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Session: 31.08.2012
In der Dezembersession 2010 hat der Grosse Rat den Auftrag Rathgeb zum Erlass eines kantonalen Sportkonzeptes der Regierung im Sinne einer Erarbeitung eines kantonalen Sportförderungskonzeptes überwiesen.

Die Unterzeichnenden stellen der Regierung folgende Fragen:

1. Wie ist der Stand der Arbeiten für das Sportförderungskonzept?

2. Wann kann mit dem Erlass und der Umsetzung des Sportförderungskonzeptes gerechnet werden?

Chur, 31. August 2012

Zanetti, Koch (Igis), Albertin, Blumenthal, Brandenburger, Bucher-Brini, Casty, Casutt, Cavegn, Davaz, Dermont, Dosch, Fallet, Frigg-Walt, Gartmann-Albin, Geisseler, Grass, Jeker, Joos, Kappeler, Kleis-Kümin, Koch (Tamins), Kollegger (Chur), Kollegger (Malix), Mani-Heldstab, Märchy-Caduff, Parpan, Sax, Stiffler (Davos Platz), Stiffler (Chur), Thöny, Tomaschett (Breil), Waidacher, Degonda

Antwort der Regierung

Die Regierung hat sich im Oktober 2010 bereit erklärt, den Auftrag Rathgeb zur Erarbeitung eines Sportförderungskonzepts entgegenzunehmen. Die Erarbeitung des Sportförderungskonzepts ist als Entwicklungsschwerpunkt 7/18 im Regierungsprogramm 2013–2016 enthalten. Entsprechend wurden auch verschiedene Vorarbeiten geleistet. So hat die kantonale Sportförderungskommission zusammen mit nationalen Institutionen des Sports eine genauere Betrachtung der bestehenden Fördergefässe auf allen Stufen vorgenommen. Im zuständigen Amt für Volksschule und Sport wurden zudem mögliche Handlungsfelder definiert und die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen analysiert.

Bei der Erarbeitung dieser Grundlagen für das kantonale Sportförderungskonzept hat sich gezeigt, dass der Revisionsbedarf insbesondere bei den bestehenden Verordnungen sehr gross ist. Die Regierung ist deshalb der Meinung, dass zuerst mit einem kantonalen Sportgesetz die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. Der Zeitpunkt dafür ist günstig, wurde doch auf eidgenössischer Ebene auf den 1. Oktober dieses Jahres ein neues Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (Sportförderungsgesetz, SpoFöG; SR 415.0) in Kraft gesetzt. Ein zukünftiges Bündner Sportgesetz kann damit optimal und zeitnahe auf die nationale Gesetzgebung abgestimmt werden. Im Einklang mit dem neuen Gesetz wird anschliessend das kantonale Sportförderungskonzept erarbeitet.

Die Regierung beantwortet die aufgeworfenen Fragen vor diesem Hintergrund wie folgt:

1. Die Verordnung über die Förderung von Turnen und Sport vom 21. November 1974 (BR 470.100), die dazugehörige Ausführungsverordnung über die Förderung von Turnen und Sport (BR 470.150) und die Verordnung über Beiträge an kantonale Sportorganisationen für „Jugend+Sport“ vom 21. November 1995 (BR 470.300) wurden analysiert und auf ihre heutige Praxistauglichkeit hin überprüft. Erste Entwürfe für ein Bündner Sportgesetz bestehen.

2. Die Regierung plant, im Laufe des Jahres 2013 den interessierten Kreisen die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zu geben und das Gesetz in der ersten Hälfte des Jahres 2014 dem Grossen Rat vorzulegen. Auf der Basis der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen soll anschliessend das kantonale Sportförderungskonzept erarbeitet werden.

22. Oktober 2012