Die Regierung gibt den Entwurf für eine Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung frei. Die Teilrevision setzt die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 19. Juni 2020 auf kantonaler Ebene um.
Mit dieser Teilrevision werden die Änderungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 19. Juni 2020 umgesetzt.
Mit der vorliegenden Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung sollen dem Gesundheitsamt die entsprechenden Aufgaben übertragen werden. Konkret soll es fortan für die Zulassung der Leistungserbringenden zur ambulanten Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sowie für die Aufsicht der zugelassenen Leistungserbringenden zuständig sein. Des Weiteren soll künftig die Regierung für die Beschränkung der Anzahl der im ambulanten Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte zuständig sein. Die Grundsätze für die Festlegung von Höchstzahlen für die im ambulanten Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte werden ebenfalls im Gesetz geregelt.
Vernehmlassungsunterlagen jetzt abrufbar
Die Vernehmlassung dauert vom 15. August 2022 bis zum 13. November 2022. Die Unterlagen dazu sind auf der Webseite des Kantons Graubünden abrufbar. Ausserdem können sie beim Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit telefonisch (Tel. +41 81 257 25 16) bestellt werden.
Auskunftsperson:
Regierungsrat Peter Peyer, Vorsteher Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit, Tel. +41 81 257 25 01, E‑Mail Peter.Peyer@djsg.gr.ch (erreichbar von 13.30 bis 14.30 Uhr)
zuständig: Regierung