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Die Einführung von Englisch und der vorgezogene Fremdsprachenunterricht in einer Kantonssprache haben im Kanton Graubünden eine Anpassung der Lektionentafeln auf der Primarstufe zur Folge. Die neuen Lektionentafeln sind von der Bündner Regierung verabschiedet worden und gelten erstmals ab dem Schuljahr 2010/2011 für alle Schülerinnen und Schüler der 1. bis 3. Primarklasse.
Der Unterricht in der ersten Fremdsprache (Kantonssprache) wird ab der dritten Klasse bis zur sechsten Klasse mit jeweils 2 Lektionen pro Woche dotiert. Englisch wird ab der fünften Klasse ebenfalls während zwei Lektionen pro Woche unterrichtet. Die aktuelle Anpassung der Lektionentafeln ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer neuen Lektionentafel, die mit den anderen Kantonen koordiniert und auf die zukünftigen Lehrpläne abgestimmt ist. Sie ist deshalb massvoll und ermöglicht dem Kanton Graubünden, sich schrittweise an die zukünftigen Vorgaben eines interkantonal harmonisierten Lehrplans anzunähern.
In der Aprilsession 2008 hatte der Grosse Rat die Einführung von Englisch als obligatorische zweite Fremdsprache sowie die Vorverlegung des Beginns des Unterrichts in der ersten Fremdsprache (Italienisch, Romanisch oder Deutsch) in die 3. Klasse beschlossen.

Internationale Bekämpfung der Cyberkriminalität wird begrüsst
Die Bündner Regierung begrüsst in ihrer Vernehmlassungsantwort an den Bund die geplante Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität. Die Konvention ist das erste internationale Übereinkommen zur Bekämpfung von Computer- und Internetkriminalität. Sie nimmt sich den Herausforderungen der neuen Informationstechnologien an und erkennt die Notwendigkeit, die Computer- und Internetkriminalität grenzüberschreitend zu bekämpfen und zu verhindern. Zum Zweck der Harmonisierung des Strafrechts verpflichtet das Übereinkommen die Vertragsstaaten unter anderem, Computerbetrug, Datendiebstahl, Fälschung von Dokumenten mit Hilfe eines Computers oder das Eindringen in ein geschütztes Computersystem unter Strafe zu stellen. Die Vertragsstaaten müssen zudem Kinderpornografie sowie die Verletzung von Urheberrechten im Internet bestrafen. Die Schweiz erfüllt bereits weitgehend die Anforderungen des Übereinkommens.

Regierung befürwortet Straftatbestand sexueller Verstümmelungen
Die Bündner Regierung steht dem Vorhaben, einen spezifischen Straftatbestand der Verstümmelung weiblicher Genitalien im Strafgesetzbuch zu verankern, im Grundsatz positiv gegenüber. Die Möglichkeit zur Verhängung von Geldstrafen erachtet die Regierung hingegen als nicht geeignet, präventiv zu wirken, zumal Geldstrafen häufig zu niedrig ausfallen. Deshalb schliesst sich die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort einem Minderheitsantrag an und plädiert für eine Freiheitsstrafe von mindestens einem bis zu zehn Jahren. Die Verstümmelung der weiblichen Genitalien stellt eine schwere Körperverletzung dar, weshalb einer ausdrücklichen Erwähnung im Schweizerischen Strafgesetzbuch eine bedeutende Signalwirkung zukommt.
Der Bund prüft, einen neuen spezifischen Straftatbestand der Verstümmelung weiblicher Genitalien einzuführen. Damit sollen die mit der heute geltenden, nicht für alle Formen von Genitalverstümmelung einheitlichen Rechtslage einhergehenden Abgrenzungs- und Beweisschwierigkeiten überwunden und ein eindeutiges Signal der Ächtung dieser gravierenden Menschenrechtsverletzungen gesetzt werden. Zudem soll eine im Ausland begangene Verstümmelung weiblicher Genitalien in der Schweiz auch dann bestraft werden können, wenn sie am Tatort nicht strafbar ist.

Aus Gemeinden und Regionen
Bregaglia: Die Regierung genehmigt die neue Gemeindeverfassung der Gemeinde Bregaglia vom 17. Mai 2009.
Mesocco: An die Revitalisierung der Moesa in Pian San Giacomo sichert die Regierung einen Beitrag von 90`000 Franken zu.
Soazza: Der Gemeinde Soazza wird an die Wiederherstellung der Trockenmauern in den Kastanienselven im Gebiet Roncaia ein Beitrag von 259`000 Franken gewährt.
Vella: Für das Projekt "Maschinenweg Uaul Quader" der Gemeinde Vella genehmigt die Regierung einen Beitrag von 56`950 Franken.
Sils i.D.-Vaz/Obervaz: Der Gemeindegrenzplan der Gemeinden Sils i.D. und Vaz/Obervaz wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Alterszentrum Bündner Herrschaft: Das Vorprojekt zum Ersatzneubau des Alterszentrums Bündner Herrschaft in Maienfeld wird genehmigt. Unter dem Vorbehalt der definitiven Projektgenehmigung und der Sicherstellung der Restfinanzierung wird ein Kantonsbeitrag von maximal 5'710'000 Franken gewährt.
Psychiatrische Klinik Waldhaus: Das Projekt für den Anbau des Patientenpavillons Haus D in der Psychiatrischen Klinik Waldhaus in Chur wird genehmigt. Für die Realisierung wird ein Kredit von 500`000 Franken freigegeben.
Denkmalpflege: Der Kanton beteiligt sich mit insgesamt 653`300 Franken an verschiedenen Denkmalpflege-Projekten. Unterstützt werden die Restaurierung der Kirche Santo Stefano in Castaneda, die Restaurierung des Klosters St. Johann in Müstair, die Restaurierung eines Wohnhauses in Poschiavo, die Gesamtrestaurierung des Aufnahmegebäudes der Rhätischen Bahn in Scuol sowie die Innenrestaurierung und Umgebungsarbeiten der evangelischen Kirche St. Johann in Davos.
Graubünden Holz: Dem Dachverband Graubünden Holz sichert die Regierung für die Jahre 2009-2012 an die vorgesehenen Vorhaben einen Beitrag von jährlich 300'000 Franken zu.
Kulturförderung: Der Zeitschrift "Archäologie Schweiz" wird für eine Sondernummer zur Kulturgeschichte des schweizerischen Alpenraums vom Rückzug der Gletscher bis ins Spätmittelalter ein Beitrag von 18'000 Franken zugesprochen.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1`070`000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnittes bewilligt:
- Furnastrasse: Baumeisterarbeiten Jaräla - Birchwald
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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