Die kantonalen psychiatrischen Kliniken sowie die kantonalen Wohnheime und Arbeitsstätten für psychisch behinderte Menschen sind in der selbständigen öffentlich rechtlichen Anstalt „Psychiatrische Dienste Graubünden“ (PDGR) organisiert und stellen im stationären und ambulanten Bereich die psychiatrische Versorgung der Erwachsenen im Kanton sicher.
Ebenfalls selbständig, in Form einer privatrechtlichen Stiftung, ist die Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) tätig und nimmt denselben Versorgungsauftrag für die Kinder und Jugendlichen wahr. Beide Organisationen verfügen über einen Leistungsauftrag des Kantons, welcher ihre Aufgaben für die flächendeckende Leistungserbringung regelt und mit öffentlichen Mitteln abgeltet.
Eine Zusammenarbeit findet derzeit hauptsächlich bei der Notaufnahme von Kindern und Jugendlichen statt. Synergien zeichnen sich jedoch auch im Bereich der, für die flächendeckende Versorgung notwendigen, dezentralen Standorte im Kanton ab, da zurzeit beide Organisationen eigene Standorte betreiben. Zudem dürfte im Bereich der Verwaltung (Führung, Personal, Administration, Tarife, Rechnungswesen etc.) Synergiepotential vorhanden sein.
Die Entwicklung in verschiedenen Kantonen (AG, LU, SO, TG und SH) zeigt, dass Zusammenführungen der Erwachsenen- und der Jugendpsychiatrie unter die gleiche Trägerschaft durchaus sinnvoll und möglich sind.
Die Regierung wird beauftragt, das Synergiepotential einer Zusammenführung der PDGR und der KJP unter Beachtung des Patientenwohls abzuklären und die für die Umsetzung der erzielbaren Synergien erforderlichen Massnahmen einzuleiten.
Chur, 24. Oktober 2012
Casanova-Maron, Hardegger, Cavegn, Barandun, Bezzola (Zernez), Bleiker, Caluori, Casutt-Derungs, Clalüna, Dosch, Engler, Furrer-Cabalzar, Geisseler, Giacomelli, Grass, Gunzinger, Hartmann (Champfèr), Hartmann (Chur), Holzinger-Loretz, Jenny, Kasper, Kollegger (Chur), Kollegger (Malix), Krättli-Lori, Kunz (Chur), Lorez-Meuli, Niederer, Niggli (Samedan), Pfäffli, Steck-Rauch, Stiffler (Chur), Tscholl, Waidacher, Wieland, Candrian, Lauber, Müller (Susch), Patt (Tartar), Patt (Jenaz), Rischatsch-Casaulta, Schucan, Sgier
Antwort der Regierung
In den letzten Jahren stellte sich wiederholt die Frage, ob eine engere Zusammenarbeit oder eine Zusammenführung der beiden Dienste angebracht sei.
Im Jahre 2008 erarbeitete eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der PDGR, des damaligen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes (KJPD) und der kantonalen Verwaltung zuhanden der Regierung einen Bericht über die Optimierung der Zusammenarbeit PDGR/KJPD.
Im Bericht wurden zwei Kooperationsvarianten (Zusammenarbeit in den Verwaltungs- und Supportbereichen sowie alternativ zusätzlich auch in den Kernbereichen) mit dem status quo verglichen. Die Vertreter der beiden Institutionen kamen zu verschiedenen Schlussfolgerungen. Während die Vertreter der PDGR sehr wohl Synergieeffekte bei beiden Kooperationsvarianten gegenüber dem status quo erkannten, wurden diese von den Vertretern des KJPD als marginal betrachtet. Da schon hier kein Konsens gefunden werden konnte, wurde auf eine detailliertere Betrachtung der beiden Kooperationsvarianten verzichtet.
Der Bericht wurde von der Regierung mit Beschluss vom 3. Februar 2009 (Prot. Nr. 82) zur Kenntnis genommen wurde. Die Regierung behielt sich dabei vor, die Frage der Zusammenarbeit wieder aufzugreifen und allfällige Massnahmen zu prüfen.
Im Jahr 2011 wurden stationär von der KJP-GR, den PDGR und dem Kantonsspital Graubünden nach Altersgruppen sortiert folgende Anzahl Austritte und Pflegetage von Kindern und Jugendlichen mit einer psychiatrischen Hauptdiagnose ausgewiesen:
Unter Berücksichtigung der Entwicklung in den letzten Jahren und im Hinblick auf die finanziellen Perspektiven des Kantons erscheint es der Regierung angebracht, die Vor- und Nachteile einer Zusammenführung der PDGR und der KJP-GR detailliert zu prüfen und dabei auch die Erfahrungen der Kantone einfliessen zu lassen, in welchen die Kinder-, die Jugend- und die Erwachsenenpsychiatrie unter einem Dach geführt werden.
Die Regierung beantragt dem Grossen Rat die Überweisung des Auftrages. Auf Grund der Erfahrungen im Zusammenhang mit den Arbeiten der vorerwähnten Arbeitsgruppe beabsichtigt sie eine unabhängige Stelle mit der Prüfung zu beauftragen. Sollten die Vorteile die Nachteile einer Zusammenführung der PDGR und der KJP-GR überwiegen, wird die Regierung dem Grossen Rat Entwürfe für die hierfür erforderlichen gesetzlichen Regelungen unterbreiten.
16. Januar 2013