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Session: 29.08.2013
Am 27.08.13 wurde die Unterschriftensammlung zur Petition „Autofreier Postplatz“ in Chur lanciert, welche zu gegebener Zeit dem Stadtrat von Chur übergeben werden soll. Begründet wird das Vorhaben u.a. mit einer Aufwertung des Stadtzentrums von Chur, positiven Einflüssen auf die wirtschaftliche Entwicklung sowie einer Erhöhung der Verkehrssicherheit.

In diesem Zusammenhang wird die Regierung ersucht, nachfolgende Fragen zu beantworten:

- Teilt die Regierung die Meinung, dass das Verkehrsaufkommen im „Bereich Postplatz – Grabenstrasse“ in Chur vergleichsweise hoch ist?

- Teilt die Regierung die Meinung, dass die Umsetzung des Anliegens zu einer Aufwertung des Stadtzentrums der Kantonshauptstadt führen könnte?

- Ist die Regierung bereit, das Anliegen resp. verschiedene Lösungsansätze (von Minimal- bis Maximalvariante) zusammen mit der Stadt Chur zu prüfen?

Chur, 29. August 2013

Kappeler, Bondolfi, Bucher-Brini, Casty, Frigg-Walt, Hartmann (Chur), Kollegger (Chur), Locher Benguerel, Pult, Stiffler, Trepp, Tscholl, Deplazes, Hensel

Antwort der Regierung

Der Postplatz in Chur ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt und von alters her ein Identifikationspunkt der Stadt Chur. Gemäss einer im Jahr 2005 vorgenommenen Untersuchung wurde der Postplatz täglich von rund 14'000 Motorfahrzeugen und 2'500 Velos befahren. Im Jahr 2010 wurde eine Erhebung während den Spitzenstunden durchgeführt. Die Belastung in beiden Richtungen betrug während der Morgenspitze zwischen 240 und 510, während der Mittagsspitze zwischen 480 und 570 und während der Abendspitze zwischen 450 und 630 Fahrzeuge pro Stunde.

Während für den motorisierten Individualverkehr die Grabenstrasse die mit Abstand häufigste Fahrbeziehung darstellt, ist es für den Fuss- und Veloverkehr die Achse Bahnhofstrasse – Poststrasse. Gemäss der im Jahr 2005 durchgeführten Untersuchung querten rund 18'000 Personen täglich die Grabenstrasse über die drei Fussgängerübergänge am Postplatz. Dabei stellt der mit einer Lichtsignalanlage gesteuerte Fussgängerstreifen über den Postplatz die wichtigste Verbindung für den Fussverkehr zwischen dem Stadtzentrum und der Altstadt her. Die beiden anderen Übergänge beim Kunsthaus und bei der Post weisen eine deutlich tiefere Frequenz auf.

Die Regierung beantwortet die Fragen wie folgt:

1. Die Regierung teilt die Ansicht, dass das Verkehrsaufkommen im Bereich Postplatz – Grabenstrasse zwar geringer als in der Kasernen- und Masanserstrasse, aber für Graubünden vergleichsweise hoch ist.

2. Die Schaffung einer autofreien Zone inmitten einer Stadt führt grundsätzlich zu einer Aufwertung des Stadtzentrums. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Sperrung einer bestehenden, stark frequentierten Strasse zur Verlagerung des Verkehrs führt. In einer Stadt wie Chur, in welcher es neben der Durchgangsstrasse Masanserstrasse – Grabenstrasse nur wenige Alternativen gibt, müsste sich der Verkehr auf verschiedene Wohnquartiere bzw. Nebenstrassen und hauptsächlich auf die Ringstrasse verlagern. Massgeblich dürfte das Zentrum der Stadt dann via die Tivolibrücke bzw. die Unterführung Turnerwiese erschlossen bzw. umfahren werden. Die Nebenstrassen und vor allem die Ringstrasse sind jedoch nicht in der Lage, diesen Zusatzverkehr zu übernehmen. Ihre Leistungsfähigkeit ist in Spitzenzeiten bereits heute erschöpft und zum Teil sind diese Strassen durch bereits getroffene Verkehrsberuhigungsmassnahmen nur noch beschränkt für den Durchgangsverkehr geeignet. Es stellt sich die Frage, ob eine Verlagerung des Verkehrs auf diese Umgehungsstrassen gewünscht wird und ob eine solche nicht gar zu Nachteilen für den Stadtteil nördlich des Bahnhofs führt. Zudem könnte eine bewusste Veränderung der bestehenden Verkehrssituation gemäss Umweltschutzgesetzgebung bzw. Lärmschutzverordnung dazu führen, dass diese Massnahme einer Änderung einer Anlage gleichgesetzt wird und an der Ringstrasse künftig bezüglich Lärm die tieferen Planungswerte einzuhalten sind. Dies ist praktisch nicht umsetzbar und vor allem nicht finanzierbar. Auf alle Fälle müssten die Auswirkungen einer solchen Massnahme sehr detailliert mit Beachtung verschiedenster Aspekte (Umweltbelastung, Umwegfahrten, Verkehrsverlagerungen, Stauproblematik, Auswirkungen auf die Altstadt, Konsequenzen für heute anstehende Verkehrsvorhaben wie der Umbau Rosenhügel zur besseren Erschliessung des Stadtzentrums etc.) untersucht werden.

3. Die Grabenstrasse ist eine kantonale Hauptstrasse und eine schweizerische Durchgangsstrasse. Es ist nicht zulässig, eine solche verkehrsfrei zu gestalten, also zu unterbrechen, ohne dafür vergleichbaren Ersatz zu schaffen. Aus diesem Grund müsste künftig die Ringstrasse ersatzweise als Durchgangsstrasse dienen. Gemäss Art. 6 der Durchgangsstrassenverordnung wäre hierfür die Zustimmung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) notwendig. Die Stadt Chur müsste daher den Transitverkehr via Ringstrasse sicherstellen und einen Bericht betreffend die Auswirkungen gemäss Ziff. 2 erarbeiten lassen. Falls sich die hinreichende Erschliessung der Stadt Chur gemäss kantonalem Strassengesetz unverändert erfüllen lässt, wird es für den Kanton vorstellbar, die Grabenstrasse im Postplatzbereich an die Stadt Chur abzutreten.

30. Oktober 2013