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Im Kanton Graubünden ist die gesetzliche Grundlage zum Start des neuen Programms zur Brustkrebsfrüherkennung geschaffen worden. Die Bündner Regierung hat an ihrer letzten Sitzung die entsprechende Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und Prämienverbilligung auf den 1. April 2010 in Kraft gesetzt. Ausserdem hat sie sich mit Vernehmlassungen an den Bund befasst und ihre Stellungnahmen zur Abschaffung der Fahrradnummer, zur Neuregelung des Vorsorgeausgleichs bei Scheidungen sowie zur Anpassung des Umweltschutzgesetzes ausgearbeitet.

Gesetzliche Grundlage für Programm zur Brustkrebsfrüherkennung in Graubünden in Kraft gesetzt
Der Kanton Graubünden hat die gesetzliche Grundlage zur Durchführung eines Programms zur Brustkrebsfrüherkennung geschaffen. Die Bündner Regierung hat die entsprechende Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und Prämienverbilligung auf den 1. April 2010 in Kraft gesetzt. Der Grosse Rat hatte der Teilrevision am 27. August 2009 zugestimmt. Die Referendumsfrist ist am 9. Dezember 2009 unbenutzt abgelaufen.
Geplant ist, einer Organisation einen Leistungsauftrag zur Durchführung des sogenannten Mammographie-Screening-Programms im Kanton zu erteilen. Für die Vergabe dieses Auftrags ist eine öffentliche Ausschreibung vorgesehen. Dabei muss die Organisation einen vordefinierten Aufgabenkatalog erfüllen und die Vorgaben des Bundes einhalten. Ziel ist es, Ende 2010 mit dem Programm starten zu können. Zielgruppe für das Mammographie-Screening sind Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren, weil dann das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, am höchsten ist. Um eine hohe Beteiligung zu erreichen, sieht die Regierung vor, dass in Nord- und Südbünden mindestens je ein Radiologie-Institut Screening-Mammographien anbietet.

Regierung gegen Abschaffung der Fahrradnummer
Die Bündner Regierung spricht sich gegen den Vorschlag aus, das Haftpflichtversicherungsobligatorium für Fahrräder abzuschaffen. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Parlamentarischen Initiative "Abschaffung der Fahrradnummer" ausführt, ist sie der Meinung, dass sich das heutige System mit der Velovignette sehr bewährt hat.
Die heutige Vignette kostet fünf Franken und deckt Personen- und Sachschäden bei einem Unfall bis zu einer Summe von zwei Millionen Franken. Zurzeit sind die Fahrradunfälle in den Privathaftpflichtverträgen nicht eingeschlossen. Bei der Abschaffung der Vignettenpflicht müssten die Privathaftpflichtversicherungen das Fahrradrisiko neu in ihre Deckungen aufnehmen, was zu einer nicht unerheblichen Prämienerhöhung führen dürfte. Damit ist nach Ansicht der Regierung eine Versicherungslücke vorprogrammiert, da sich nicht alle sozial schlechter gestellten Personen eine private Haftpflichtversicherung leisten können und trotzdem Rad fahren.

Regierung mit geplanter Neuregelung des Vorsorgeausgleichs bei Scheidungen einverstanden
Die Bündner Regierung beurteilt die vom Bund vorgeschlagene Neuregelung des Vorsorgeausgleichs bei Scheidungen als sachgerecht und praktikabel. Mit den Anpassungen will der Bund namentlich eine bessere Absicherung von Ehepaaren erreichen, die sich erst nach Eintritt eines Vorsorgefalls scheiden lassen.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort zur vorgesehenen Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches festhält, führt das geltende Recht zu teilweise unbefriedigenden Ergebnissen, namentlich was den Vorsorgeausgleich oder das Abweichen vom Grundsatz der hälftigen Teilung anbelangt. Die Vorlage schafft in diesem Zusammenhang Klarheit und gibt den Gerichten und Parteien mehr Spielraum, um sachgerechte Lösungen zu finden.

Regierung verlangt praktikable und massvolle Umsetzung der Aarhus-Konvention
Die vom Bund geplante Genehmigung und Änderung der Aarhus-Konvention und die entsprechende Anpassung des Umweltschutzgesetzes stossen bei der Bündner Regierung auf Skepsis. Sie fordert eine praktikable und massvolle Umsetzung.
Nach dem Willen des Bundesrats soll die Schweiz dem Übereinkommen vom 25. Juni 1998 über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) beitreten. Dies bedingt Anpassungen im Umweltschutzgesetz. Zudem müssten die Kantone das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen gewähren.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt, werden damit die Kantone und Gemeinden verpflichtet, eine entsprechende Öffnung im Bereich der Umweltinformationen vorzusehen. Dabei müssen Kantone wie Graubünden, die kein allgemeines Öffentlichkeitsgesetz kennen, mit einigem Mehraufwand rechnen. Wenn die Kantone verpflichtet werden sollen, in diesem Bereich und beim Zugang zu den Gerichten gesetzgeberisch tätig zu werden, so ist unbedingt danach zu trachten, dass einfache, praktikable und vernünftige Lösungen getroffen werden. Der Meinung der Regierung nach gilt es, dass der Bund den ihm zustehenden Spielraum im Sinne einer massvollen Umsetzung der Konvention ausnutzt. Dabei ist der ursprüngliche Zweck der Aarhus-Konvention im Auge zu behalten und nicht eine weitere Gewichtung von sektoriellen Aspekten bei Projekten und Vorhaben.

Aus Gemeinden und Regionen
  • Seewis i. P.: Die an den Gemeindeversammlungen vom 17. September 2009 und 26. Februar 2010 beschlossenen Teilrevisionen der Verfassung der Gemeinde Seewis i. P. werden genehmigt.
  • Val Müstair: Das Projekt der Gemeinde Val Müstair für die Verbauung der Val da l'Archa Gronda wird genehmigt und mit einem Kantonsbeitrag von 165'000 Franken unterstützt.
  • Arosa: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Arosa vom 29. November 2009 wird genehmigt.
  • Mastrils: Die am 20. November 2009 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Mastrils wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
  • Alters- und Pflegeheim "da casa val lumnezia" in Vella: Das Bauprojekt zum Ersatzneubau des Alters- und Pflegeheims "da casa val lumnezia" in Vella mit maximal 58 subventionsberechtigten Pflegebetten wird genehmigt. Der Trägerschaft wird unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der Restfinanzierung ein Kantonsbeitrag von maximal 7'000'000 Franken zugesichert.
  • Reka-Feriendorf Bergün: Der Genossenschaft Schweizer Reisekasse (Reka) wird unter dem Vorbehalt der geregelten Gesamtfinanzierung an die Erweiterung und Sanierung des Reka-Feriendorfs Bergün ein Darlehen im Rahmen der Neuen Regionalpolitik des Bundes von 1'190'000 Franken sowie ein Kantonsbeitrag von 200'324 Franken gewährt.
  • Denkmalpflege: Der Kanton beteiligt sich mit insgesamt 961'300 Franken an verschiedenen Denkmalpflege-Projekten. Unterstützt werden die Restaurierungsarbeiten an der Evangelischen Kirche in Andeer, Clugin, die Gesamtrestaurierung des Wohnhauses Chesa Fontana und Chesa Gabriel in Bergün/Bravuogn, die Aussenrestaurierung und Instandsetzung des Sichtbetons der Katholischen Kirche Heiligkreuz in Chur, die Aussenrestaurierung des früheren Pferdestalls der "Casa di Sotto" in Mesocco, die Gesamtrestaurierung und Erneuerung des Steinplattendachs der "Cà d'Santi" in Soazza, die Steinplattendach- und Fassadenrenovation des ehemaligen Sporthotels in Splügen sowie die Restaurierungsetappe 2010 am Kloster St. Johann in Val Müstair.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 11'332'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Averserstrasse: Baumeisterarbeiten Am Bach – Juppa
- Domleschgerstrasse: Baumeisterarbeiten Rodels innerorts
- Julierstrasse: Baumeisterarbeiten Umfahrung Silvaplana
- Lugnezerstrasse: Baumeisterarbeiten Val Miedra – Vrin Mons
- Oberalpstrasse: Baumeisterarbeiten Schluein – Rueun
- Obersaxenstrasse: Baumeisterarbeiten Flonderwald
- Schinstrasse: Baumeisterarbeiten Solis – Alvascheintunnel


Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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