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Die Regierung hat Ende Januar 2008 das Gesuch um Verleihung des Labels "Park von nationaler Bedeutung" für den regionalen Naturpark Biosfera Val Müstair sowie das Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung des Regionalen Naturparks "Parc Ela" dem zuständigen Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht. In einem ersten Schritt sind nun diese und weitere, aus anderen Kantonen eingegangene Gesuche, vom Bundesamt auf ihre Vollständigkeit hin geprüft worden. Das BAFU hat dem für die Betreuung der Bündner
Pärkedossiers zuständigen Amt für Natur und Umwelt die Ergebnisse der Vorprüfung mitgeteilt und bei beiden Gesuchen kleinere Unvollständigkeiten aber auch zwei grössere offene Punkte im Dossier der Biosfera Val Müstair vor allem aber eine grundlegende Problematik im Fall des Parc Ela festgestellt.
Für das Projekt Biosfera ergeben sich aus dem Vorprüfungsbericht des BAFU keine unüberwindlichen Hindernisse; die offenen Fragen erscheinen lösbar und die zusätzlich geforderten Informationen können voraussichtlich fristgemäss nachgeliefert werden. Demgegenüber besteht beim Projekt Parc Ela ein Konflikt, der zwingend gelöst werden muss, um das Parkprojekt nicht zu gefährden. Das BAFU beharrt auf dem Grundsatz, dass Gemeinden mit ihrem ganzen Territorium am Park partizipieren müssen, obwohl das neue Pärkerecht des Bundes Ausnahmen von diesem Grundsatz vorsieht. Die Regierung hat sich schon in der Vernehmlassung zur neuen Pärkeverordnung des Bundes für die Aufnahme dieser Ausnahmebestimmungen ins Bundesrecht stark gemacht und hat danach auch bei der Einreichung des Gesuchs für den Parc Ela die von Region und Gemeinden verabschiedete Parkabgrenzung ausdrücklich unterstützt. Der Kanton ist zusammen mit dem Regionalverband, den Gemeinden und der Parkträgerschaft nach wie vor der einhelligen Auffassung, dass insbesondere grössere, hochentwickelte Intensiverholungsgebiete wie zum Beispiel Savognin oder Lenzerheide mit der Definition eines Parks von nationaler Bedeutung gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz nicht in Einklang zu bringen sind. Der Einbezug dieser Gebiete wurde deshalb ausdrücklich abgelehnt. Der Kanton wird an dieser, in Übereinstimmung mit der Region, den Gemeinden und dem Verein Parc Ela erarbeiteten Position festhalten und dies in Bern auch so bekräftigen.

Gremium: Amt für Natur und Umwelt
Quelle: dt Amt für Natur und Umwelt
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