Die Regierung nimmt Stellung zur Teilrevision des eidgenössischen Jagdgesetzes, zudem verschiebt sie die Volksabstimmung über die Jagdinitiative und erteilt grünes Licht für ein neues Hotel in Savognin.
HTW Chur soll eigenständige Fachhochschule werden
Der Kanton Graubünden stellt den Antrag, dass der Bund die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW Chur) beitragsrechtlich anerkennt. Dies geschieht im Einvernehmen mit der Trägerschaft der Fachhochschule Ostschweiz und mit dem Vorbehalt, dass die HTW Chur durch die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (aaq) akkreditiert wird.
Die HTW Chur gehört zurzeit der Fachhochschule Ostschweiz (FHO) an. Es ist jedoch vorgesehen, die HTW Chur zukünftig als eigenständige Fachhochschule im alleinigen Verantwortungsbereich des Kantons Graubünden zu führen. Die Regierungen der Kantone St.Gallen und Graubünden unterstützen den Umstrukturierungsprozess. Der Hochschulrat der FHO hat zugestimmt, dass sich die HTW Chur akkreditieren lässt und
der Kanton Graubünden das Gesuch um eine beitragsrechtliche Anerkennung beim Bundesrat einreichen kann.
Für den Kanton Graubünden ist eine selbstständige Hochschule von strategischer Bedeutung. Ausbildung, Forschung und Dienstleistungen der HTW Chur sind ein wichtiges Standbein für die wirtschaftliche Weiterentwicklung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes Graubünden. Die HTW Chur leistet mit ihrem attraktiven Ausbildungsangebot, den verschiedenen Forschungsprojekten und praxisorientierten Dienstleistungen einen wichtigen Beitrag im Bereich des Wissens- und Technologietransfers und trägt so zu einer Stärkung der Bündner Volkswirtschaft bei. In den vergangenen Jahren hat sich mehrfach gezeigt, dass die Einbindung der HTW Chur in die FHO eine dynamische Weiterentwicklung der HTW Chur verzögert und somit auch Bestrebungen, die Bündner Volkswirtschaft zu stärken, verhindert. Die Schule und der Kanton sind auf kurze effiziente Entscheidungswege angewiesen, welche der speziellen geografischen und sprachlichen Situation Graubündens Rechnung tragen. Zudem will die kantonale Politik die Weiterentwicklung der HTW Chur durch den Bau eines Hochschulzentrums fördern und den Hochschulstandort Graubünden stärken, um im nationalen Wettbewerb bestehen zu können.
Stellungnahme zum eidgenössischen Jagdgesetz
Die Regierung nimmt Stellung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz). Mit dieser Teilrevision wird eine Motion von Ständerat Engler umgesetzt. Demzufolge sollen Wolfsbestände künftig unter klar definierten Voraussetzungen reguliert werden können. Dies wird von der Regierung ausdrücklich befürwortet. Die Teilrevision des eidgenössischen Jagdgesetzes ist aber für den Kanton Graubünden mit seinem hohen Wildbestand auch in allgemeiner Hinsicht von massgebender Bedeutung.
Die Bündner Regierung anerkennt, dass die Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes grundsätzlich in die richtige Richtung geht. Nicht gelöst werden jedoch die Probleme im Bereich des Vollzugs des Jagdgesetzes. Problematisch für den Kanton Graubünden ist zudem die geplante gegenseitige Anerkennung kantonaler Jagdprüfungen. Die Regierung fordert eine klare Trennung zwischen Jagdprüfung und Jagdberechtigung. Die Patentkantone müssen daher die Möglichkeit haben, das Jagdrecht für Jägerinnen und Jäger ohne kantonale Jagdprüfung einzuschränken beziehungsweise zu begrenzen.
Im Weiteren ist die Bündner Regierung nicht einverstanden, dass Wolfsbestände nur in der Zeit vom 3. Januar bis 31. März reguliert werden dürfen. Sie beantragt dem Bund, einen Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März vorzusehen. Bisherige Erfahrungen aus Graubünden zeigen nämlich, dass sich Rudel im Verband vor allem in den Monaten Dezember und Januar bewegen. Später findet häufig eine Aufsplitterung in Teilrudelverbände statt. Deshalb eignet sich der Monat Dezember besonders gut für die Regulation der Wolfsrudel.
Stellungnahme der Bündner Regierung
Volksabstimmung über die Jagdinitiative wird verschoben
Die Regierung setzt den Abstimmungstermin vom 21. Mai 2017 über die Volksinitiative "Für eine naturverträgliche und ethische Jagd" aus. Der Grosse Rat hat am 17. Oktober 2016 die kantonale Volksinitiative teilweise für ungültig erklärt. Dagegen haben jedoch drei Mitglieder des Initiativkomitees sowie eine weitere Person Beschwerde beim Verwaltungsgericht Graubünden erhoben. Da bis zum 21. Mai 2017 wahrscheinlich noch kein rechtskräftiges Urteil vorliegen dürfte, wird dieser Abstimmungstermin hinfällig. Derzeit ist nicht abschätzbar, wann das Verfahren abgeschlossen sein wird. Dies hängt unter anderem davon ab, ob das Urteil des Verwaltungsgerichts an das Bundesgericht weitergezogen wird. Ein neuer Abstimmungstermin kann deshalb von der Regierung erst nach definitivem Abschluss des Gerichtsverfahrens angesetzt werden.
Finanzielle Unterstützung für die Landquarter Arche Nova
Die Regierung genehmigt das von den Psychiatrischen Diensten Graubünden (PDGR) eingereichte Subventionsgesuch für die Erweiterung und den Umbau der Arche Nova in Landquart. Der Kanton sichert einen Beitrag von maximal 1,52 Millionen Franken zu.
Die PDGR beabsichtigen mit der Erweiterung und dem Umbau des Heimzentrums in Landquart eine Zentralisierung ihrer Wohnplätze. Um den Anfragen für Plätze aus dem Raum Fünf Dörfer, Maienfeld und Vorderprättigau gerecht zu werden, wollen die PDGR die Arche Nova in Landquart um zwei geschützte Wohnplätze und vier geschützte Tagesstrukturplätze erweitern. Die vergrösserte Nutzfläche in Landquart ermöglicht es, die Wohngruppe Schiers nach dem Umbau aufzulösen und in das Zentrumgebäude Arche Nova in Landquart zu integrieren. Aktuell hat die Arche Nova vier Standorte in Landquart, Untervaz, Igis und Schiers.
Grünes Licht für neues Hotel in Savognin
Die Regierung ist mit der Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Surses vom 30. November 2015 einverstanden. Dadurch werden die nutzungsplanerischen Voraussetzungen für den Bau eines Hotels im Gebiet "Grava" in Savognin geschaffen. Zu diesem Zweck werden zwei Parzellen von der Parkierungszone in eine Hotelzone überführt. Nicht genehmigt werden allerdings die Bereiche der neuen Hotelzone, welche sich mit der Gefahrenzone 1 beim Dorfbach "Schletg" überschneiden.