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In Graubünden wird ab dem 1. März 2008 zum Schutz der Nichtraucher vor dem Passivrauchen das Rauchen in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen verboten. Das Rauchen ist im Sinne einer Ausnahme nur noch in separaten Raucherräumen möglich. Überdies wird das Rauchen im Innen- und Aussenbereich von Schulen und Schulsportanlagen sowie von Begegnungs- und Betreuungsstätten für Kinder und Jugendliche generell verboten. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen des Kantons Graubünden auf den 1. März 2008 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat sie die Verordnung zum Gesundheitsgesetz angepasst.
Der Grosse Rat hatte am 19. April 2007 der Teilrevision des Gesundheitsgesetzes zugestimmt. Dagegen wurde in der Folge das Referendum ergriffen. Anlässlich der Abstimmung vom 25. November 2007 hiess das Stimmvolk deutlich mit 35'035 Ja-Stimmen zu 11'766 Nein-Stimmen die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes gut. Für die Umsetzung ist laut Regierung keine Übergangsfrist notwendig.
Die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes bedingt in mehreren Punkten Ausführungsvorschriften auf Verordnungsstufe. Konkret betrifft dies die Ausgestaltung der Raucherräume. So darf laut Verordnung die Fläche der Räume für Raucher höchstens einen Drittel der Fläche der öffentlich zugänglichen geschlossenen Räume betragen. Bei Gastwirtschaftsbetrieben ist dabei die Fläche massgebend, die der Konsumation von Speisen oder Getränken dient. Diese Raucher-Räume müssen zudem als solche gekennzeichnet werden. Sie müssen ferner so abgetrennt sein, dass die Nichtrauchenden durch den Rauch nicht beeinträchtigt werden. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Vorgaben obliegt den Gemeinden.
Ausserdem werden in der Verordnung die Kontrolle des Hanfanbaus, die Arzneimittelabgabe durch Ärzte ohne Bewilligung zur Führung einer Apotheke sowie die Ausgestaltung des Notfalldienstes der Apotheken detailliert geregelt.

Höhere Berufsbildung im Bereich Wirtschaft wird künftig am IbW als beitragsberechtigte Ausbildung durchgeführt
Die Bündner Regierung hat im Bereich der höheren Berufsbildung eine neue Aufgabenteilung zwischen der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) sowie dem Institut für berufliche Weiterbildung (IbW) vorgenommen. Die höhere Berufsbildung im Bereich Wirtschaft wird ab dem Studienjahr 2009/2010 am IbW als beitragsberechtigte Ausbildung durchgeführt. Die HTW kann die mit dem Studienjahr 2008/2009 letztmals begonnenen Ausbildungsgänge der höheren Berufsbildung regulär bis spätestens zum Ende des Studienjahres 2010/2011 abschliessen und der Kanton leistet die dazu noch notwendigen Beitragszahlungen. Dies hat die Regierung im Hinblick auf die Erarbeitung der Rahmenkontrakte 2009 - 2011 für die HTW und das IbW entschieden. Von diesem Entscheid nicht betroffen sind die Ausbildungsgänge der HTW auf der Stufe Fachhochschule.
Für die beitragsberechtigte Anerkennung von höheren Fachschulen oder Institutionen der beruflichen Weiterbildung ist die Regierung zuständig. Eine gleichzeitige Führung derselben Ausbildung an den beiden mit öffentlichen Geldern defizitfinanzierten Schulen ist nach Auffassung der Regierung nicht wirtschaftlich. Die Zuteilung der höheren Berufsbildung im Bereich Wirtschaft an das IbW führt dazu, dass sich die beiden Ausbildungsinstitutionen in ihren Kernbereichen ausgeprägter profilieren. Zudem kann damit eine sich abzeichnende innerkantonale Konkurrenz um Studierende vermieden werden.

Nationales Programm Alkohol 2008-2012 des Bundes wird begrüsst
Die Bündner Regierung befürwortet das Nationale Programm Alkohol 2008-2012 des Bundesamts für Gesundheit. Dieses hat zum Ziel, den problematischen Alkoholkonsum und insbesondere das Rauschtrinken bei Jugendlichen zu reduzieren und so Folgeerkrankungen, Unfälle und Gewalttaten einzudämmen. In ihrer Anhörung stellt die Regierung fest, dass der Alkoholmissbrauch eines der grössten sozial-medizinischen Probleme darstellt. Daher begrüsst sie die im Programm formulierten Ziele. Allerdings bemerkt die Regierung, dass die Schwierigkeit des sehr umfassenden Massnahmenkataloges darin liegt, mit gezielten Massnahmen auf Probleme zu reagieren, ohne neue Eingriffe in die persönliche Freiheit der Einzelnen und der freien Marktwirtschaft vorzunehmen.

Regierung unterstützt geplantes Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im Hochschulbereich
Das neue Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich wird von der Bündner Regierung begrüsst. Neben den Vorgaben zur Qualitätssicherung und der Aufgabenzuteilung zwischen den verschiedenen Hochschultypen und Hochschulen sind aber auch regional- und sprachpolitische Aspekte angemessen zu berücksichtigen. Dies hält die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort fest. Einverstanden ist sie mit dem vorgeschlagenen Akkreditierungssystem. Dieses Instrument ermöglicht, die Qualitätsanforderungen schweizweit zu vergleichen und zu erfüllen. Im Grundsatz unterstützt die Regierung auch das Instrument einer nationalen strategischen Planung. Allerdings muss sichergestellt werden, dass die Anliegen der kleinen Hochschulen angemessen berücksichtigt werden und die Autonomie der Trägerschaften gewahrt bleibt.

Aus Gemeinden und Regionen
Parpan: Die Regierung hat den im Hinblick auf die Errichtung eines Barbetriebes erlassenen Teilzonenplan 1:1'000 Obertor der Gemeinde Parpan vom 15. Mai 2007 mit lärmschutzrechtlichen Hinweisen für das Bewilligungsverfahren genehmigt.
Igis: Der Areal- und Quartierplan Blütenweg der Gemeinde Igis vom 15. November 2007 wird genehmigt.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 2'345'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Rechen Cozz (Lawinenverbauung)
- diverse Objekte: Lieferung Unterbrechungsfreie Stromversorgungs- und Batterie-Anlagen

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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