Antwort zur Frage Nr. 1:
Von den 4437 Angestellten der Verwaltung des Kantons Graubünden und der selbständigen kantonalen Anstalten (ohne die Graubündner Kantonalbank, die nicht dem kantonalen Personalgesetz unterstellt ist) erhalten 212 Personen (4,78 %) bei einem Vollzeitpensum einen Lohn von weniger als 4000 Franken pro Monat, was einem Stundenlohn von Fr. 24.57 (inkl. 8.33 % Ferienabgeltung) entspricht.
Es handelt sich um Personen aus den Funktionskategorien Haus-, Küchenangestellte (Hotellerie), Reinigungsmitarbeitende, Hauswarte, Aufsichtspersonen, landwirtschaftliche Angestellte sowie Hilfspflege und Hilfsbetreuung. In Art. 15 der seit 1. Januar 2007 geltenden Personalverordnung ist ein Mindestlohn bei vollzeitlicher Anstellung von 3000 Franken pro Monat verankert. Dieser Lohn wird in keinem Fall unterschritten.
Antwort zur Frage Nr. 2:
Nein. Das Verhältnis in der Gehaltsskala von der Gehaltsklasse 1 Minimum zur Gehaltsklasse 28 Maximum beträgt 1 zu 6,1.
Antwort zur Frage Nr. 3:
Antwort zur Frage Nr. 4:
Im Jahre 2010 genehmigte die Regierung einen totalrevidierten Einreihungsplan. Seit Inkraftsetzung wurden bis heute ca. 900 Funktionen nach aktuellem wissenschaftlichen Stand bewertet. Dies schliesst eine attestierte Diskriminierungsfreiheit ein, womit die Gleichstellung von Frauen und Männern gewährleistet ist.
Disparitäten in dem Sinne, dass in der gleichen Funktionsklasse unterschiedlich viele Männer oder Frauen vorkommen, sind nicht vom Bewertungssystem oder von beschränkten Zugangsmöglichkeiten zu den Funktionen abhängig, sondern von der Verfügbarkeit von Mitarbeitenden für eine Aufgabe und entsprechenden Bewerbungen. Ein Ansatz, um solchen Disparitäten entgegenzuwirken, ist die Schaffung von Anreizen, welche Frauen den Zugang zu traditionell ‚männerbesetzten‘ Berufsgruppen erleichtern. Dies hat auch mit Wertmassstäben der Gesellschaft zu tun. In diesem Bereich hat ein Umdenkprozess begonnen, der weiterer Aufmerksamkeit bedarf.
Die kantonale Verwaltung als Arbeitgeberin kann Voraussetzungen schaffen, die es den Geschlechtern erleichtert, Familie und Arbeit besser zu vereinbaren. Damit entstehen gleiche Freiräume für die Entwicklung persönlicher Berufspräferenzen. Allerdings werden aus betriebsökonomischen Gründen Teilzeitstellen mit zunehmender hierarchischer Höhe in der Organisation tendenziell seltener. Die meisten Führungspositionen lassen sich nur mit grossen Nachteilen aufteilen.
Im Bereich der familienfreundlichen Arbeitszeitgestaltung hat die Regierung folgende Massnahmen eingeleitet:
- Im Jahre 2010 hat eine Arbeitsgruppe das ‚Projekt Vereinbarkeit von Familie und Beruf‘ bearbeitet und der Regierung ihren Bericht zur Kenntnis gebracht. Das Personalamt wurde beauftragt, die Erkenntnisse bei der nächsten Revision des Personalgesetzes in die Diskussion aufzunehmen.
- In diesem Jahr wurde eine Totalrevision der Arbeitszeitverordnung beschlossen. Diese sieht zahlreiche Arbeitszeitformen vor. Mit den relativ kurzen Blockzeiten ist die Zeitsouveränität der Mitarbeitenden in hohem Masse gewährt.
- Die Regierung erteilte dieses Jahr dem Personalamt den Auftrag, eine Personalstrategie 2013-2022 zu erarbeiten und diesen Themenkreis ebenfalls in die Bearbeitung einzubeziehen.
15. April 2011