Die Regierung hat die Botschaft zur Teilrevision des Kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes (KNHG) verabschiedet. Darin schlägt sie vor, eine Einsprachemöglichkeit für betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer gegen die Aufnahme ihrer Objekte in das kantonale Bauinventar zu schaffen.
Der Grosse Rat hat in der Junisession 2019 entschieden, dass den durch die Inventarisierung ihrer Liegenschaft betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern eine Einsprachemöglichkeit zu gewähren ist. Dieses Anliegen wurde in der vorliegenden Teilrevision des Kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes aufgenommen. Das KNHG regelt im Rahmen der Erhaltung und Pflege des kulturgeschichtlichen Erbes auch das kantonale Bauinventar. Im Bereich Heimatschutz ist die Denkmalpflege Graubünden mit dem Inventar betraut.
Künftig sollen betroffene Grundeigentumsparteien während der öffentlichen Auflage Einsprache erheben können. Diese muss schriftlich und begründet an das Amt für Kultur erfolgen. Die übrigen Abläufe in Bezug auf das kantonale Bauinventar werden nicht verändert. Die Teilrevision des Kantonalen Natur- und Heimatschutzgesetzes wird dem Grossen Rat in der Augustsession 2022 zum Beschluss vorgelegt.
Beilage:
Botschaft
Auskunftsperson:
Regierungsrat Dr. Jon Domenic Parolini, Vorsteher Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement, Tel. +41 81 257 27 01 (erreichbar von 10.00 bis 11.00 Uhr), E‑Mail Jondomenic.Parolini@ekud.gr.ch
zuständig: Regierung