Der Kanton Graubünden passt seine Gesetzgebung dem neuen Ausländer-
und Asylrecht des Bundes an. Das neue Einführungsgesetz zur Ausländer-
und Asylgesetzgebung schafft unter anderem die Rechtsgrundlage für die
Integration von Ausländerinnen und Ausländern im Kanton Graubünden. Die
Bündner Regierung hat die entsprechende Botschaft an den Grossen Rat
verabschiedet. Dieser wird das Geschäft in der Dezembersession beraten.
Im September 2006 hatte das Schweizer Volk in einer
Referendumsabstimmung das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und
Ausländer sowie eine Teilrevision des Asylgesetzes angenommen. Beide
Erlasse erfordern Anpassungen des kantonalen Rechts. Einen Schwerpunkt
des Einführungsgesetzes bilden die Grundlagen für die zukünftigen
Integrationsmassnahmen des Kantons, die nach dem Grundsatz "Fordern und
Fördern" ausgestaltet werden. Eine nachhaltige Integration der
Ausländerinnen und Ausländern soll zu einer längerfristigen Entlastung
der Kosten im Bereich der öffentlichen und sozialen Sicherheit führen.
Integrationsförderung wird als Querschnittsaufgabe verstanden, die
sowohl dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden obliegt. In erster Linie
hat die Integrationsförderungen im Rahmen der bestehenden
Regelstrukturen wie Kindergarten, Schule, Berufsbildung, Arbeitsmarkt,
Gesundheitswesen und den Institutionen der sozialen Sicherheit zu
erfolgen. Besonders Rechnung getragen werden soll den Anliegen der
Integration von Frauen, Kindern und Jugendlichen. Zudem sieht das neue
Gesetz die Möglichkeit vor, dass der Kanton und die Gemeinden an
Projekte und Massnahmen zur Integration finanzielle Beiträge ausrichten
können. Dazu zählen Projekte, die nicht in den Aufgabenbereich der
Regelstrukturen gehören, wie zum Beispiel Projekte der Sprachförderung
oder der Frühförderung. Eine Voraussetzung für eine erfolgreiche
Integration bilden namentlich ausreichende Sprachkenntnisse. Vorgesehen
ist ausserdem, dass die Behörden mit Ausländerinnen und Ausländern über
das Bundesrecht hinausgehende Vereinbarungen zur Integration
abschliessen können.
Weiter enthält das Gesetz, Rahmenbedingungen, Zuständigkeitsregeln
und Verfahrensbestimmungen, um die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht
anzuwenden.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden