Mit der Umsetzung des Energiegesetzes des Kantons Graubünden wird bezweckt, dass:
- eine effiziente und nachhaltige Energienutzung;
- eine wirtschaftliche und umweltschonende Energieversorgung;
- die Substitution von fossilen Energieträgern sowie
- eine verstärkte Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien gewährleistet wird.
Es ist unbestritten, dass Windenergie grundsätzlich zu fördern, weiterzuentwickeln und als nachhaltige Energie Zukunft hat. Es ist richtig, dass öffentliche Unterstützung bei sinnvollen Projekten gewährt wird, damit ein Umstieg auf alternative Energie gefördert und erleichtert wird.
Mit fundierten Daten, sollen potenzielle Standorte ausgeschieden werden. Die Realisierung von Windenergie darf aber auf keinen Fall mit Wildwuchs von Windkraftanlagen geschehen.
Vor diesem Hintergrund gelangen wir mit folgenden Fragen an die Regierung:
1. Teilt die Regierung die Meinung, dass mit regionalen Energiekonzepten die potenziellen Windkraftwerk Standorte festgelegt werden?
2. dass die Gemeinden entsprechende Windanlagezonen in der Ortsplanung vorsehen müssen?
3. dass kein Wildwuchs an Windkraftwerken und Windparks im Kanton entstehen darf?
4. dass sich die Regierung dafür einsetzt, dass mit geeigneten Mitteln zum Landschaftsbild Sorge getragen wird?
Chur, 19. April 2011
Kunz (Fläsch), Davaz, Gasser, Augustin, Barandun, Bezzola (Samedan), Brandenburger, Buchli-Mannhart, Engler, Frigg-Walt, Furrer-Cabalzar, Giacomelli, Gunzinger, Hartmann (Chur), Heiz, Hitz-Rusch, Jaag, Jenny (Arosa), Kappeler, Kasper, Koch (Igis), Komminoth-Elmer, Krättli-Lori, Locher Benguerel, Michel (Davos Monstein), Niggli-Mathis, Noi-Togni, Parolini, Parpan, Peyer, Pfäffli, Pult, Rathgeb, Steck-Rauch, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Thöny, Trepp, Tscholl, Vetsch (Pragg-Jenaz), Waidacher, Wieland, Jenny-Marugg (Klosters Dorf), Monigatti, Müller (Susch), Müller (Haldenstein)
Antwort der Regierung
Der Bund hat sich zum Ziel gesetzt, die durchschnittliche Jahreserzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien bis ins Jahr 2030 gegenüber dem Stand des Jahres 2000 um mindestens 5'400 GWh zu erhöhen. Einen Beitrag soll dabei auch die Stromproduktion aus Windenergie leisten. Um dieses Ziel zu erreichen werden mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) auch Windenergieanlagen (WEA) gefördert. Überdies haben das Bundesamt für Energie (BFE), das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) im Jahr 2004 ein "Konzept Windenergie Schweiz" erarbeitet. Eine weitere Studie, welche vom BFE in Auftrag gegeben wurde, mündete im Schlussbericht "Nutzung der Windenergie im Kanton Graubünden". Ziel dieses Projekts war es, im Konsens mit Gemeinden, zuständigen kantonalen Stellen sowie Heimat-, Umwelt- und Naturschutzverbänden mögliche Standorte für Windanlagen im Kanton zu evaluieren. Daraus resultierte eine Liste mit potentiellen Windenergie-Standorten. Auf Basis dieser Grundlagen haben das Amt für Raumentwicklung Graubünden und das Amt für Energie und Verkehr Graubünden im Oktober 2008 den „Leitfaden als Beurteilungsgrundlage für Behörden und Projektanten“ für Windenergieanlagen erarbeitet und herausgegeben. Auf Bundesebene hat das BFE im März 2010 in Zusammenarbeit mit dem BAFU und dem ARE zudem eine „Empfehlung zur Planung von Windenergieanlagen“ publiziert.
Die genannten Studien ergeben, dass sich die Windkraftnutzung in der Schweiz in engen Grenzen bewegt, so auch in Graubünden. Im Kanton gibt es nur wenige Standorte, die sich zur Windkraftnutzung eignen. Die Machbarkeit von solchen Projekten hängt in erster Linie von den Windverhältnissen ab. Weitere Aspekte wie Natur- und Landschaftsschutz, Raumplanung und Tourismus sowie technische Kriterien, wie die Erschliessung oder die Erreichbarkeit der Anlagen, sind ebenfalls zu beachten. Die Regierung ist nicht gegen die Nutzung der Windenergie an sinnvollen Standorten. Dabei soll jedoch der konzentrierten Realisierung von Windparks gegenüber dem Bau von vielen verstreuten Einzelanlagen der Vorzug gegeben werden.
Beantwortung der Fragen:
1. Der Kanton wird im Rahmen der Strategieerarbeitung zur Bündner Strompolitik (vgl. Auftrag Heiz, RB vom 29. März 2011, Prot. Nr. 275) auch die Potenziale der Windkraft für die Stromproduktion abschätzen und Leitlinien für die Realisierung solcher Anlagen ausarbeiten. Mit den erwähnten Studien liegen bereits viele nützliche Informationen und Grundlagen vor. Die konkrete Festlegung von Standorten ist aber erst nach zusätzlichen Abklärungen und Windmessungen möglich. Diese Daten fehlen heute für Windenergie-Standorte in regionalen Energiekonzepten.
2. Zonen für Windenergieanlagen sind in der Ortsplanung dann aufzunehmen, wenn die Abklärungen ergeben haben, dass sich ein Projekt am entsprechenden Standort nach Prüfung aller ökologischen, technischen und wirtschaftlichen Kriterien als realisierbar erweist.
3. Die Vorgaben des Umwelt- und Raumplanungsrechts von Bund und Kanton lassen einen Wildwuchs solcher Anlagen nicht zu. Umfangreiche Vorabklärungen und eine Interessenabwägung sind erforderlich, um geeignete Anlagestandorte zu finden.
4. Die Regierung ist sich der Problematik bewusst und setzt sich dafür ein, dass das Landschaftsbild in Graubünden, als Gebirgs- und Tourismuskanton mit einzigartigen Landschaften, auch bei solchen Vorhaben möglichst erhalten bleibt.
7. Juli 2011