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Die Präsidentenkonferenz des Grossen Rats des Kantons Graubünden hat an ihrer Sitzung vom 20. April 2020 beschlossen, auf die Durchführung einer Sondersession im Mai 2020 zu verzichten.

Aufgrund der aktuellen Situation im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat die Präsidentenkonferenz des Grossen Rats zur Frage der Abhaltung einer Sondersession zum Thema Coronavirus folgende Beschlüsse gefasst:

  • Auf die Durchführung einer Sondersession des Grossen Rats im Monat Mai 2020 zum Spezialthema Coronavirus wird verzichtet.
  • In der um zwei Tage verlängerten Junisession 2020 (Montag, 15.06. – Freitag, 19.06) werden ein oder zwei Tage speziell für die Behandlung des Themas Coronavirus reserviert sein.
  • Die Junisession 2020 des Grossen Rats findet, um die Abstands- und Hygienevorschriften des Bundes zu respektieren, in der Stadthalle Chur statt. Sollten die Vorgaben des Bundes aufgehoben oder gelockert werden, wird die Session wie üblich im Grossratsgebäude durchgeführt.

Den Beschlüssen ging eine intensive Diskussion voraus. Eine Minderheit von SVP und SP hat sich für eine Sondersession ausgesprochen. Sie haben argumentiert, dass es insbesondere auch in Krisenzeiten zentral sei, dass alle Staatsgewalten ihre Funktion wahrnehmen. Der parlamentarische, demokratische Austausch garantiere, dass alle Stimmen gehört und unterschiedliche Vorschläge diskutiert werden könnten. Die Coronakrise sei eine der grössten Herausforderung der jüngeren Geschichte des Kantons Graubünden. Da dürfe keine Zeit verloren gehen, bis auch die Legislative sich substanziell mit dem Thema befasst. Diese Einschätzungen der Ausgangslage teilten grundsätzlich auch die Gegner einer Sondersession. Die Hauptargumente gegen eine Sondersession im Mai waren jedoch zeitlicher Natur: Die Zeit für eine angemessene Vorbereitung und Aufarbeitung des vielschichtigen Themas Coronavirus wurde als nicht ausreichend beurteilt. Zwischen der Sondersession und der nächsten ordentlichen Session im Juni würden überdies lediglich drei Wochen liegen. Um dennoch einen gebührenden Einbezug des Grossen Rats zu gewährleisten, wurde eine weitere Sitzung der Präsidentenkonferenz mit der Regierung vereinbart. Zudem werden die mit der Vorberatung betrauten Kommissionen eng mit den Departementen zusammenarbeiten und sind aufgefordert, baldmöglichst wieder zu tagen. Nicht zuletzt haben auch die mit einer Sondersession verbundenen zusätzlichen Kosten beim Entscheid eine Rolle gespielt.

Auskunftsperson:
Standespräsident Alessandro Della Vedova, Tel. +41 78 735 05 86

Gremium: Standeskanzlei
Quelle: dt Standeskanzlei

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