Dringliche Anfrage Caduff betreffend zweiter Gotthard-Strassentunnel
Session: 11.06.2012
Der Gotthard-Strassentunnel muss zwischen 2020 und 2025 umfassend saniert werden. Damit die Sanierungsarbeiten durchgeführt werden können, muss der Gotthard-Strassentunnel während der Sanierungsarbeiten für den Verkehr gesperrt werden, und zwar während einer Dauer von rund 900 Tagen. Angesichts der nationalen und internationalen Bedeutung des Gotthard-Strassentunnels ist das Verkehrsmanagement während der Sanierung zentral. Dem Personen- und Güterverkehr müssen während dieser Zeit Alternativen zur Verfügung gestellt werden.
Ohne den Bau eines zweiten Gotthard-Strassentunnels ist davon auszugehen, dass während der Sanierungsarbeiten ein beträchtlicher Teil des Verkehrs als Alternative die San Bernardino Route benutzen wird. Für den Kanton Graubünden hätte dies beträchtliche negative Konsequenzen. Aus diesem Grund ist der Bau eines zweiten Gotthard-Strassentunnels von grosser Wichtigkeit für den Kanton Graubünden.
Gemäss Berichten der Sonntagszeitung vom 10. Juni 2012 schliesst das UVEK den Bau eines zweiten Gotthard-Strassentunnels nicht mehr aus. Der Grund, so heisst es, liege in der langen Gotthard-Schliessungszeit und in den laufend nach oben korrigierten Kostenprognosen für die Sanierung. Noch im Frühling ging man im Verkehrsdepartement davon aus, die Sanierung sei mit einer Schliessung des Tunnels während zweieinhalb Jahren machbar. Inzwischen hält man eine totale Sperrung für unmöglich. So geht man nun von einer Sanierung während dreieinhalb Jahren, mit einer Sperrung während 280 Tagen im Jahr, aus. Das allein würde die Sanierung von 650 auf 750 Millionen Franken verteuern. Dazu kommt, dass die während der Sanierung nötigen flankierenden Massnahmen teurer als geschätzt werden. Während der Tunnel geschlossen ist, muss der Verkehr umgeleitet und auch auf einer Rollenden Landstrasse per Bahn durch den Gotthard-Eisenbahntunnel geführt werden. Die Kosten wurden ursprünglich auf 500 Millionen Franken, später auf 700 und nun auf 900 Millionen veranschlagt. Die Sanierung ohne zweite Röhre käme damit auf rund 1,65 Milliarden Franken, die Sanierung inklusive eines 2 Milliarden teuren zweiten Tunnels wäre nur eine Milliarde teurer, also etwa 2,65 Milliarden, das zeigen laut Insidern Zahlen aus dem Bundesamt für Strassen (Astra).
Ein zweiter Strassentunnel mit richtungsgetrennten, einspurig befahrbaren Röhren erhöht die Sicherheit der Gotthardtransitachse, erlaubt in Zukunft mehr Flexibilität bei Sperrung einer Röhre und führt im Vergleich zu heute zudem zu keiner zusätzlichen Transitkapazität womit der entsprechende Artikel der Bundesverfassung respektiert wird.
Gemäss Mitteilung befasst sich der Bundesrat noch vor den Sommerferien 2012 mit dem Geschäft Sanierung Gotthard-Strassentunnel. Dem Bundesrat sollen zwei Varianten vorgelegt und anschliessend eine Vernehmlassung eingeleitet werden. Als von der Sanierung besonders stark betroffener Kanton fragen die Unterzeichnenden die Regierung an:
1. Wie steht die Bündner Regierung zum Bau eines zweiten Gotthard-Strassentunnels?
2. Ist die Regierung bereit, bei der in Aussicht gestellten Vernehmlassung sich für den Bau eines zweiten Gotthard-Strassentunnels zu engagieren?
Samnaun, 11. Juni 2012
Caduff, Nick, Felix
Antwort der Regierung
Mit dem Thema Sanierung Gotthard-Strassentunnel beschäftigen sich die Regierung und insbesondere das zuständige Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement seit mehr als drei Jahren intensiv. Die Bedenken in Bezug auf einen möglichen Mehrverkehr über die San Bernardino-Route während den Sanierungsarbeiten wurden dem eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bereits kurz nach der Überweisung eines ständerätlichen Postulates betreffend Ausarbeitung eines Konzeptes für die Sanierung schriftlich unterbreitet. Dieser Bericht wurde in der Folge ohne die gewünschte Beteiligung und Information des Kantons Graubünden erstellt und veröffentlicht. Die Regierung hat eine umgehende Aussprache verlangt und sich für die Lösung mittels Realisierung einer zweiten Tunnelröhre ausgesprochen. Anschliessend wurden auf Bundesebene insbesondere aufgrund der Interventionen der hauptsächlich betroffenen Kantone Tessin, Uri und Graubünden im Jahre 2011 verschiedene weitere Abklärungen vorgenommen. Zur Präsentation der Resultate wurden diese Kantone von der Departementschefin, Frau Bundesrätin Doris Leuthard, nach Bern geladen. Nach wie vor standen dabei die Sanierungslösungen mit Tunnelsperrung im Vordergrund. Der erwartete Mehrverkehr für Graubünden wurde als sehr gering beurteilt, mit der Begründung, wonach umfangreiche Massnahmen auf der Gotthard-Achse getroffen und leistungsfähige Verlademöglichkeiten geschaffen würden. Insbesondere die Kantone Tessin und Graubünden haben jedoch mit Nachdruck eine genaue, zusätzliche Prüfung der Neubauvariante verlangt, damit ein echter Vergleich möglich sei. Eine konkrete Antwort bzw. offizielle Information seitens des Bundes ist bisher nicht erfolgt. Wie in der dringlichen Anfrage festgehalten, scheint das UVEK dem Bundesrat nun zwei Varianten vorlegen zu wollen.
Zu den konkreten Fragen äussert sich die Regierung wie folgt:
1. Anlässlich der Beantwortung verschiedener Anfragen im Grossen Rat und gegenüber betroffenen Talschaften sowie bei den verschiedenen Stellungnahmen und Vortritten gegenüber dem Bund hat sich die Regierung aus hinlänglich bekannten Gründen stets deutlich gegen eine Mehrbelastung der San Bernardino-Route ausgesprochen und dem Bau eines neuen Gotthard-Strassentunnels ganz klar den Vorzug gegeben. In dieser Hinsicht hat sich für die Regierung nichts geändert.
2. Der Bau einer zweiten Tunnelröhre ist für Graubünden weiterhin die zu bevorzugende Lösung. Im Rahmen einer allfälligen Vernehmlassung, aber auch bei jeder sich bietenden Gelegenheit wird sich die Regierung mit Nachdruck dafür einsetzen. Dabei ist sie jedoch klar der Meinung, dass für den künftigen Betrieb des Strassentunnels nur je eine Spur pro Fahrtrichtung zur Verfügung stehen darf. Eine Kapazitätserweiterung steht für die Regierung nicht zur Diskussion.
12. Juni 2012