Die Umsetzung des Assoziierungsabkommens der Schweiz an Schengen/Dublin hat
auch Auswirkungen auf die ausländische Bevölkerung. Ab sofort werden durch das Amt
für Polizeiwesen und Zivilrecht Graubünden neue Ausländerausweise ausgestellt.
Einreisevisa der Schengen-Staaten gelten neu auch für die Schweiz.
Neue Ausländerausweise
Ab sofort erhalten Personen ohne EU-Staatsangehörigkeit, die sich länger als vier
Monate in der Schweiz aufhalten und die sich nicht auf das Freizügigkeitsabkommen
berufen können, einen neuen Ausländerausweis. Davon ausgenommen sind
Asylsuchende. Der neue Ausländerausweis hat das gleiche Format wie die Schweizer
Identitätskarte und beinhaltet nebst Personen- und Aufenthaltsdaten auch ein Lichtbild
sowie die Unterschrift der ausländischen Person. Zur Ausstellung des neuen Ausweises
müssen zusätzlich ein Passfoto und die Unterschrift eingereicht werden. Hinsichtlich
Fotoqualität und Unterschriftenregelung gelten die gleichen Anforderungen wie bei den
Schweizer Reisedokumenten. Das Verfahren zur Ausfertigung des neuen Ausweises ist
aufwändiger und komplizierter. Die Identität der Person muss durch die Gemeinden
genau überprüft werden. Eine persönliche Gesuchseinreichung bei der zuständigen
Einwohnerkontrolle ist deshalb neu zwingend. Alle bestehenden Ausländerausweise
sind bis zu ihrem Ablauf gültig und werden erst danach durch einen neuen
Ausländerausweis ersetzt.
Schengen-Visa
Seit dem 12. Dezember 2008 werden die Schengen-Visa für die Einreise in die Schweiz
akzeptiert. Ebenfalls können ab diesem Datum die Schweizer Auslandvertretungen, die
Kantone und die Grenzposten die neuen Schengen-Visa, welche die alten Schweizer-Visa
ersetzen, ausstellen.
Reisefreiheit im Schengenraum
Seit der Inkraftsetzung des Assoziierungsabkommens können Personen ohne
EU-Staatsangehörigkeit mit ihrem bisherigen oder neuen Schweizer Ausländerausweis
und einem gültigen heimatlichen Reisepass ohne zusätzliches Visum und ohne weitere
Formalitäten in den gesamten Schengenraum reisen.
Gremium: Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht
Quelle: dt Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht