Zu der am Sonntag, 22. September 2013, mit Stichfrage entschiedenen kantonalen Volksabstimmung ist von Amtes wegen eine Nachzählung durchgeführt worden. Gemäss Nachzählung wurde die Stichfrage mit einem Unterschied von 137 Stimmen zugunsten der Volksinitiative "Ja zu sauberem Strom ohne Kohlekraft" beantwortet.
Am Abstimmungstag vom Sonntag, 22. September 2013 wurden sowohl die kantonale Volksinitiative "Ja zu sauberem Strom ohne Kohlekraft" als auch der Gegenvorschlag des Grossen Rates, "Keine neuen Investitionen in Kohlekraftwerke, sofern der CO2-Ausstoss nicht wesentlich reduziert werden kann", deutlich angenommen. Die Stichfrage – "Falls die kantonale Volksinitiative und der Gegenvorschlag angenommen werden: Soll die Volksinitiative oder der Gegenvorschlag in Kraft treten?" – wurde laut dem provisorischen Ergebnis vom Abstimmungssonntag zugunsten der Volksinitiative entschieden.
Am 24. September 2013 ordnete die Regierung zur Stichfrage eine Nachzählung an. Dies gestützt auf das Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden, wonach von Amtes wegen eine Nachzählung zu erfolgen hat, wenn beim ermittelten vorläufigen Gesamtergebnis einer Abstimmung die Differenz zwischen den Ja- und Nein-Stimmen weniger als 0,3 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmzettel beträgt. Das war vorliegend der Fall, nachdem das vorläufige kantonale Gesamtergebnis bei der Stichfrage eine Differenz zwischen Initiative (24 650 Stimmen) und Gegenvorschlag (24 526 Stimmen) von lediglich 124 Stimmen auswies.
Nachträgliche Korrekturen von Gemeinderesultaten führten zu einer Stimmdifferenz bei der Stichfrage von 125 Stimmen zugunsten der Initiative. Dieses Resultat wurde im Kantonsamtsblatt vom 26. September 2013 veröffentlicht.
Nach dem Vorliegen des Stimmmaterials aus allen 158 Bündner Gemeinden hat die Standeskanzlei Graubünden die Nachzählung im Auftrag der Regierung am 30. September 2013 in den Räumlichkeiten des Regierungsgebäudes in Chur durchgeführt. Vertreter des Initiativkomitees wohnten dem ganzen Verfahren bei. Die Nachzählung erfolgte in einem klar strukturierten und mit Kontrollen ausgestatteten Verfahren, das Gewähr für eine korrekte Durchführung bot.
Die durchgeführte Nachprüfung ergab bei 64 von 158 Gemeinden gegenüber dem am 26. September 2013 publizierten Ergebnis relevante Veränderungen. Die festgestellten Änderungen gehen hauptsächlich auf folgende Gründe zurück:
- Interpretationsfehler bei der Zurechnung einer Stimme
- Fehler bei der Eingabe der Stimmen im Abstimmungssystem (Vertauschung)
- Vote-électronique-Stimmen der Auslandschweizer versehentlich nicht berücksichtigt
- Fehler bei der Bewertung der Gültigkeit eines Stimmzettels
- ungültige briefliche Stimmabgaben nicht berücksichtigt
Gegenüber dem am 26. September 2013 publizierten Ergebnis ergibt sich aufgrund der Nachzählung bei der Stichfrage folgendes neues kantonales Gesamtergebnis:
Stimmen zugunsten der Volksinitiative: 24 659
Stimmen zugunsten des Gegenvorschlags: 24 522
Stimmdifferenz: 137
Die Regierung hat vom Ergebnis der Nachzählung Kenntnis genommen. Das Resultat der Nachzählung vom 30. September 2013 wird als amtliches Ergebnis im Kantonsamtsblatt vom 3. Oktober 2013 publiziert. Gleichentags wird das detaillierte Resultat der Nachzählung im Internet unter
www.gr.ch aufgeschaltet.
Auskunftsperson:
Walter Frizzoni, Kanzleidirektor-Stellvertreter, Tel. 081 257 22 22
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden