In Graubünden wird ab dem 1. März 2008 zum Schutz der Nichtraucher
vor dem Passivrauchen das Rauchen in öffentlich zugänglichen
geschlossenen Räumen verboten. Das Rauchen ist im Sinne einer Ausnahme
nur noch in separaten Raucherräumen möglich. Überdies wird das Rauchen
im Innen- und Aussenbereich von Schulen und Schulsportanlagen sowie von
Begegnungs- und Betreuungsstätten für Kinder und Jugendliche generell
verboten. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision des
Gesetzes über das Gesundheitswesen des Kantons Graubünden auf den
1. März 2008 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat sie die Verordnung zum
Gesundheitsgesetz angepasst.
Der Grosse Rat hatte am 19. April 2007 der Teilrevision des
Gesundheitsgesetzes zugestimmt. Dagegen wurde in der Folge das
Referendum ergriffen. Anlässlich der Abstimmung vom 25. November 2007
hiess das Stimmvolk deutlich mit 35'035 Ja-Stimmen zu 11'766
Nein-Stimmen die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes gut. Für die
Umsetzung ist laut Regierung keine Übergangsfrist notwendig.
Die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes bedingt in mehreren Punkten
Ausführungsvorschriften auf Verordnungsstufe. Konkret betrifft dies die
Ausgestaltung der Raucherräume. So darf laut Verordnung die Fläche der
Räume für Raucher höchstens einen Drittel der Fläche der öffentlich
zugänglichen geschlossenen Räume betragen. Bei Gastwirtschaftsbetrieben
ist dabei die Fläche massgebend, die der Konsumation von Speisen oder
Getränken dient. Diese Raucher-Räume müssen zudem als solche
gekennzeichnet werden. Sie müssen ferner so abgetrennt sein, dass die
Nichtrauchenden durch den Rauch nicht beeinträchtigt werden. Die
Überprüfung der Einhaltung dieser Vorgaben obliegt den Gemeinden.
Ausserdem werden in der Verordnung die Kontrolle des Hanfanbaus, die
Arzneimittelabgabe durch Ärzte ohne Bewilligung zur Führung einer
Apotheke sowie die Ausgestaltung des Notfalldienstes der Apotheken
detailliert geregelt.
Höhere Berufsbildung im Bereich Wirtschaft wird künftig am IbW als
beitragsberechtigte Ausbildung durchgeführt
Die Bündner Regierung hat im Bereich der höheren Berufsbildung eine
neue Aufgabenteilung zwischen der Hochschule für Technik und Wirtschaft
(HTW) sowie dem Institut für berufliche Weiterbildung (IbW) vorgenommen.
Die höhere Berufsbildung im Bereich Wirtschaft wird ab dem Studienjahr
2009/2010 am IbW als beitragsberechtigte Ausbildung durchgeführt. Die
HTW kann die mit dem Studienjahr 2008/2009 letztmals begonnenen
Ausbildungsgänge der höheren Berufsbildung regulär bis spätestens zum
Ende des Studienjahres 2010/2011 abschliessen und der Kanton leistet die
dazu noch notwendigen Beitragszahlungen. Dies hat die Regierung im
Hinblick auf die Erarbeitung der Rahmenkontrakte 2009 - 2011 für die HTW
und das IbW entschieden. Von diesem Entscheid nicht betroffen sind die
Ausbildungsgänge der HTW auf der Stufe Fachhochschule.
Für die beitragsberechtigte Anerkennung von höheren Fachschulen oder
Institutionen der beruflichen Weiterbildung ist die Regierung zuständig.
Eine gleichzeitige Führung derselben Ausbildung an den beiden mit
öffentlichen Geldern defizitfinanzierten Schulen ist nach Auffassung der
Regierung nicht wirtschaftlich. Die Zuteilung der höheren Berufsbildung
im Bereich Wirtschaft an das IbW führt dazu, dass sich die beiden
Ausbildungsinstitutionen in ihren Kernbereichen ausgeprägter
profilieren. Zudem kann damit eine sich abzeichnende innerkantonale
Konkurrenz um Studierende vermieden werden.
Nationales Programm Alkohol 2008-2012 des Bundes wird
begrüsst
Die Bündner Regierung befürwortet das Nationale Programm Alkohol
2008-2012 des Bundesamts für Gesundheit. Dieses hat zum Ziel, den
problematischen Alkoholkonsum und insbesondere das Rauschtrinken bei
Jugendlichen zu reduzieren und so Folgeerkrankungen, Unfälle und
Gewalttaten einzudämmen. In ihrer Anhörung stellt die Regierung fest,
dass der Alkoholmissbrauch eines der grössten sozial-medizinischen
Probleme darstellt. Daher begrüsst sie die im Programm formulierten
Ziele. Allerdings bemerkt die Regierung, dass die Schwierigkeit des sehr
umfassenden Massnahmenkataloges darin liegt, mit gezielten Massnahmen
auf Probleme zu reagieren, ohne neue Eingriffe in die persönliche
Freiheit der Einzelnen und der freien Marktwirtschaft vorzunehmen.
Regierung unterstützt geplantes Bundesgesetz über die Förderung der
Hochschulen und die Koordination im Hochschulbereich
Das neue Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die
Koordination im schweizerischen Hochschulbereich wird von der Bündner
Regierung begrüsst. Neben den Vorgaben zur Qualitätssicherung und der
Aufgabenzuteilung zwischen den verschiedenen Hochschultypen und
Hochschulen sind aber auch regional- und sprachpolitische Aspekte
angemessen zu berücksichtigen. Dies hält die Regierung in ihrer
Vernehmlassungsantwort fest. Einverstanden ist sie mit dem
vorgeschlagenen Akkreditierungssystem. Dieses Instrument ermöglicht, die
Qualitätsanforderungen schweizweit zu vergleichen und zu erfüllen. Im
Grundsatz unterstützt die Regierung auch das Instrument einer nationalen
strategischen Planung. Allerdings muss sichergestellt werden, dass die
Anliegen der kleinen Hochschulen angemessen berücksichtigt werden und
die Autonomie der Trägerschaften gewahrt bleibt.
Aus Gemeinden und Regionen
Parpan: Die Regierung hat den im Hinblick auf die Errichtung eines
Barbetriebes erlassenen Teilzonenplan 1:1'000 Obertor der Gemeinde
Parpan vom 15. Mai 2007 mit lärmschutzrechtlichen Hinweisen für das
Bewilligungsverfahren genehmigt.
Igis: Der Areal- und Quartierplan Blütenweg der Gemeinde Igis vom
15. November 2007 wird genehmigt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 2'345'000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Rechen Cozz
(Lawinenverbauung)
- diverse Objekte: Lieferung Unterbrechungsfreie Stromversorgungs-
und Batterie-Anlagen
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden