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Session: 19.04.2011
Der Grosse Rat hat am 26. August 2010 einer Teilrevision des Krankenpflegegesetzes (BR 506.000) zugestimmt. Am 22. Dezember 2010 hat das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit Graubünden die anerkannten Kosten sowie die maximale Kostenbeteiligung der Bewohner gemäss Art. 21b Abs. 1 festgelegt.

Nach der Einreihung der Bewohnerinnen und Bewohner der Pflegeheime in die neuen Pflegebedarfsstufen Ende des Jahres 2010 haben die Pflegeheime Ende Januar 2011 erstmals die Kosten nach dem geänderten Einreihungs- und Finanzierungssystem fakturiert.

Die festgestellten Kostensteigerungen sind enorm. Einzelne Beispiele zeigen, dass die den Pflegeheimen zufallenden Erträge im Januar 2011 um bis zu 44 % höher ausfallen als im Dezember 2010. Als Ursache können unter anderen folgende Bereiche eruiert werden:
- Höhere anerkannte Pflegekosten gemäss Departementsverfügung vom 22. Dezember 2010 und somit höhere Restkosten für Kanton und Gemeinden gegenüber der Botschaft zur Teilrevision der Pflegefinanzierung;
- Einreihung der Bewohnerinnen und Bewohner in eine höhere Pflegebedarfsstufe nach neuem Einreihungssystem;
- Unschärfe zwischen Leistungen, welche über die Betreuung resp. die Pflege abzugelten sind.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Wie hoch sind die Mehrkosten für Kanton und Gemeinden für das Jahr 2011 aufgrund der Erkenntnisse des ersten Quartals?

2. Mit welchen Mitteln unterstützt der Kanton die Gemeinden zur Überprüfung der Einreihung der Bewohnerinnen und Bewohner in die neuen Pflegebedarfsstufen?

3. Welche Massnahmen ergreift der Kanton zur sauberen Trennung des Betreuungs- und Pflegeaufwands?

Chur, 19. April 2011

Casanova-Maron, Kleis-Kümin, Kollegger (Chur), Albertin, Augustin, Baselgia-Brunner, Blumenthal, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Caduff, Candinas, Casty, Casutt, Cavegn, Clalüna, Clavadetscher, Darms-Landolt, Dermont, Dosch, Engler, Fallet, Florin-Caluori, Frigg-Walt, Furrer-Cabalzar, Giacomelli, Grass, Gunzinger, Hartmann (Champfèr), Hartmann (Chur), Heiz, Hitz-Rusch, Holzinger-Loretz, Jenny (Arosa), Joos, Kasper, Koch (Igis), Kollegger (Malix), Komminoth-Elmer, Krättli-Lori, Kunz (Fläsch), Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Marti, Michael (Castasegna), Michel (Davos Monstein), Müller (Davos Platz), Nick, Niggli (Samedan), Papa, Parpan, Pedrini (Roveredo), Peyer, Pfäffli, Rathgeb, Rosa, Sax, Steck-Rauch, Stiffler (Chur), Tenchio, Tomaschett-Berther (Trun), Trepp, Troncana-Sauer, Tscholl, Valär, Vetsch (Pragg-Jenaz), Waidacher, Wieland, Zweifel-Disch, Haltiner, Jenny-Marugg (Klosters Dorf), Michel (Igis), Müller (Susch), Pedrini (Soazza)

Antwort der Regierung

Das Gesundheitsamt hat auf Basis der von den beitragsberechtigten Pflegeheimen eingereichten Quartalsmeldungen (Abrechnungsperiode 1. Januar bis 31. März 2011) die Einstufung des Pflegebedarfs und die damit einhergehenden Pflegekosten je Institution und Planungsregion analysiert.

Die Pflegeheime haben für die Einstufung des Pflegebedarfs 2011 erstmals das neue Einstufungssystem (BESA LK 2010) angewendet. Der in Anwendung des neuen Einstufungssystems im ersten Quartal 2011 ermittelte durchschnittliche Pflegebedarf im Kanton Graubünden beträgt 109.4 Minuten pro Person und Pflegetag, während im Jahr 2009 durchschnittlich 99.4 Minuten ausgewiesen wurden. Dieser signifikante Anstieg des durchschnittlichen Pflegebedarfs der Pflegeheime im Kanton überrascht, zeigten doch die von CURAVIVA (Verband Heime und Institutionen Schweiz) bei der Entwicklung des neuen Einstufungssystems durchgeführten Praxistests praktisch keine Abweichungen bei der Einstufung des Pflegebedarfs gegenüber dem alten Einstufungssystem (BESA LK 2005).

Bei Betrachtung der einzelnen Planungsregionen im Kanton Graubünden fällt auf, dass die durchschnittlichen Pflegebedarfseinstufungen im ersten Quartal 2011 weit auseinander liegen. Die Planungsregion Prättigau weist mit 66.1 Minuten den tiefsten Wert, die Planungsregion Val Müstair mit 151.3 Minuten den höchsten Wert auf.

Die gestellten Fragen beantwortet die Regierung wie folgt:

1. Gegenüber der im Vorfeld der Behandlung der Botschaft zur Teilrevision des Krankenpflegegesetzes im Grossen Rat aktualisierten Hochrechnung vom 24. August 2010 der finanziellen Auswirkungen auf die Kostenträger, bei der von einem gleich bleibenden durchschnittlichen Pflegebedarf ausgegangen wurde, resultieren für das Jahr 2011 aufgrund der für das erste Quartal von den Pflegeheimen vorgenommenen Pflegebedarfseinstufungen Mehrkosten für den Kanton und die Gemeinden von insgesamt 3.4 Mio. Franken. Davon entfallen rund 0.9 Mio. Franken auf den Kanton und 2.5 Mio. Franken auf die Gemeinden. Falls die durchschnittliche Pflegebedarfseinstufung in den kommenden Quartalen auf das Niveau von 2009 reduziert wird, verringern sich die Mehrkosten für den Kanton und die Gemeinden auf rund 1.5 Mio. Franken. Diese Mehrkosten begründen sich mit in den gegenüber 2010 höheren anerkannten Pflegekosten (2011 95 Rp./Min; 2010 91 Rp./Min.).

2. Die Umsetzungsanalyse und die Kenndaten des Gesundheitsamtes ermöglichen den Gemeinden der Planungsregionen sowie den Trägerschaften der Pflegeheime einen Vergleich der Pflegebedarfseinstufungen gegenüber anderen Pflegeheimen wie auch gegenüber den Vorjahren. Insbesondere in den Planungsregionen und den Pflegeheimen mit einer überdurchschnittlichen Pflegebedarfseinstufung erachtet die Regierung die Überprüfung der Pflegebedarfseinstufungen durch von den Gemeinden beauftragte Fachpersonen als zweckmässig.

Das Gesundheitsamt wird seinerseits im Rahmen der Aufsichtstätigkeit im laufenden Jahr den Soll-Personalbestand der Pflegeheime aufgrund der von ihnen vorgenommenen Pflegebedarfseinstufungen auf dessen Kongruenz mit dem Ist-Personalbestand überprüfen. Verfügt ein Heim über einen für die Erbringung der Pflegeleistungen gemäss den von ihm vorgenommenen Pflegebedarfseinstufungen ungenügenden Personalbestand, wird ein Aufnahmestopp verfügt.

3. Das Gesundheitsamt und der Bündner Spital- und Heimverband werden in Zusammenarbeit mit dem Verein Heim Benchmarking Schweiz (HeBeS) ab August 2011 ein Projekt starten, welches die notwendigen Daten liefern soll, um die fachliche und finanzielle Abgrenzung zwischen Pflege- und Betreuungsleistungen zu definieren.

23. Juni 2011