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Die grossrätliche Kommission für Gesundheit und Soziales (KGS) hat unter dem Vorsitz von Grossrat Vincent Augustin die Botschaft der Regierung zur Teilrevision des Gesetzes über die Familienzulagen zuhanden des Grossen Rates vorberaten. An der Kommissionssitzung teilgenommen hat auch Regierungsrat Hansjörg Trachsel.
An der Volksabstimmung vom 26. November 2006 hatte das Schweizer Stimmvolk das Familienzulagengesetz des Bundes angenommen. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2009 geplant. Die Kantone sind verpflichtet, ihre Familienzulagenordnungen bis spätestens zu diesem Termin den Bundesbestimmungen anzupassen. Mit der nun vorliegenden Revisionsvorlage kommt der Kanton Graubünden dieser Verpflichtung nach. Schwerpunkte der Vorlage bilden der teilweise Einbezug der Nichterwerbstätigen, der Einbezug aller Arbeitnehmenden ohne beitragspflichtige Arbeitgeberschaft und der Verzicht auf Familienzulagen für Selbstständigerwerbende.
Nachdem Eintreten in der Kommission unbestritten war, führten einzelne Bestimmungen der Vorlage zu kontroversen Diskussionen. Zu einigen Artikeln der Vorlage wurden aus der Kommission Änderungsanträge eingebracht. Eine Kommissionsminderheit beantragt, künftig alle Selbstständigerwerbenden mit Geschäftssitz im Kanton Graubünden dem Familienzulagengesetz zu unterstellen. Ein weiterer Minderheitsantrag möchte die Höhe der Kinderzulagen auf mindestens 300 Franken, die Höhe der Ausbildungszulagen auf mindestens 350 Franken fixieren. Die Kommissionsmehrheit folgt hier dem Vorschlag der Regierung, wonach sich die Höhe der Zulagen nach den Mindestansätzen des Bundes richten soll und nicht im Gesetz fixiert ist, sondern durch die Regierung festgesetzt werden soll. So sieht die Regierung hier vor, ab Inkrafttreten des Gesetzes die Familienzulagen in den entsprechenden Ausführungsbestimmungen neu auf 220 respektive 270 Franken festzusetzen.
Der Grosse Rat wird sich in der Junisession 2008 mit der Vorlage befassen.

Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales
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