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Die Einwohnerregister der Gemeinden werden auch in Graubünden vereinheitlicht. Die Bündner Regierung hat dazu Übergangsbestimmungen für den Vollzug des Registerharmonisierungsgesetzes des Bundes erlassen. Diese treten am 1. Oktober 2008 in Kraft.
Das Projekt der Registerharmonisierung wurde vom Bund eingeleitet. Es geht darum, die Einwohnerregister in den Kantonen und Gemeinden sowie die Personenregister des Bundes im Zivilstands-, Ausländer- und Flüchtlingsbereich zu vereinheitlichen. Die verschiedenen Register werden schweizweit bezüglich Inhalt, Nomenklatur und Aktualität vergleichbar gemacht und zur standardisierten elektronischen Datenübermittlung vorbereitet. Solche automatisierte Erhebungen bilden einen wesentlichen Bestandteil des neuen Systems der Volkszählung.
Die von der Regierung erlassenen Übergangsbestimmungen regeln auf Verordnungsstufe die Umsetzungsarbeiten zur Registerharmonisierung in Graubünden. Sie sollen es den Gemeinden ermöglichen, die Harmonisierung effizient und zweckmässig umzusetzen. Konkret geregelt werden unter anderem die Führung der Einwohnerregister durch die Gemeinden sowie der Anschluss an die zentrale Informatik- und Kommunikationsplattform Sedex des Bundes. Für diesen Anschluss müssen die Gemeinden grundsätzlich bis Ende 2008 eine taugliche Software anschaffen.
Ausserdem legen die Übergangsbestimmungen fest, wie das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) bereinigt werden muss, damit ein aktuelles Objektregister geführt werden kann. Neu besteht für die Gemeinden auch die Möglichkeit, eine amtliche Wohnungsnummerierung einzuführen. Schliesslich werden durch die Übergangsbestimmungen die allgemeine Datenübermittlung und der Datenaustausch sowie die Übernahme der neuen AHV-Versichertennummer in den Registern geregelt. Um die Gemeinden bei den Umsetzungsarbeiten zu unterstützen, wurde im Kanton Graubünden beim Departement für Volkswirtschaft und Soziales eine Fachstelle für die Registerharmonisierung geschaffen.

Revidiertes Datenschutzgesetz in Kraft gesetzt
Die Bündner Regierung hat die Teilrevision des kantonalen Datenschutzgesetzes auf den 1. Oktober 2008 in Kraft gesetzt. Der Grosse Rat hatte der Teilrevision am 31. August 2006 im Rahmen der Optimierung der kantonalen Gerichtsorganisation zugestimmt. Dagegen wurde kein Referendum ergriffen.
Die Teilrevision des Datenschutzgesetzes beschränkt sich auf die zwingend nötigen Anpassungen an die Abkommen von Schengen/Dublin. Diese verlangen unter anderem, dass die gesetzliche Regelung für alle Datenbearbeitungen durch kantonale und kommunale Organe zu gelten hat. Zudem muss die von einer Bearbeitung ihrer Daten betroffene Person bei einer dadurch erfolgten Verletzung ihrer Rechte mit einem Rechtsmittel an eine gerichtliche Instanz gelangen können. Neu steht auch der Aufsichtsbehörde ein Beschwerderecht zu.

Regierung begrüsst Teilrevision des eidgenössischen Luftfahrtgesetzes
Die vom Bund vorgeschlagene Teilrevision des eidgenössischen Luftfahrtgesetzes wird von der Bündner Regierung grundsätzlich begrüsst. In ihrer Vernehmlassungsantwort hebt sie die vorgeschlagene Regelung hervor, wonach Bauten und Anlagen bei Aussenlandestellen künftig in eingeschränktem Masse errichtet werden dürfen. Für den Gebirgskanton Graubünden ist diese Möglichkeit namentlich für die Waldbewirtschaftung von Bedeutung. An dieser Lösung ist daher festzuhalten, fordert die Regierung.
Hingegen werden die Einführung einer Aufsichtsabgabe sowie die Neuregelung der Kosten für die Flugsicherung abgelehnt. Hier befürchtet die Regierung einschneidende Auswirkungen für die betroffenen Regionalflugplätze und deren Benutzer. Da noch zahlreiche Fragen offen sind, beantragt die Regierung, die Neuregelung der Flugsicherungsgebühren auf die nächste Revision zu verschieben.

Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wird befürwortet
Die Bündner Regierung unterstützt die geplante Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Vorlage zielt auf einen besseren Schutz gegen Adressbuchschwindel, Schneeballsysteme und missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen. Neu sollen auch die Klagerechte des Bundes ausgedehnt und die Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit mit ausländischen Aufsichtsbehörden zur Bekämpfung grenzüberschreitender unlauterer Geschäftsmethoden geschaffen werden. In ihrer Vernehmlassungsantwort fordert die Regierung den Bund auf, zu überprüfen, ob nicht noch zusätzlicher Handlungsbedarf zur Bekämpfung weiterer unlauterer Geschäftsgebaren besteht.

Regierung spricht sich für stärkeren Schutz der Wasser- und Zugvogelreservate aus
Die Bündner Regierung unterstützt die Bestrebungen des Bundes, acht zusätzliche Gebiete ins Inventar der Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler Bedeutung aufzunehmen. Neu soll auch der Schutz in den Reservaten vor Störungen durch die wachsende Freizeitnutzung gestärkt werden.
Der Bund hat bisher 28 solche Reservate zum Schutz der ziehenden sowie der in der Schweiz lebenden Wasser- und Watvögel ausgeschieden. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision der Bundesverordnung über Wasser- und Zugvogelreservate von nationaler und internationaler Bedeutung schreibt, tangieren die acht neu vorgesehenen Reservate Graubünden nicht.

Aus Gemeinden und Regionen
Grono: Die anlässlich der Urnenabstimmung der Gemeinde Grono vom 22. Juni 2008 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.
Nordbünden: Die vom Regionalverband Nordbünden am 6. November 2007 beschlossene Änderung des regionalen Richtplans "Materialablagerung Schanfigg" wird mit Auflagen genehmigt und für kantonale Behörden als verbindlich erklärt.
Unterengadin: Der von der Region Engiadina Bassa am 14. Februar 2008 beschlossene regionale Richtplan "Materialabbau und Abfallbewirtschaftung" wird genehmigt und für kantonale Behörden als verbindlich erklärt.
Samnaun: Die Regierung genehmigt den Vertrag zwischen dem Kanton Graubünden und der Gemeinde Samnaun betreffend Übernahme gemeindepolizeilicher Aufgaben durch die Kantonspolizei Graubünden. Die Finanzierung der zusätzlichen Stelle erfolgt durch die Gemeinde.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Projekt "SIKART FUTURE 2008-2011": Das Projekt "SIKART FUTURE 2008-2011" wird mit einem Beitrag von 10'868 Franken unterstützt. Das Projekt sieht einen Ausbau des biografischen Online-Künstlerlexikons des Schweizerischen Instituts für Kunstwissenschaft vor.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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