Die Bündner Regierung spricht sich für die vom Bund vorgesehene
Einrichtung eines zentralen Familienzulagenregisters aus. Mit den
entsprechenden Änderungen des Bundesgesetzes über die Familienzulagen
ist sie grundsätzlich einverstanden.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt,
vereinfacht die Einrichtung eines Familienzulagenregisters das
Abklärungsverfahren. Dieses bietet Gewähr, dass Familienzulagen nicht
doppelt ausgerichtet werden. Die Regierung begrüsst zudem, dass das
Führen des Registers der Zentralen Ausgleichskasse der AHV übertragen
werden soll. Einzig im Bereich der Finanzierung erachtet die Regierung
die vorgeschlagene Lösung als nicht sachgerecht. Sie fordert, dass der
Bund die Finanzierung übernimmt und nicht die verschiedenen
Familienausgleichs- und Arbeitslosenkassen.
Revision der Verordnung über die in die Schweiz entsandten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird grundsätzlich begrüsst
Die Bündner Regierung befürwortet im Grundsatz die vom Bund geplante
Revision der Verordnung über die in die Schweiz entsandten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Begrüsst wird insbesondere die neue
Finanzierungsregelung bei der Kontrolle von Schweizer Unternehmen.
Hingegen lehnt die Regierung es ab, in der Verordnung eine fixe
Mindestanzahl von Kontrollen vorzuschreiben, wie sie in ihrer
Vernehmlassungsantwort schreibt.
Die Revision bezweckt vor allem Verbesserungen im Vollzug des
Systems der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Neu
sollen die paritätischen Kommissionen auch für die Kontrollen von
meldepflichtigen Angestellten bei Schweizer Unternehmen entschädigt
werden. Bis anhin wurden nur die Kontrollen von ausländischen
Entsendeunternehmungen vergütet. Diese Neuerung schafft Anreize, dass
die Kontrollstellen vermehrt auch einheimische Betriebe kontrollieren,
was nach Ansicht der Regierung zu begrüssen ist. Ausserdem will der Bund
aufgrund der Ausdehnung der bilateralen Verträge auf Rumänien und
Bulgarien die Anzahl der Kontrollen künftig um rund 20 Prozent erhöhen
und auf mindestens 27`000 pro Jahr festlegen. Der Regierung zufolge ist
es aber nicht notwendig, eine fixe Mindestanzahl von Kontrollen in die
Verordnung aufzunehmen. Um dieses Plansoll zu erfüllen, müssten nämlich
einzelne ausländische Betriebe mehrmals kontrolliert werden, was nicht
sinnvoll ist.
Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes stösst
auf Zustimmung
Die Bündner Regierung begrüsst die Stossrichtung der vom Bund
geplanten Teilrevision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes bei
Sanierungsverfahren. Die Revision bringt verschiedene Neuerungen im
Nachlassverfahren. So soll die Möglichkeit eines Konkursaufschubs in das
Nachlassverfahren integriert werden. Damit stünde das Moratorium in
Zukunft nicht nur der Aktiengesellschaft, sondern allen
Unternehmensformen zur Verfügung. Durch weitere verschiedene punktuelle
Verbesserungen soll eine Sanierung in der Praxis erleichtert werden.
Aus Gemeinden und Regionen
- Diverse Gemeinden: Die Regierung genehmigt das Sammelprojekt
"Instandstellung Erschliessungen 2009" verschiedener Gemeinden. Das
Projekt zielt auf die Instandstellung diverser Waldwege. An die Kosten
der insgesamt 157 Instandstellungsobjekte werden Beiträge von maximal
11'286'000 Franken zugesichert.
- Trun: Das Projekt "Erweiterung Lawinenverbauung Munt" der Gemeinde
Trun wird genehmigt und mit einem Kantonsbeitrag von höchstens 624`000
Franken unterstützt.
- Alvaschein - Vaz/Obervaz: Der Gemeindegrenzplan Alvaschein -
Vaz/Obervaz wird genehmigt.
- Arosa - Vaz/Obervaz: Der Gemeindegrenzplan Arosa -
Vaz/Obervaz wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Interkantonales Mess- und Informationssystem (IMIS): An die Kosten
für den Betrieb und Unterhalt der Stationen des Interkantonalen Mess-
und Informationssystems 2000 (IMIS) des Eidgenössischen Instituts für
Schnee- und Lawinenforschung sowie verschiedener Frühwarnsysteme im
Kanton Graubünden wird ein Beitrag von 199'760 Franken entrichtet.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 14`255`000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Julierstrasse: Baumeisterarbeiten Mot - Sur Gonda, Bögia und
Durchlass Grevasalvas; Baumeister- und Belagsarbeiten Spinatobel
- Ofenbergstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Ova dal
Sagl - Laschadura
- Seewiserstrasse: Belagsarbeiten
Personelles
Paul Engi, wohnhaft in Chur, ist zum Stellvertreter des
Dienststellenleiters des Amts für Volksschulen und Sport gewählt worden.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden