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Der Kanton bereitet den Einsatz zweier zentraler amtlicher Register vor. Bereits 2015 soll das neue kantonale Personenregister in Betrieb genommen werden. Ein kantonales Objektregister ist zudem im Aufbau. Um diese elektronischen Register im Einklang mit dem Datenschutz nutzen zu können, ist eine Gesetzesänderung notwendig.

Der Grosse Rat hat im Jahr 2010 entschieden, dass der Kanton eine Datenplattform mit einem zentralen Personenregister sowie einem zentralen Objektregister (mit Daten zu Gebäuden und Wohnungen) betreiben kann. Während das Projekt für ein kantonales Personenregister weit fortgeschritten ist, steht das Projekt eines zentralen Objektregisters noch am Anfang: Erst müssen hierzu verschiedene Datensammlungen der Gemeinden, des Kantons und des Bundes koordiniert werden. Um in Zukunft aber beide Register nutzen zu können, sind die datenschutzrechtlichen Grundlagen zu schaffen. Hierzu schlägt die Regierung dem Grossen Rat eine Teilrevision des Gesetzes über die Einwohnerregister vor, welche am 1. Januar 2015 in Kraft treten soll.

Das kantonale, zentrale Personenregister enthält zum Start ab 2015 die Daten der Einwohnerregister der Gemeinden. Mit der Gesetzesrevision wird der Zugriff auf die Daten geregelt. Es wird sichergestellt, dass die zugriffsberechtigten Stellen (kantonale Dienststellen, bestimmte öffentlich-rechtliche Anstalten sowie Gemeinden) nur diejenigen Merkmale der Personendaten abrufen dürfen, welche sie für die Erfüllung ihrer öffentlichen, gesetzlich verankerten Aufgaben benötigen. Dazu erteilt die Regierung die Berechtigungen. Die Zugriffe aller Benutzer auf das Personenregister werden protokolliert.

Mit dem zentralen Personenregister kann der Informationsfluss zwischen kantonaler Verwaltung und den Gemeinden erheblich vereinfacht sowie die Verwaltung bürgerfreundlicher gestaltet werden. Von einem zentralen Personenregister profitieren auch die Steuerverwaltung, das Amt für Migration und Zivilrecht sowie das Strassenverkehrsamt. Diese drei kantonalen Dienststellen wurden in einer Pilotphase in das Projekt einbezogen. Doch auch die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Kanton sind auf eine zentrale Datensammlung angewiesen. Im Weiteren stellt ein zentrales Personenregister eine Basisinfrastruktur für neue E-Government-Prozesse dar (zum Beispiel Vote électronique).

Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Augustsession 2014 beraten. 
 

Auskunftsperson:
Regierungsrat Hansjörg Trachsel, Vorsteher Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Tel. 081 257 23 01, E-Mail Hansjoerg.Trachsel@dvs.gr.ch  
 

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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