Die Regierung hat Ende Januar 2008 das Gesuch um Verleihung des
Labels "Park von nationaler Bedeutung" für den regionalen Naturpark
Biosfera Val Müstair sowie das Gesuch um globale Finanzhilfen für die
Errichtung des Regionalen Naturparks "Parc Ela" dem zuständigen
Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht. In einem ersten Schritt sind
nun diese und weitere, aus anderen Kantonen eingegangene Gesuche, vom
Bundesamt auf ihre Vollständigkeit hin geprüft worden. Das BAFU hat dem
für die Betreuung der Bündner
Pärkedossiers zuständigen Amt für Natur und Umwelt die Ergebnisse
der Vorprüfung mitgeteilt und bei beiden Gesuchen kleinere
Unvollständigkeiten aber auch zwei grössere offene Punkte im Dossier der
Biosfera Val Müstair vor allem aber eine grundlegende Problematik im
Fall des Parc Ela festgestellt.
Für das Projekt Biosfera ergeben sich aus dem Vorprüfungsbericht des
BAFU keine unüberwindlichen Hindernisse; die offenen Fragen erscheinen
lösbar und die zusätzlich geforderten Informationen können
voraussichtlich fristgemäss nachgeliefert werden. Demgegenüber besteht
beim Projekt Parc Ela ein Konflikt, der zwingend gelöst werden muss, um
das Parkprojekt nicht zu gefährden. Das BAFU beharrt auf dem Grundsatz,
dass Gemeinden mit ihrem ganzen Territorium am Park partizipieren
müssen, obwohl das neue Pärkerecht des Bundes Ausnahmen von diesem
Grundsatz vorsieht. Die Regierung hat sich schon in der Vernehmlassung
zur neuen Pärkeverordnung des Bundes für die Aufnahme dieser
Ausnahmebestimmungen ins Bundesrecht stark gemacht und hat danach auch
bei der Einreichung des Gesuchs für den Parc Ela die von Region und
Gemeinden verabschiedete Parkabgrenzung ausdrücklich unterstützt. Der
Kanton ist zusammen mit dem Regionalverband, den Gemeinden und der
Parkträgerschaft nach wie vor der einhelligen Auffassung, dass
insbesondere grössere, hochentwickelte Intensiverholungsgebiete wie zum
Beispiel Savognin oder Lenzerheide mit der Definition eines Parks von
nationaler Bedeutung gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz nicht in
Einklang zu bringen sind. Der Einbezug dieser Gebiete wurde deshalb
ausdrücklich abgelehnt. Der Kanton wird an dieser, in Übereinstimmung
mit der Region, den Gemeinden und dem Verein Parc Ela erarbeiteten
Position festhalten und dies in Bern auch so bekräftigen.
Gremium: Amt für Natur und Umwelt
Quelle: dt Amt für Natur und Umwelt