Antrag auf Direktbeschluss Aebli betreffend Kostenübernahme durch den Kanton für einmalige Lohnzahlung infolge Umsetzung neues Schulgesetz
Session: 21.10.2013
Mit der Einführung des neuen Schulgesetzes auf das Schuljahr 2013/2014 im Kanton Graubünden entstehen den Gemeinden einmalige Lohnkosten auf Grund der Überführung der Lernkräfte vom alten Besoldungssystem ins neue Besoldungssystem in Form von einem Monatsgehalt.
Diese Mehrkosten in Millionenhöhe für alle Gemeinden im Kanton Graubünden wurden in der Botschaft zum neuen Schulgesetz, wie auch in der Diskussion im Grossen Rat, nie thematisiert und den Gemeinden auch nie durch das EKUD kommuniziert.
Daher stelle ich den Antrag, dass diese einmaligen Kosten:
- zu Lasten des Kantons Budget EKUD gehen.
- Die Gemeinden diese einmaligen Kosten dem Kanton vollumfänglich in Rechnung stellen können.
Chur, 21. Oktober 2013
Aebli