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Gestützt auf das totalrevidierte Radio- und Fernsehgesetz hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) insgesamt 54 Konzessionen für UKW-Radios und Regional-TVs ausgeschrieben. Die Region 32 "Südostschweiz" umfasst im Wesentlichen die Kantone Graubünden und Glarus. Für Radiokonzessionen liegen zwei Gesuche, für Fernsehkonzessionen ein Gesuch vor. Die Regierung nimmt gegenüber dem BAKOM zu diesen Gesuchen Stellung.

Massgebend für die Äusserung der Regierung sind die im Ausschreibungstext des BAKOM formulierten Qualifikations- und Selektionskriterien. Diesen kommt für die Konzessionierung besondere Bedeutung zu. Was die Radiokonzessionen betrifft, so haben die Südostschweiz Radio/TV AG ein Gesuch für Radio Grischa/Radio Engiadina und die Radio Südost AG ein Gesuch für Radio Südost eingereicht. Beide Gesuchsteller unterscheiden sich grundlegend. Radio Grischa/Radio Engiadina wartet mit 20-jähriger Marktpräsenz und Radioerfahrung in Graubünden auf, Radio Südost ist eine Vision, die noch bis zur Funktionsreife entwickelt werden müsste. Beide Gesuche stammen von gestandenen Medienleuten.
Die Angaben beider Gesuchsteller lassen darauf schliessen, dass der Programmauftrag thematisch, in Berücksichtigung der Meinungs- und Interessenvielfalt und für das gesamte Versorgungsgebiet erfüllt werden kann. Gleiches gilt für die Produktion der Programmfenster für die Bezirke Maloja, Bernina und Inn. Ebenso nachvollziehbar sind sodann die Vorstellungen der Gesuchsteller zur Qualitätssicherung und zur Einhaltung der Arbeitsbedingungen der Branche. Bei der Qualitätssicherung geht es darum, die Erfüllung von Qualitätszielen und -standards sicherzustellen und ausreichend personelle Ressourcen zur Erfüllung des Programmauftrages anzubieten.
Die Kriterien "Gewährleistung der Aus- und Weiterbildung der Programmschaffenden", "Erschliessung des Versorgungsgebietes" und "Massnahmen im Hinblick auf Krisensituationen" erfüllt das Gesuch für Radio Grischa/Radio Engiadina besser als jenes von Radio Südost. Während Radio Grischa/Radio Engiadina im Bereich Aus- und Weiterbildung auf eine bewährte Zusammenarbeit mit dem Institut für Medien und Kommunikation, mit der Schule für Angewandte Linguistik und der HTW Chur zählen kann, fehlen bei Radio Südost konkrete Angaben. Sodann hat Radio Grischa/Radio Engiadina das heutige Sendegebiet Schritt für Schritt innert 20 Jahren erschlossen und würde zusätzlich innert zwei Jahren seit Konzessionierung das erweiterte Sendegebiet erschliessen. Die diesbezüglichen Angaben von Radio Südost sind nur teilweise nachvollziehbar. Schliesslich hat Radio Grischa/Radio Engiadina die Erfüllung des Leistungsauftrages in Krisensituationen im Rahmen der geltenden Konzession sichergestellt und wird im Fall einer Neukonzessionierung ein entsprechendes Konzept vorlegen. Radio Südost macht dazu keine Angaben.
Grossen Wert legt die Regierung auf die angemessene Berücksichtigung der romanischen und italienischen Sprache im Rahmen der Neukonzessionierung. Die Radioprogramme sollen insbesondere einen Beitrag zur besseren gegenseitigen Verständigung zwischen den kantonalen Sprachgruppen leisten. Dabei geht es auch darum, die deutschsprachige Bevölkerung in ihrer Sprache vertieft und regelmässig über die kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Gegebenheiten in den romanischen und italienischen Talschaften zu informieren.
Schliesslich weist die Regierung darauf hin, dass der Kanton sich bereits mit grösseren Investitionen am Aufbau der bisherigen Radioinfrastruktur beteiligt hat und nicht in der Lage ist, solche Investitionen im Falle einer Neukonzessionierung erneut zu tätigen.
Als einzige Bewerberin hat die Südostschweiz Radio/TV AG mit Tele Südostschweiz ein Konzessionsgesuch für die Verbreitung eines regionalen Fernsehprogramms in der Region Südostschweiz (Region 12) eingereicht. Die Regierung unterstützt das Gesuch, das ihrer Auffassung nach die Voraussetzungen für eine Konzessionserteilung erfüllt.
Es ist nun Sache des BAKOM, dem Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation in Berücksichtigung der Stellungnahme der Regierung Anträge für die Konzessionierungen zu unterbreiten. Grundlage für die Beurteilung sind die bereits erwähnten Zuschlagskriterien, zu denen sich die Regierung in der Anhörung zu den Konzessionsgesuchen konkret geäussert hat.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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