Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen

Die Vorberatungskommission beantragt dem Grossen Rat einstimmig, das aus dem Kantons- und dem Verwaltungsgericht zu bildende Obergericht im Staatsgebäude in Chur unterzubringen. Zu diesem Zweck ist die Liegenschaft umzubauen und zu erweitern.

In Anwesenheit von Regierungsrat Mario Cavigelli, Vorsteher des Departements für Infrastruktur, Energie und Mobilität, erörterte und verabschiedete die Kommission unter dem Vorsitz von Thomas Bigliel die Botschaft der Regierung betreffend «Räumliche Zusammenführung der beiden oberen kantonalen Gerichte in einem neuen Obergericht - Umbau und Erweiterung Staatsgebäude, Chur» zuhanden des Grossen Rats. Die Kommission ist der Ansicht, dass dieses für den Kanton historisch wichtige Gebäude an dieser zentralen Lage mit dem neuen Obergericht eine angemessene und würdige Nutzung erfährt.

Gelungenes Gesamtprojekt
Aufgrund des beträchtlichen Projektumfangs, der heiklen historischen Bausubstanz und des relativ engen Terminplans wurde ein Planerwahlverfahren durchgeführt. Die Kommission beurteilt das daraus resultierende Projekt architektonisch als gelungen und konnte sich vergewissern, dass es die aktuellen und voraussehbaren Bedürfnisse einer gerichtlichen Nutzung berücksichtigt. Die Auswirkungen des Projekts auf die kantonale Immobilienstrategie und namentlich das weitere Vorgehen in Bezug auf das aktuell im Gebäude untergebrachte Tiefbauamt wurden hinterfragt, geprüft und geschlossen gutgeheissen.

Hälfte der Kosten sind «Ohnehin-Kosten»
Die Gesamtkosten für die baulichen Massnahmen von insgesamt rund 29,2 Millionen Franken gaben in der Kommission Anlass zur Diskussion. Davon fallen etwa 16 Millionen Franken auf die Ertüchtigung und Restaurierung der bestehenden, historischen Bausubstanz. Um den sorgfältigen Umgang mit diesem ursprünglich als Sitz des Grossen Rats, der Graubündner Kantonalbank und des Kantonsgerichts gebauten Gebäudes zu garantieren, ist der Aufwand auch in dieser Höhe angemessen. Es wurde zudem nachvollziehbar dargelegt, dass diese Instandsetzung ohnehin, das heisst unabhängig von der Nutzungsform, in absehbarer Zeit notwendig ist.

Enge Verknüpfung mit Justizreform 3
Der Um- und Erweiterungsbau des Staatsgebäudes ist nur dann sinnvoll und notwendig, wenn die Justizreform 3 von Parlament und Volk auch angenommen und ein neues Obergericht geschaffen wird. Ein entsprechender Vorbehalt in der Botschaft stellt dies sicher. Umgekehrt betrachtet ist es aus Sicht der Kommission aber von grösster Wichtigkeit, dass Parlament und Volk dem Umbau des Staatsgebäudes zustimmen, damit dieses dem Obergericht im Zeitpunkt der Zusammenführung auch tatsächlich zur Verfügung steht.

Der Grosse Rat wird die Vorlage zum Umbau des Staatsgebäudes für das neue Obergericht in der Junisession 2022 behandeln.

Auskunftsperson:

Kommissionspräsident Thomas Bigliel, Tel. +41 78 677 97 37


zuständig: Grosser Rat / Vorberatungskommission ad hoc

Neuer Artikel