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Session: 15.02.2012
Am 11. September 2007 hat die Kantonsregierung zusammen mit der Region Surselva und der Gemeinde Tujetsch beschlossen, vorläufig auf die Realisierung der Porta Alpina zu verzichten. Die Gründe für die Sistierung des Projektes sind in den technischen, betrieblichen aber insbesondere auch den finanziellen Risiken zu suchen, die für Kanton, Region und Gemeinde ohne gesicherte Beteiligung des Bundes und klare Zusagen seitens der SBB nicht verkraftbar sind.

Der Bundesrat seinerseits kam am 16. Mai 2007 zum Schluss, dass das UVEK bis zum Jahr 2012 dem Bundesrat Antrag über die Hauptinvestition zu stellen habe. Stimmt der Bundesrat dem Projekt zu, so könnte die Porta Alpina etwa drei Jahre nach der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels betriebsbereit sein.

Gemäss Antwort Bundesrat auf die Interpellation NR Sep Cathomas vom 29.9.2010 ist davon auszugehen, dass der Entscheid des Bundesrats betreffend der Realisation des Projektes im Jahr 2012 negativ ausfallen wird und die Porta Alpina definitiv ad acta gelegt wird.

In der Zwischenzeit - wie kürzlich öffentlich bekannt wurde - verfolgen private Unternehmer im Hinblick auf die Eröffnung des Gotthardbasistunnels 2016 bereits nächste interessante Projekte. So soll der bestehende Stollen mit Lift, der zur Neat-Baustelle führt, als Touristenattraktion betrieben und so weiter genutzt werden. In 800 Metern Tiefe sollen ein Ausstellungsraum und weitere architektonische Einrichtungen erstellt werden.

Der Regierung werden in diesem Zusammenhang folgende Fragen gestellt:

1. Erwägt die Regierung, in Sachen des definitiven Entscheides des Bundesrats in diesem Jahr bezüglich der Porta Alpina noch Massnahmen zu ergreifen?

2. Unterstützt die Regierung die neuen Pläne, den Stollen anderweitig, bzw. für touristische Attraktionen zu nutzen? Inwieweit kann die Regierung solche Ideen unterstützen?

3. Könnte sich der Kanton auch finanziell an solchen Projekten beteiligen (etwa mit einem Teil des vom Bündner Volk bewilligten Kantonskredits von CHF 20 Mio., welcher eigentlich für die Realisierung der Porta Alpina vorgesehen war)?

Chur, 15. Februar 2012

Epp, Casty, Berther (Camischolas), Albertin, Blumenthal, Brandenburger, Buchli-Mannhart, Burkhardt, Casanova-Maron, Casutt, Cavegn, Darms-Landolt, Della Vedova, Dermont, Dosch, Fontana, Furrer-Cabalzar, Geisseler, Giacomelli, Joos, Kollegger (Malix), Meyer-Grass, Parpan, Sax, Stiffler (Davos Platz), Tenchio, Thöny, Tomaschett (Breil), Tomaschett-Berther (Trun), Zanetti, Bundi, Degonda, Patt

Antwort der Regierung

Der Bundesrat hat am 16. Mai 2007 entschieden, das Projekt Porta Alpina zu sistieren und den Entscheid über die Finanzierung der Hauptinvestitionen bis ins Jahr 2012 hinauszuschieben. Die Porta Alpina kann demnach, bejahendenfalls, frühestens drei Jahre nach der Fertigstellung des Gotthard-Basistunnels in Betrieb genommen werden. Das beim Bundesamt für Verkehr (BAV) pendente Plangenehmigungsverfahren wurde damals ebenfalls sistiert.

Der Kanton Graubünden hat in der Folge zusammen mit der Region Surselva und der Gemeinde Tujetsch als Trägerschaft des Projektes am 11. September 2007 den Entschluss gefasst, aufgrund der absehbaren technischen, betrieblichen und insbesondere aber auch finanziellen Risiken die weiteren Projektierungsarbeiten einzustellen. Seitdem wurden mehrfach und von verschiedenen Interessengruppen Ideen entwickelt, wie die Galerien und Stollen bei Sedrun, auch ohne Haltestelle Porta Alpina, einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden könnten.

Zu Frage 1:
Aufgrund der Einstellung der Projektierungsarbeiten liegt zurzeit für die Porta Alpina kein genehmigungsfähiges Projekt vor, das als Grundlage für ein erneutes Finanzierungsgesuch an den Bundesrat dienen könnte. Die Regierung hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt dafür eingesetzt, dass durch die weitere Projektierung und Realisierung des Gotthard-Basistunnels keine baulichen und technischen Tatsachen geschaffen werden, die eine spätere Realisierung der Porta Alpina als Eisenbahnhaltestelle verunmöglichen. Aufgrund einer schriftlichen Zusicherung des Bundesrates kann diese Option für künftige Generationen aufrechterhalten werden. Die durch den Bund, den Kanton und die Gemeinde Tujetsch finanzierten Vorinvestitionen sollen dabei auch für eventuelle künftige Alternativprojekte zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck wird derzeit eine Nutzungsvereinbarung zwischen dem Kanton und der SBB als künftige Betreiberin des Gotthard-Basistunnels für die - eigentlich für das Projekt Porta Alpina - erstellten Anlagen ausgearbeitet. Diese soll demnächst unterschrieben werden.

Zu Frage 2:
Die Regierung unterstützt nach Möglichkeit alle Bemühungen, die dazu führen, dass die vorhandenen Infrastrukturen sinnvoll genutzt werden können. Durch eine touristische oder anderweitige alternative Nutzung besteht die Chance, dass ein Mehrwert für die Region generiert werden kann. Eine direkte finanzielle Unterstützung solcher Projekte durch den Kanton ist momentan nicht aktuell und müsste in jedem Einzelfall aufgrund der konkreten Projekteingabe neu beurteilt werden.

Zu Frage 3:
Es ist finanzrechtlich ausgeschlossen, dass aus dem bewilligten Kantonskredit von 20 Mio. Franken, welcher für die Realisierung der Porta Alpina als Eisenbahnhaltestelle in Sedrun reserviert ist, andere Projekte finanziert werden können. Über die Finanzierung eines neuen Projektes muss jeweils neu entschieden werden.

23. April 2012