Die kantonalen rechtlichen Bestimmungen zum Handelsregisterwesen
sollen an die geänderten Vorgaben des Bundes angepasst werden. Die
Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision des
Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Obligationenrecht zur
Vernehmlassung freigegeben.
Auf den 1. Januar 2008 hatte der Bund die Eidgenössische
Handelsregisterverordnung totalrevidiert. Diese Anpassungen haben
Auswirkungen auf die Verfahren und Zuständigkeiten sowie die Aufsichts-,
Beschwerde- und Busseninstanzen. Änderungen erfuhren auch die
Bestimmungen bei der Löschung einer Gesellschaft im Handelsregister von
Amtes wegen sowie bei der Wiedereintragung einer gelöschten
Rechtseinheit.
Daran ist nun auch das kantonale Recht anzupassen. So müssen die
Aufsicht über das Handelsregister und der Beschwerdeweg neu geregelt
werden. Nach bisherigem Recht amtet die Aufsichtsbehörde auch als
Beschwerdeinstanz. Neu wird zwischen einer administrativen Aufsicht (wie
bisher das Departement für Volkswirtschaft und Soziales) und einer
richterlichen Beschwerdeinstanz (Kantonsgericht) unterschieden. Ziel der
Anpassungen ist es, mit einer schlanken Gesetzgebung kostengünstige und
rasche Verfahren zu ermöglichen. Die neuen kantonalen Bestimmungen zum
Handelsregisterwesen sollen im kantonalen Einführungsgesetz zum
Schweizerischen Obligationenrecht geregelt werden.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Webseite des Departements
für Volkswirtschaft und Soziales
www.dvs.gr.ch unter der Rubrik Themen/Projekte veröffentlicht. Die
Vernehmlassung dauert bis zum 31. August 2009.
Auskunftsperson:
Regierungspräsident Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für
Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01
Regierung stimmt geplanter Lockerung des Verbots der
Präimplantationsdiagnostik grundsätzlich zu
Die Bündner Regierung ist mit der vom Bund vorgeschlagenen Änderung
des Fortpflanzungsmedizingesetzes im Grundsatz einverstanden. Die
Revision hebt das bisherige Verbot der Präimplantationsdiagnostik im
Fortpflanzungsmedizingesetz auf. Unter Beachtung des Grundsatzes der
Menschenwürde definiert sie strenge Rahmenbedingungen, unter denen die
Präimplantationsdiagnostik für betroffene Paare zugänglich sein soll.
Dies soll für Paare gelten, bei denen aufgrund ihrer Erbanlagen eine
grosse Gefahr besteht, dass sie ihren Kindern die Veranlagung für eine
schwere Krankheit übertragen.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort ausführt, öffnet
sich bei diesem Thema ein Spannungsfeld zwischen dem technisch Möglichen
und gesellschaftlich Wünschbaren. So ist sicherzustellen, dass strenge
Kontrollen stattfinden. Gerade in der Fortpflanzungsmedizin besteht
nämlich ein grosses Missbrauchspotenzial.
Aus Gemeinden und Regionen
- Unterengadin: Die Regierung genehmigt das von der
Regionalversammlung des Regionalverbandes Pro Engiadina Bassa am
17. Juni 2008 beschlossene Raumentwicklungs- und Richtplangesetz. Zudem
wird das Mehrjahresprogramm Regionale Raumentwicklung Engiadina Bassa
für die Periode 2009 - 2011 zur Kenntnis genommen. Für die Umsetzung
wird ein Kreditrahmen von 100'000 Franken gesprochen.
- Viamala: Der vom Regionalverband RegioViamala am 26. November 2008
beschlossene regionale Richtplan ''Kulturlandschaft mit
landschaftsprägenden Bauten LPB Val Schons`` wird genehmigt und für die
Behörden des Kantons Graubünden als verbindlich erklärt.
- Fläsch: Die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Fläsch vom
3. November 2008 wird mit Vorbehalten und Anweisungen genehmigt.
- Malans: Die Gesamtrevision der Ortsplanung der Gemeinde Malans vom
29. Oktober 2008 wird mit Auflagen, Anweisungen und Vorbehalten
genehmigt.
- Masein und Flerden: Den Gemeinden Masein und Flerden wird an die
Erneuerung der Wasserversorgung ein Beitrag von 415'800 Franken
zugesichert.
- Mutten: Der Gemeinde Mutten wird an den Ausbau der Wasserversorgung
ein Beitrag von 123'750 Franken zugesichert.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft: Der Kanton
Graubünden beteiligt sich an den Kosten für das Forschungsprojekt "BüWaK
- Bündner Wald im Klimawandel: Untersuchungen zur Bedeutung von
Trockenheit für die Wachstumsdynamik von Waldbäumen`` der
Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL)
mit einem Beitrag von insgesamt 240'000 Franken. Dieser Beitrag verteilt
sich auf die Jahre 2009 bis 2011.
- GKB-Sportkids: Das Nachwuchsförderungsprogramm GKB-Sportkids erhält
für das Trainingsjahr 2009/2010 einen Beitrag von 145`000 Franken aus
dem Sport-Fonds.
- SAC Sektion Bregaglia: Die Sanierung der SAC-Hütte SASC-Furä der SAC
Sektion Bregaglia wird mit einem Beitrag von maximal 29`200 Franken aus
dem Sportfonds unterstützt.
- Verein Alpenbikepark: Dem Verein Alpenbikepark wird für den Bau
eines Mountainbike Trails ein Beitrag von höchstens 27`900 Franken aus
dem Sport-Fonds zugesichert.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'285'000 Franken für den Bau und die
Sanierung des folgenden Strassenabschnittes bewilligt:
- Oberalpstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Vallorca
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden