Die Regierung hat die Botschaft zur Justizreform 3 verabschiedet. Darin schlägt sie vor, das Kantons- und das Verwaltungsgericht zum Obergericht des Kantons Graubünden zusammenzulegen, die Justizaufsicht zu optimieren und die beschäftigungsrechtliche Stellung der Mitglieder der richterlichen Behörden klarer zu regeln. Diese Revision beinhaltet auch eine Teilrevision der Verfassung des Kantons Graubünden, über welche die Bündner Stimmbevölkerung voraussichtlich am 27. November 2022 abstimmen wird.
Der Grosse Rat hat in der Junisession 2019 entschieden, das Kantonsgericht und das Verwaltungsgericht zu vereinen und zum Obergericht des Kantons Graubünden zusammenzuführen. Das Obergericht wird deutlich grösser sein als das Kantons- respektive das Verwaltungsgericht. Deshalb müssen für das Obergericht sowohl im Bereich der Rechtsprechung als auch der Gerichtsverwaltung neue Strukturen geschaffen werden. Diese Gelegenheit soll genutzt werden, um ein Generalsekretariat aufzubauen. Das Generalsekretariat soll zukünftig nach den Instruktionen der Leitungsorgane des Obergerichts die Verwaltungsaufgaben erfüllen. Dadurch sollen sich die Richterschaft sowie das Aktuariat vermehrt auf die Rechtsprechung konzentrieren können.
Zeitgemässe Strukturen für die Bündner Justiz
Im Weiteren sollen die Justizaufsicht optimiert und für die Mitglieder der richterlichen Behörden zeitgemässe Strukturen geschaffen werden, um für die Bevölkerung eine fachlich und personell optimale sowie effiziente Rechtsprechung zu sichern. Schliesslich sollen mit der Justizreform 3 die weiteren Grundsatzbeschlüsse umgesetzt werden, die der Grosse Rat in der Junisession 2019 für die Organisation der oberen kantonalen Gerichte gefasst hat.
Nächste Schritte
Die Justizreform 3 wird dem Grossen Rat in der Junisession 2022 zum Beschluss vorgelegt, zeitgleich mit der Baubotschaft betreffend «Räumliche Zusammenführung der beiden oberen kantonalen Gerichte in einem neuen Obergericht – Umbau und Erweiterung Staatsgebäude, Grabenstrasse 30 in Chur». Zu diesem Bauvorhaben sowie der Teilrevision der Kantonsverfassung, die den Inhalt der Justizreform 3 bildet, wird sich die Bündner Stimmbevölkerung am 27. November 2022 äussern können, sofern der Grosse Rat den betreffenden Vorlagen zustimmt.
Beilage:
Botschaft
Auskunftsperson:
Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 01, E‑Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch (erreichbar von 13.00 bis 14.00 Uhr)
zuständig: Regierung