Gestützt auf das totalrevidierte Radio- und Fernsehgesetz hat das
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) insgesamt 54 Konzessionen für
UKW-Radios und Regional-TVs ausgeschrieben. Die Region 32
"Südostschweiz" umfasst im Wesentlichen die Kantone Graubünden und
Glarus. Für Radiokonzessionen liegen zwei Gesuche, für
Fernsehkonzessionen ein Gesuch vor. Die Regierung nimmt gegenüber dem
BAKOM zu diesen Gesuchen Stellung.
Massgebend für die Äusserung der Regierung sind die im
Ausschreibungstext des BAKOM formulierten Qualifikations- und
Selektionskriterien. Diesen kommt für die Konzessionierung besondere
Bedeutung zu. Was die Radiokonzessionen betrifft, so haben die
Südostschweiz Radio/TV AG ein Gesuch für Radio Grischa/Radio Engiadina
und die Radio Südost AG ein Gesuch für Radio Südost eingereicht. Beide
Gesuchsteller unterscheiden sich grundlegend. Radio Grischa/Radio
Engiadina wartet mit 20-jähriger Marktpräsenz und Radioerfahrung in
Graubünden auf, Radio Südost ist eine Vision, die noch bis zur
Funktionsreife entwickelt werden müsste. Beide Gesuche stammen von
gestandenen Medienleuten.
Die Angaben beider Gesuchsteller lassen darauf schliessen, dass der
Programmauftrag thematisch, in Berücksichtigung der Meinungs- und
Interessenvielfalt und für das gesamte Versorgungsgebiet erfüllt werden
kann. Gleiches gilt für die Produktion der Programmfenster für die
Bezirke Maloja, Bernina und Inn. Ebenso nachvollziehbar sind sodann die
Vorstellungen der Gesuchsteller zur Qualitätssicherung und zur
Einhaltung der Arbeitsbedingungen der Branche. Bei der
Qualitätssicherung geht es darum, die Erfüllung von Qualitätszielen und
-standards sicherzustellen und ausreichend personelle Ressourcen zur
Erfüllung des Programmauftrages anzubieten.
Die Kriterien "Gewährleistung der Aus- und Weiterbildung der
Programmschaffenden", "Erschliessung des Versorgungsgebietes" und
"Massnahmen im Hinblick auf Krisensituationen" erfüllt das Gesuch für
Radio Grischa/Radio Engiadina besser als jenes von Radio Südost. Während
Radio Grischa/Radio Engiadina im Bereich Aus- und Weiterbildung auf eine
bewährte Zusammenarbeit mit dem Institut für Medien und Kommunikation,
mit der Schule für Angewandte Linguistik und der HTW Chur zählen kann,
fehlen bei Radio Südost konkrete Angaben. Sodann hat Radio Grischa/Radio
Engiadina das heutige Sendegebiet Schritt für Schritt innert 20 Jahren
erschlossen und würde zusätzlich innert zwei Jahren seit
Konzessionierung das erweiterte Sendegebiet erschliessen. Die
diesbezüglichen Angaben von Radio Südost sind nur teilweise
nachvollziehbar. Schliesslich hat Radio Grischa/Radio Engiadina die
Erfüllung des Leistungsauftrages in Krisensituationen im Rahmen der
geltenden Konzession sichergestellt und wird im Fall einer
Neukonzessionierung ein entsprechendes Konzept vorlegen. Radio Südost
macht dazu keine Angaben.
Grossen Wert legt die Regierung auf die angemessene Berücksichtigung
der romanischen und italienischen Sprache im Rahmen der
Neukonzessionierung. Die Radioprogramme sollen insbesondere einen
Beitrag zur besseren gegenseitigen Verständigung zwischen den kantonalen
Sprachgruppen leisten. Dabei geht es auch darum, die deutschsprachige
Bevölkerung in ihrer Sprache vertieft und regelmässig über die
kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Gegebenheiten in den
romanischen und italienischen Talschaften zu informieren.
Schliesslich weist die Regierung darauf hin, dass der Kanton sich
bereits mit grösseren Investitionen am Aufbau der bisherigen
Radioinfrastruktur beteiligt hat und nicht in der Lage ist, solche
Investitionen im Falle einer Neukonzessionierung erneut zu tätigen.
Als einzige Bewerberin hat die Südostschweiz Radio/TV AG mit Tele
Südostschweiz ein Konzessionsgesuch für die Verbreitung eines regionalen
Fernsehprogramms in der Region Südostschweiz (Region 12) eingereicht.
Die Regierung unterstützt das Gesuch, das ihrer Auffassung nach die
Voraussetzungen für eine Konzessionserteilung erfüllt.
Es ist nun Sache des BAKOM, dem Vorsteher des Eidgenössischen
Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation in
Berücksichtigung der Stellungnahme der Regierung Anträge für die
Konzessionierungen zu unterbreiten. Grundlage für die Beurteilung sind
die bereits erwähnten Zuschlagskriterien, zu denen sich die Regierung in
der Anhörung zu den Konzessionsgesuchen konkret geäussert hat.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden