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Die Bündner Regierung hat Finanzausgleichsbeiträge für 2011 in Gesamthöhe von rund 25.5 Millionen Franken beschlossen. Im Weiteren spricht sie sich gegenüber dem Bund für das kantonsübergreifende Seilbahnprojekt Urserntal / Oberalp aus.

Über 25 Millionen Franken an Ausgleichsbeiträgen
Die Bündner Gemeinden erhalten dieses Jahr auf Beschluss der Regierung Finanzausgleichsbeiträge in der Höhe von rund 25.5 Millionen Franken. Die Summe setzt sich wie folgt zusammen: Für den Steuerkraftausgleich werden an 73 Gemeinden Beiträge von insgesamt 18'053'199 Franken ausbezahlt. An die Kosten öffentlicher Werke finanzschwacher Gemeinden werden Beiträge von 4'858'100 Franken zugesprochen. Im Rahmen des Sonderbedarfsausgleichs erhalten zudem zehn beitragsberechtigte Gemeinden total 2.6 Mio. Franken. Von der Regierung als sonderbedarfsausgleichsberechtigt anerkannte Gemeinden weisen besondere Verhältnisse und Belastungen aufgrund ihrer geografischen und/oder topografischen Lage auf.

Im Weiteren beinhaltet die Spezialfinanzierung Interkommunaler Finanzausgleich Beiträge zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen. Für 2011 betragen diese insgesamt 4'075'000 Franken.

Regierung befürwortet Seilbahnprojekt Urserntal / Oberalp
Die Bündner Regierung unterstützt das seilbahnrechtliche Konzessions- und Plangenehmigungsgesuch der Andermatt-Surselva Sport AG für die Erneuerung respektive den Ausbau der Skiinfrastrukturanlage Urserntal / Oberalp. In einer Stellungnahme an das Bundesamt für Verkehr beantragt die Regierung, der Andermatt-Surselva Sport AG die Konzession und Plangenehmigung zu erteilen.

Gegenstand des Gesuchs bilden insgesamt 17 touristische Transportanlagen zwischen Andermatt und Oberalppass sowie am Gemsstock, wobei lediglich eine Anlage im Kanton Graubünden auf Gebiet der Gemeinde Tujetsch liegt. Mit dem geplanten Ausbau wird das Ziel verfolgt, einen nachhaltigen Tourismus in der Region Urserntal/obere Surselva anbieten zu können. Für die obere Surselva bietet das Projekt nach Ansicht der Bündner Regierung eine Chance für die Schaffung einer zukunftsfähigen räumlichen Entwicklung.

Schutzwaldfläche nach einheitlichen Kriterien berechnet
Die Schutzwaldfläche im Kanton Graubünden ist neu bestimmt worden. Die Bündner Regierung hat eine neue Schutzwaldausscheidung des Amtes für Wald und Naturgefahren auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Diese erfolgte mit dem Ziel einer nationalen Harmonisierung und aufgrund einheitlich bestimmter Kriterien. Denn bei der Ausscheidung von Schutzwald bestanden bisher grosse Unterschiede unter den Kantonen.

Das Amt für Wald und Naturgefahren hat die bis anhin gutachtliche Ausscheidung mit der einheitlichen, computergestützten Modellierung des Bundes abgeglichen, in den Regionen verifiziert und in Kenntnis der lokalen Gegebenheiten vor Ort abgegrenzt. Dies ergab eine neue, grössere Schutzwaldfläche von insgesamt rund 122'000 Hektaren (bisher 90'000 Hektaren). Ausgehend von der neuen Schutzwaldausscheidung werden die finanziellen Mittel bedarfsgerecht den Regionen und Gemeinden beziehungsweise Forstrevieren zugeteilt. Der Anteil Bundesmittel für die Periode 2012 bis 2015 beträgt für Graubünden rund 23 Prozent der gesamtschweizerischen Mittel für den Schutzwald.

Produktekontrollen sind aufwendig
Mit Vorschriften zu Produktemengenangaben werden Konsumentinnen und Konsumenten vor wirtschaftlichen Schäden durch den Erwerb von unterfüllten Fertigpackungen oder nicht korrekten Mengen im Offenverkauf von Waren geschützt. Eine neu geplante Verordnung des Bundes will die Konsumentinnen und Konsumenten zusätzlich stärken, was die Bündner Regierung in einer Vernehmlassungsantwort grundsätzlich begrüsst. Jedoch sei zu erwarten, dass durch die vorgesehenen Bestimmungen der Aufwand für Kontrollen, Beanstandungen und allgemein für den Vollzug grösser werde. Laut der Regierung darf der Vollzug der Verordnung nicht zu höheren Ausgaben der Kantone führen.


Aus Gemeinden und Regionen
  • Scuol: Die von der Gemeinde Scuol am 25. April 2010 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird mit Vorbehalten und Auflagen genehmigt. Inhalt der projektbezogenen Nutzungsplanung ist in weiten Teilen eine Weiterentwicklung des Pferdehofes "San Jon".

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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