Weil in den letzten Wochen vermehrt auch Schülerinnen und Schüler von den Virusmutationen betroffen waren, führt die Regierung eine Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler auf der 5. und 6. Primarklasse ein. Diese wird am Donnerstag, den 11. Februar 2021 in Kraft gesetzt und gilt bis auf Weiteres.
Das oberste Ziel im Bildungsbereich ist es, den Erziehungs- und Bildungsauftrag für alle Schülerinnen und Schüler im Kanton Graubünden sicherzustellen. Dies gelingt am besten, wenn der Schulbetrieb im Präsenzunterricht erfolgen kann. Um diese Zielsetzung zu ermöglichen, weitet die Regierung die Maskenpflicht auf die 5. und 6. Primarklasse aus. Diese Massnahme wird zum Schutz der Schülerinnen und Schüler, Familien, Lehrpersonen und deren Umfeld erlassen, weil in den letzten Wochen vermehrt auch Schülerinnen und Schüler von den Virusmutationen betroffen waren.
Damit die Schulen weiterhin am Präsenzunterricht festhalten können, erlässt die Regierung zur bestehenden Maskenpflicht und in Kombination zu den geplanten Schultestungen folgende zusätzliche Schutzmassnahmen:
An den öffentlichen und privaten Volksschulen inklusive den Institutionen der Sonderschulung im Kanton Graubünden gilt ab Donnerstag, 11. Februar 2021, für alle Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Primarklasse eine generelle Maskenpflicht auf dem Schulareal (inklusive Wohnbereiche von Institutionen der Sonderschulung). Institutionen der Sonderschulung können über die Institutionsärzte/-ärztinnen begründete Ausnahmen von der Maskenpflicht in Rücksprache mit der Kantonsärztin beziehungsweise dem Kantonsarzt festlegen.
Die neue Regelung erfolgt in Ergänzung zum Regierungsbeschluss vom 21. Dezember 2020 und gilt bis auf Weiteres.
Auskunft:
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Gremium: Regierung
Quelle: dt Regierung