung durch den Bund zählen. Angesichts der Situation der Bundesfinanzen und der drastischen Kürzungen der Mittel für die Denkmalpflege ist die diesbezügliche Budgetsituation äusserst kritisch geworden. Der Bund hat sich bei einer Vielzahl von Restaurierungsprojekten aus der Finanzierung vollständig zurückgezogen.
Aus diesem Grund soll der kantonale Subventionsansatz, der normalerweise 16,8 Prozent beträgt, im Sinne einer Sonderfinanzierung auf 30 Prozent erhöht werden. Der erhöhte Beitragssatz von 30 Prozent gilt jedoch nur in Fällen, wo kein Bundesbeitrag geleistet wird. Das Gesamtvolumen der Kantonsbeiträge in Höhe von 4'730'000 Franken erscheint bei einer Etappierung der Projekte auf zehn Jahre finanziell verkraftbar. Die Burganlagen sind relativ gleichmässig über die Regionen des Kantons verteilt, sodass die Ausrichtung der Beiträge auch regionalpolitisch gesehen ausgewogen erfolgt.

Totalrevision der Handelsregisterverordnung wird begrüsst
Die Bündner Regierung begrüsst die vom Bund vorgeschlagene Totalrevision der Handelsregisterverordnung grundsätzlich. So erscheint es ihr sachlich richtig, die Handelsregisterverordnung systematisch dem geltenden, von zahlreichen Revisionen geprägten Recht und der gängigen Praxis anzupassen. Dadurch wird auch die Anwendung vereinfacht, was vor allem für die Wirtschaft einen Vorteil bedeutet. Ebenfalls erscheint es sachgerecht, dass an der bewährten Praxis grösstenteils festgehalten wurde und sich die Neuerungen auf Sachverhalte mit Anpassungsbedarf beschränken.
In ihrer Vernehmlassung befürwortet die Regierung die vorgesehene elektronische Führung von Tagesregister und Hauptregister, da dies der heute geltenden Praxis entspricht. Ebenfalls begrüsst sie, dass die Führung des Handelsregisteramtes nach wie vor den Kantonen überlassen bleibt. Ferner hält die Regierung die Einführung einer einzigen Rekursinstanz, welche eine gerichtliche Behörde sein muss, aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit für geboten. Dies dient ausserdem einem raschen Verfahren. Kritisiert wird hingegen die zu kurze Frist, um das kantonale Recht bis zur geplanten Inkraftsetzung der Verordnung per 1. Januar 2008 anzupassen. Daher sollte in der Verordnung eine Übergangsbestimmung für die Anpassung des kantonalen Rechts eingebaut werden.

Aus Gemeinden und Regionen
- Igis: Der Zonenplan 1:2'000 Revision Tardis 2006 vom 21. Mai 2006 der Gemeinde Igis wird genehmigt.
- Zizers: Der Zonenplan 1:5'000 Teilrevision Industriegebiet Tardis vom 22. April 2007 der Gemeinde Zizers wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Gewerbliche Berufsschule Chur: Die Regierung hat das Bauprojekt für die Neueinrichtung eines Fachzimmers Bäcker/Konditoren in der Gewerblichen Berufsschule Chur genehmigt. An die Kosten wird ein Baubeitrag von maximal 215'325 Franken in Aussicht gestellt.
- Verband Graubündner Elektro-Installationsfirmen: Der Kanton leistet zusätzlich zum bereits früher gewährten Kantonsbeitrag von 362'750 Franken an das Bauprojekt für die Erweiterung des Ausbildungszentrums des Verbandes Graubündner Elektro-Installationsfirmen VGEI in Chur zur Deckung des ausfallenden Bundesbeitrages einen Beitrag von maximal 217'650 Franken.
- Institut für Kulturforschung Graubünden: Für den ersten Teil des Projekts "Sammlung rätoromanischer Volkslieder" (Arbeitstitel) des Instituts für Kulturforschung Graubünden wird in den Jahren 2007/2008 ein einmaliger Beitrag in der Höhe von maximal 70'000 Franken gewährt.
- Open Airs: Die Open Airs Bündner Festival (vormals Scharans), Bellaluna, Rheinwald, Trun, Safiental, Val Lumnezia, Chapella und Malans werden mit Defizitgarantien im Gesamtbetrag von maximal 35'000 Franken unterstützt.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 524'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Oberalpstrasse: Sanierung Deckbelag Lärmsanierung Tamins

Personelles
- Urs Flüeler, wohnhaft in Chur, ist zum Amtsleiter-Stellvertreter der Finanzkontrolle ernannt worden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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